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Sozialträger für Menschen in besonderen Lebenslagen

Erfahrung, Fachwissen und Überzeugung
Sie sind behindert, von Behinderung bedroht oder schwerbehindert oder kämpfen gerade um die Anerkennung? Sie sind Opfer einer Straftat oder haben einen Impfschaden erlitten oder wurden Opfer im Rahmen eines bewaffneten Konfliktes? Sie haben möglicherweise gegenüber verschiedenen Sozial(versicherungs)trägern einen Anspruch. Im Regelfall haben wir es hier mit den Versorgungsämtern und den Grundsicherungsträgern (Sozialamt) zu tun. Ansprüche können sich aber auch an die Träger der Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaften oder die Jobcenter und das Arbeitsamt richten.

Sie sind behindert und benötigen besondere Förderung?

Ihnen wird der Zugang zu Leistungen verweigert, weil die Behörde Ihre Behinderung bzw. deren Ausmaß bestreitet oder Sie nicht für ein Opfer hält? Dann sind Sie bei uns richtig. Wir vertreten Sie routiniert, wenn das Versorgungsamt Ihre Behinderung oder Schwerbe- hinderung nicht oder unzureichend festgestellt hat oder Ihnen die entsprechenden Nachteilsausgleiche nicht zugesprochen hat. (Hilfsmittel, persönliches Budget, Maßnahmen zur Teilhabe an der Gesellschaft und das Sozialamt verweigert die entsprechende Hilfestellung). Wir sind zwar nicht bei „Wünsch‘ Dir was!“, aber die Versorgung behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen hat individuell zu erfolgen und eben nicht pauschal nach internen Verwaltungsvorschriften. Lassen Sie sich gern helfen. Wir befassen uns auch mit zivilrechtlichen Konflikten zwischen Ihnen und dem Seniorenheim oder dem Träger der Behindertenwerkstatt oder der Wohngruppe.

Sie sind Opfer einer Gewalttat geworden?

Aufgrund einer staatlich empfohlenen Impfung haben Sie einen Gesundheitsschaden erlitten? Sie wurden in einem bewaffneten Konflikt verletzt? Ja, und nun enthält Ihnen der Staat genau diese Anerkennung und die entsprechenden Leistungen vor. Nehmen Sie das nicht einfach hin, sondern wehren Sie sich. Entweder mit Hilfe des Weißen Rings oder mit unserer Unterstützung.
„Sei ein Freund der Schwachen und liebe die Gerechtigkeit.“ Friedrich von Schiller
Besser (und kürzer) kann ich meine Entscheidung, Fachanwalt für Sozialrecht, zu sein, nicht erklären.
Bitte beachten Sie: Die Informationen dieser Seiten stellen keine Rechtsberatung dar und sind ohne Gewähr.
Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig - überwiegend in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.
Constanze Zander-Böehm I Rechtsanwältin I Fachanwältin für Sozialrecht und Migrationsrecht I Hamburg Kanzlei am Winterhuder Markt Rechtsanwälte Gutmann und Zander-Böhm GbR Alsterdorfer Straße 2a 22299 Hamburg - Winterhude   Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder Markt  gegenüber der Haspa im Gewerbehof.  Parkplätze finden Sie im Parkhaus im Winterhuder Forum. Datenschutzerklärung Impressum Telefon	+49 (0)40 - 414 334 500  Fax		+49 (0)40 - 414 334 510 E-Mail	kanzlei@bgzb.de  Bürozeiten: Mo-Do	9.00 bis 17.00 Uhr Fr		9.00 bis 13.00 Uhr Bitte beachten Sie die Mittagspause  von 13.00 bis 14.00 Uhr an allen Tagen.

Sie sind behindert oder schwerbehindert im Sinne der

deutschen Gesetze und benötigen ergänzende Leistungen

Kanzlei am Winterhuder Markt Rechtsanwälte Gutmann und Zander-Böhm GbR Alsterdorfer Straße 2a 22299 Hamburg - Winterhude Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder Markt gegenüber der Haspa im Gewerbehof. Parkplätze finden Sie im Parkhaus im Winterhuder Forum.
Kanzlei am Winterhuder Markt I Hamburg I Rechtsanwälte Gutman & Zander-Böhm
Telefon +49 (0)40 - 414 334 500 Fax +49 (0)40 - 414 334 510 E-Mail kanzlei@bgzb.de Bürozeiten: Mo-Do 9.00 bis 17.00 Uhr Fr 9.00 bis 13.00 Uhr Bitte beachten Sie die Mittagspause von 13.00 bis 14.00 Uhr an allen Tagen.
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Sie sind behindert oder schwerbehindert im Sinne

der deutschen Gesetze

und benötigen ergänzende Leistungen (Hilfsmittel, persönliches Budget, Maßnahmen zur Teilhabe an der Gesellschaft und das Sozialamt verweigert die ent- sprechende Hilfestellung). Wir sind zwar nicht bei „Wünsch‘ Dir was!“, aber die Versorgung behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen hat individuell zu erfolgen und eben nicht pauschal nach internen Verwaltungsvorschriften. Lassen Sie sich gern helfen. Wir befassen uns auch mit zivilrechtlichen Konflikten zwischen Ihnen und dem Seniorenheim oder dem Träger der Behindertenwerkstatt oder der Wohngruppe.

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