Kanzlei am Winterhuder Markt
Rechtsanwälte Gutmann und Zander-Böhm GbR
Alsterdorfer Straße 2a
22299 Hamburg - Winterhude
Telefon
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Fax
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E-Mail
kanzlei@bgzb.de
Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder
Markt gegenüber der Haspa im Gewerbehof.
Parkplätze finden Sie im Parkhaus im Winterhuder Forum.
Sozialrecht
> Menschen
in besonderen Lebenslagen
direkt zu
Sozialträger für Menschen
in besonderen Lebenslagen
Sie sind behindert, von Behinderung bedroht oder
schwerbehindert oder kämpfen gerade um die
Anerkennung?
Sie sind Opfer einer Straftat
oder haben einen Impfschaden erlitten
oder wurden Opfer im Rahmen
eines bewaffneten Konfliktes?
Sie
haben
möglicherweise
gegenüber
verschiedenen
Sozial-(versicherungsträgern einen Anspruch.
Im
Regelfall
haben
wir
es
hier
mit
den
Versorgungs-
ämtern
und
den
Grundsicherungsträgern
(Sozialamt)
zu
tun.
Ansprüche
können
sich
aber
auch
an
die
Träger
der
Rentenversicherung,
die
Berufsgenossenschaften
oder
die Jobcenter und das Arbeitsamt richten.
Sie sind behindert oder schwerbehindert im Sinne
der deutschen Gesetze
und benötigen ergänzende Leistungen (Hilfsmittel,
persönliches
Budget,
Maßnahmen
zur
Teilhabe
an
der
Gesellschaft
und
das
Sozialamt
verweigert
die
ent-sprechende Hilfestellung).
Wir
sind
zwar
nicht
bei
„Wünsch‘
Dir
was!“,
aber
die
Versorgung
behinderter
und
von
Behinderung
bedrohter
Menschen
hat
individuell
zu
erfolgen
und
eben
nicht
pauschal
nach
internen
Verwaltungsvor-
schriften.
Lassen Sie sich gern helfen.
Wir
befassen
uns
auch
mit
zivilrechtlichen
Konflikten
zwischen
Ihnen
und
dem
Seniorenheim
oder
dem
Träger
der
Behindertenwerkstatt
oder
der
Wohn-
gruppe.
Sie sind Opfer einer Gewalttat geworden?
Aufgrund einer staatlich empfohlenen Impfung
haben Sie einen Gesundheitsschaden erlitten?
Sie wurden in einem bewaffneten Konflikt
verletzt?
Ja, und nun enthält Ihnen der Staat genau diese
Anerkennung und die entsprechenden Leistungen
vor.
Nehmen Sie das nicht einfach hin,
sondern wehren Sie sich.
Entweder mit Hilfe des
Weißen Rings
oder mit unserer Unterstützung.
Sie sind behindert und benötigen
besondere Förderung?
Ihnen
wird
der
Zugang
zu
Leistungen
verweigert,
weil
die
Behörde
Ihre
Behinderung
bzw.
deren
Ausmaß
bestreitet oder Sie nicht für ein Opfer hält?
Dann sind Sie bei uns richtig.
Wir
vertreten
Sie
routiniert,
wenn
das
Versorgungsamt
Ihre
Behinderung
oder
Schwerbehinderung
nicht
oder
unzureichend
festgestellt
hat
oder
Ihnen
die
ent-
sprechenden
Nachteilsausgleiche
nicht
zugesprochen
hat.
Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig
- überwiegend in Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen,
Niedersachsen,Mecklenburg-Vorpommern,
aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.
Bitte beachten Sie:
Die Informationen dieser Seiten stellen keine
Rechtsberatung dar und sind ohne Gewähr.
Besser (und kürzer) kann ich meine Entscheidung,
Fachanwalt für Sozialrecht, zu sein, nicht erklären.
„Sei ein Freund der Schwachen
und liebe die Gerechtigkeit.“
Friedrich von Schiller
Ihre Anprechpartnerin
Rechtsanwältin Constanze Zander Böhm,
Fachanwältin für Sozialrecht und Migrationsrecht