Service > Gesprächstermin und Beratung per Video
Bürozeiten der Kanzlei
Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
persönlicher
Kontakt
von
Angesicht
zu
Angesicht
und
das
direkte
Gespräch
miteinander
möchten
wir
als
Menschen
nicht
missen.
Gerade
auch
bei
der
Beratung
und
Betreuung
Ihrer
rechtlichen
Anliegen
sind
Gespräche
oft
unerlässlich
und
ein
unersetzliches
Element
der
Kommunikation.
Wir
haben
uns
–
nicht
zuletzt
im
Lichte
der
Covid-19-Pandemie
–
entschlossen,
eine
Videoberatung
als zusätzliches Mittel der Kommunikation aufzunehmen.
Warum Beratungstermine per Video?
Zu
Beginn
eines
Mandats,
aber
auch
im
Verlaufe
dessen,
ist
es
manchmal
richtiger
und
besser,
persönlich
miteinander
zu
sprechen.
Dinge
lassen
sich
leichter
klären
und
erklären,
Rückfragen
-
von
Anwaltsseite
und
von
Ihnen
-
sind
einfacher
gestellt
und
beantwortet.
Oft
entwickeln
sich
Gedanken besser in einem Gespräch.
Doch
ist
ein
Termin
in
der
Kanzlei
manchmal
schwer
zu
erhalten:
Wir
Anwältinnen
haben
Termine
und
auch
Sie
haben
Ihren
Berufs-Alltag.
Hier
kann
ein
Termin
per
Video
helfen,
schnell(er)
und
ohne finanziellen und zeitlichen Aufwand, einen Gesprächstermin mit uns wahrzunehmen.
Ihre Vorteile dabei:
Sie können persönlich in Kontakt mit der bearbeitenden Rechtsanwältin treten.
Der technische und finanzielle Aufwand ist beinahe gleich null.
An- und Abfahrt entfallen. Der zeitliche Aufwand wird deutlich reduziert. So können wir
auch Mandantinnen und Mandanten betreuen, die nicht aus Hamburg oder der
näheren Umgebung kommen.
Sie können den Termin der Video-Sprechstunde leichter in Ihren (Berufs)-Alltag
integrieren.
Video-Termine sind auch in laufenden Mandanten eine Alternative zu Folgeterminen in
der Kanzlei zum Beispiel zur Besprechung der durch eine Akteneinsicht gewonnenen
Erkenntnisse.
Wie läuft ein Video-Gesprächstermin ab?
In
einem
Video-Gesprächstermin
läuft
das
Gespräch
zwischen
Ihnen
und
uns
fast
genauso
ab
wie
in
der
Kanzlei.
Sie
und
Ihre
Rechtsanwältin
befinden
sich
nur
nicht
physisch
am
selben
Ort.
Der
Austausch erfolgt am Bildschirm, ohne dass Sie hierzu in die Kanzlei kommen müssen.
Der konkrete Ablauf:
Sie vereinbaren mit der Kanzlei einen Video-Gesprächstermin mit der zuständigen
Rechtsanwältin. Wir klären mit Ihnen einige Formalien: Sie erhalten unsere
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)-Information, bestätigen deren Erhalt
und geben Ihr Einverständnis für den Video-Gesprächstermin und die einzuhaltenden
Rahmenbedingungen ab.
Anschließend erhalten Sie von der Kanzlei per Mail einen Link
für die Einwahl zum Termin.
Am Tag des Video-Gesprächstermin öffnen Sie die Mail pünktlich und klicken auf den
Link, sollte dieser nicht anklickbar sein, dann kopieren Sie den Link und fügen ihn in die
Adresszeile des von Ihnen verwendeten Internetbrowser ein.
Sie müssen kein Programm/keine App installieren.
Welche technische Ausstattung benötige ich?
Computer (64 bit), Tablet, Smartphone mit Bildschirm oder Display
Kamera (mind. 640x480 Pixel), Mikrofon und Lautsprecher
Stabile Internetverbindung (für den gesicherten Zugang zum Internet auf Ihrer Seite
sind Sie verantwortlich – es wird empfohlen keinen Hotspot oder anderes offenes
Internet zu verwenden)
Browser: Chrome, Firefox, Safari.
Bitte
achten
Sie
auf
gute
Beleuchtung
und
eine
ruhige
Umgebung.
Die
Beleuchtung
sollte
vorzugsweise
von
vorn
kommen
oder
unmittelbar
von
oben.
Bedenken
Sie
bitte,
dass
der
Hintergrund
im
Bild
zu
sehen
sein
wird.
Schalten
Sie
an
Ihrem
Smartphone
die
Benachrichtigungsfunktionen
aus,
bitte
auch
den
Fernseher
und
sonstige
Audioquellen,
schließen
Sie Fenster und Türen.
Möchten
Sie
ein
Schreiben
o.ä.
besprechen,
senden
Sie
uns
das
Schreiben
bitte
bis
einen
Tag
vor dem Termin per Post oder E-Mail zu.
Datensicherheit
Die
Kanzlei
nutzt
den
Dienst
von
der
Red
Medical
Systems
GmbH.
Ein
Anbieter,
der
ursprünglich
Videosprechstunden
zwischen
Arzt
und
Patient
entwickelt
hat.
Die
technischen
Voraussetzungen
für
Datenschutz
und
Datensicherheit
wurden
daher
unter
den
Gesichtspunkten
des
besonders
schutzwürdigem
Vertrauensverhältnis
und
der
Möglichkeit
der
Einhaltung
der
ärztlichen
Schweigepflicht
entwickelt
–
also
ähnliche
Anforderungen
die
auch
an
das
Mandatsverhältnis
zwischen Rechtsanwalt und Mandant gestellt sind.
Konkret bedeutet dies:
Die Übertragung der Videosprechstunde erfolgt über das Internet mittels einer so ge-
nannten Peer-to-Peer (Rechner-zu-Rechner)Verbindung, dies bedeutet ohne Nutzung
eines zentralen Servers wie Sie dies von Zoom oder anderen Diensten vielleicht kennen. So
ist schon technisch ausgeschlossen, den Datenstrom mitzulesen oder zu speichern. Diese
Anforderung wird von herkömmlichen Videodiensten nicht erfüllt, da deren Datenströme
immer über zentrale Server geleitet werden. Denn geht schon darum, dass der Anbieter
oder Dritte keine Kenntnis über das Bestehen eines Mandatsverhältnisses erlangen.
Der Videodienstanbieter gewährleistet, dass sämtliche Inhalte des Video-Gesprächs-
termins während des gesamten Übertragungsprozesses nach dem aktuellen Stand der
Technik Ende-zu-Ende verschlüsselt sind und von ihm (dem Anbieter) weder
eingesehen noch gespeichert werden.
Alle Metadaten werden nach spätestens 3 Monaten gelöscht und werden nur für die
zur Abwicklung der Videosprechstunde notwendigen Abläufe genutzt.
Dem Videodienstanbieter und dem Rechtsanwalt ist es strafrechtlich untersagt,
Daten unbefugten Dritten bekannt zu geben oder zugänglich zu machen.
Es werden folgende gesetzlichen Anforderungen erfüllt:
o
Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur
Videosprechstunde gemäß § 291g Absatz 4 SGB V,
o
§ 203 StGB,
o
die DSGVO.
Als
einziges
System
in
Deutschland
hat
RED
connect
ein
Datenschutz-Gütesiegel
des
Unabhängigen
Landesdatenschutzzentrums
(ULD)
und
das
ips-Gütesiegel
der
datenschutz
cert
GmbH.
Ebenso
bestehen
weitere
Zertifikate
mit
strengen
und
besonderen
Anforderungen,
welche
Datenschutz und Sicherheit des Videodienstanbieters bestätigen.
Sie
werden
nun
verstehen,
dass
wir
eine
Kommunikation
über
Anbieter
wie
Zoom,
WhatsApp,
Skype, Facetime oder ähnliche nicht führen.
Ihre Kanzlei am Winterhuder Markt
Rechtsanwältin Melanie Gutmann
Rechtsanwältin Constanze Zander-Böhm
Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig
- überwiegend in
Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen,
Bremen, Mecklenburg-Vorpommern,
aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.
montags bis donnerstags
9.00 bis 17.00 Uhr
freitags
9.00 bis 13.00 Uhr
Bitte beachten Sie die Mittagspause
von 13.00 bis 14.00 Uhr an allen Tagen.
Telefon
+49 (0)40 414 334 500
E-Mail
kanzlei@bgzb.de
montags bis donnerstags
9.00 bis 21.00 Uhr
Sprechzeiten der Anwältinnen
Informationen zur Videoberatung via RED Medical
Anleitung und Tipps
für das Gespräch via Video
zum download
Kanzlei am Winterhuder Markt
Rechtsanwälte Gutmann und Zander-Böhm GbR
Alsterdorfer Straße 2a
22299 Hamburg - Winterhude
Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder Markt
gegenüber der Haspa im Gewerbehof.
Parkplätze finden Sie im Parkhaus im Winterhuder Forum.
Telefon
+49 (0)40 - 414 334 500
Fax
+49 (0)40 - 414 334 510
E-Mail
kanzlei@bgzb.de
Bürozeiten:
Mo-Do
9.00 bis 17.00 Uhr
Fr
9.00 bis 13.00 Uhr
Bitte beachten Sie die Mittagspause
von 13.00 bis 14.00 Uhr an allen Tagen.