GUTMANN ZANDER-BÖHM
Kanzlei am Winterhuder Markt-Telefonnummer

Migrationsrecht

Sehr geehrte, liebe Mandant*innen, Probleme mit dem Migrationsrecht sind Sorgen - Ihre Sorgen. Denn es geht um Ihre Existenz, Ihre Familie - Ihr Leben. Es geht um die Frage, an welchem Ort Sie Ihr Leben gestalten können und wollen. Oft kommen familiäre Sorgen hinzu, wenn Ehepartner, Kinder, Angehörige voneinander getrennt sind.
Lassen Sie sich helfen: Das Migrationsrecht hat viele Gesetze und Bestimmungen. Schnell ist ein Formular falsch ausgefüllt. Oder das Gespräch mit den Behörden könnte erfolgreicher sein, wenn alle erforderlichen Informationen und Dokumente sinnvoll vorgebracht werden. Die Folgen sind oft teuer und belasten Ihr Leben. Aber vor allem kann es schwierig sein, Fehler, die gemacht wurden, zu korrigieren. "Ja, mein Nachbar hat aber..." Jeder Fall ist anders. Auch Ihr Problem wird sich von der Situation Ihrer Nachbarn durch eine Kleinigkeit unterscheiden, die aber einen völlig neuen Lösungsweg für Ihr Anliegen erforderlich macht. Eine Erstberatung kostet 190,00€ plus 19% MwSt, somit 226,10€. Dieser Betrag wird bei Beauftragung binnen sechs Monaten ab der Erstberatung auf das weitere Anwaltshonorar angerechnet. Sie schützt Sie vor falschen Entscheidungen und hilft Ihnen und Ihrer Familie so zu leben, wie Sie es möchten. Bei uns bekommen Sie Informationen und eine ehrliche Einschätzung, was wir für Sie erfolgreich durchsetzen können. Rufen Sie uns an oder senden Sie eine E-Mail.
Wir haben Zeit für Sie und Ihr Problem. Bei unserer Beratung haben wir Ihr aktuelles Anliegen im Blick, denken aber auch zugleich an Ihre Zukunft in Deutschland, in Europa. Bei vielen Mandanten gehören wir fast zur Familie. Wir haben die ersten Schritte in Deutschland, den ersten Job, die Ausbildung der Kinder begleitet und dabei geholfen, in Deutschland eine Zukunft aufzubauen.

In folgenden Bereichen sind wir tätig:

Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis (Erteilung und Verlängerung) wegen

Humanitärer Gründe (u.a. Krankheit und Behinderung) Guter Integration Familiennachzug Studium und Aus- und Weiterbildung Arbeit, Arbeitsangebot, Arbeitssuche, Blue Card/Blaue Karte EU EU-Freizügigkeit und Freizügigkeit von Drittstaatsangehörigen Vertretung in Verfahren der vorzeitigen Aufenthaltsbeendigung Widerruf, Rücknahme, Ausweisung

Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsrecht

Einbürgerung nach Staatsangehörigkeitsrecht Erwerb der Staatsangehörigkeit kraft Geburt Rückerwerb der Staatsangehörigkeit, Feststellung der Staatsangehörigkeit bei denkbarer deutscher Abstammung von ausgewanderten Deutschen

Migrationsrechtliche Fragestellungen und Unterstützung im

Berufsanerkennungsrecht (Ärzte, Pflegefachkräfte)

Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen und Berufsabschlüssen Migrationssozialrecht (Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld, Zugang zu SGB II Leistungen, Leistungen und Leistungskürzungen nach AsylbLG)
Hilfe - Vertrauen - Fürsorge
Wir arbeiten seit fast 20 Jahren im Migrationsrecht und haben den Anspruch, jeweils die aktuelle Rechtslage und deren Anwendung durch die Behörden zu kennen. Die Kenntnis von Behörden- und Gerichts- strukturen wirkt häufig zugunsten der Interessen unserer Mandanten.
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Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig - überwiegend in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.
Dolmetscher*innen Gerichtliche Dolmetscher*innen >> zur Datenbank
Bitte beachten Sie: Die Informationen dieser Seiten stellen keine Rechtsberatung dar und sind ohne Gewähr.

Asylverfahren/Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft

Dublin-Verfahren (im Einzelfall) Erstantragsverfahren Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz, nationale Abschiebungsverbote Asylfolgeverfahren Zweitantragsverfahren Widerrufsverfahren

Ein Wort zu den Kosten

Eine Erstberatung kostet 190,00€ plus 19% MwSt, somit 226,10€. Bei einer Beauftragung werden die Kosten der (Erst)Beratung auf das weitere Anwaltshonorar angerechnet und wandeln sich in einen Vorschuss um. Dies gilt, wenn es sich um dasselbe Anliegen handelt, weswegen die (Erst)Beratung in Anspruch genommen wurde und die Beauftragung binnen sechs Monaten nach der Beratung erfolgt. Wir bitten Sie stets einen Vorschuss von wenigstens 100,00€ zum ersten Termin mitzubringen. Können wir bereits bei Terminsvereinbarung den Umfang der Angelegenheit abschätzen, werden wir Sie zum Teil bereits bei Terminsvereinbarung bitten einen höheren Vorschuss mitzubringen. Bei der Vertretung in migrationsrechtlichen Angelegenheit müssen Sie im Regelfall im behördlichen Verfahren mit Gebühren in Höhe von wenigstens 500,00€ rechnen, sie können aber je nach Fallgestaltung auch deutlich darüber liegen. Die Frage der Gebühren besprechen wir im ersten Termin, denn die Gebühren hängen von vielen unterschiedlichen Aspekten ab. Wenn Sie die Begleitung zu Behördenterminen wünschen oder eine Vertretung im Dublin- Verfahren vorgeschaltet ist, sind die Kosten der anwaltlichen Vertretung deutlich höher als 500,00€. Wir bieten in migrationsrechtlichen Verfahren monatliche Ratenzahlung an, wobei die geringste Rate im Regelfall auch bei Bezug von Sozialleistungen € 50,00 beträgt. Im gerichtlichen Verfahren ist die Beantragung von Prozesskostenhilfe möglich, aber nicht in allen Verfahrenskonstellationen taktisch klug. Gern besprechen wir das im Detail im ersten Termin. Genauere Informationen zum Thema Kosten finden Sie hier >> . Eine Checkliste für den ersten Termin finden Sie hier zum lesen, download, drucken.

Im Asylverfahren vertreten wir Personen aus folgenden Herkunftsländern:

Afghanistan Iran Irak Syrien Jordanien Palästina Libanon Staaten der arabischen Halbinsel
Ägypten Libyen Maghreb-Staaten Eritrea Somalia Gambia Andere Staaten nur nach ausdrücklicher Anfrage.

In Fragen der Arbeitsmigration und des Familiennachzuges

In diesen Angelegenheiten vertreten wir Personen aus allen weltweiten Herkunftsstaaten.

direkt zu

Constanze Zander-Böehm I Rechtsanwältin I Fachanwältin für Sozialrecht und Migrationsrecht I Hamburg

Wir vertreten - NICHT - in Verfahren

der Abschiebehaft und im Ausländerstrafrecht, weisen hier aber gern Kolleg*innen nach, die in diesen Bereichen über Expertise verfügen.
Kanzlei am Winterhuder Markt Rechtsanwälte Gutmann und Zander-Böhm GbR Alsterdorfer Straße 2a 22299 Hamburg - Winterhude   Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder Markt  gegenüber der Haspa im Gewerbehof.  Parkplätze finden Sie im Parkhaus im Winterhuder Forum. Datenschutzerklärung Impressum Telefon	+49 (0)40 - 414 334 500  Fax		+49 (0)40 - 414 334 510 E-Mail	kanzlei@bgzb.de  Bürozeiten: Mo-Do	9.00 bis 17.00 Uhr Fr		9.00 bis 13.00 Uhr Bitte beachten Sie die Mittagspause  von 13.00 bis 14.00 Uhr an allen Tagen.
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Telefon +49 (0)40 - 414 334 500 Fax +49 (0)40 - 414 334 510 E-Mail kanzlei@bgzb.de Bürozeiten: Mo-Do 9.00 bis 17.00 Uhr Fr 9.00 bis 13.00 Uhr Bitte beachten Sie die Mittagspause von 13.00 bis 14.00 Uhr an allen Tagen.
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Migrationsrecht

Sehr geehrte, liebe Mandant*innen, Probleme mit dem Migrationsrecht sind Sorgen - Ihre Sorgen. Denn es geht um Ihre Existenz, Ihre Familie - Ihr Leben. Es geht um die Frage, an welchem Ort Sie Ihr Leben gestalten können und wollen. Oft kommen familiäre Sorgen hinzu, wenn Ehepartner, Kinder, Angehörige voneinander getrennt sind. Lassen Sie sich helfen:
Das Migrationsrecht hat viele Gesetze und Bestimmungen. Schnell ist ein Formular falsch ausgefüllt. Oder das Gespräch mit den Behörden könnte erfolgreicher sein, wenn alle erforderlichen Informationen und Doku- mente sinnvoll vorgebracht werden. Die Folgen sind oft teuer und belasten Ihr Leben. Aber vor allem kann es schwierig sein, Fehler, die gemacht wurden, zu korrigieren. "Ja, mein Nachbar hat aber..." Jeder Fall ist anders. Auch Ihr Problem wird sich von der Situation Ihrer Nachbarn durch eine Kleinigkeit unterscheiden, die aber einen völlig neuen Lösungsweg für Ihr Anliegen erforderlich macht. Eine Erstberatung kostet 190,00€ plus 19% MwSt, somit 226,10€. Dieser Betrag wird bei Beauftragung binnen sechs Monaten ab der Erstberatung auf das weitere Anwaltshonorar angerechnet. Sie schützt Sie vor falschen Entscheidungen und hilft Ihnen und Ihrer Familie so zu leben, wie Sie es möchten. Bei uns bekommen Sie Informationen und eine ehrliche Einschätzung, was wir für Sie erfolgreich durchsetzen können. Rufen Sie uns an oder senden Sie eine E-Mail.
Wir haben Zeit für Sie und Ihr Problem. Bei unserer Beratung haben wir Ihr aktuelles Anliegen im Blick, denken aber auch zugleich an Ihre Zukunft in Deutschland, in Europa. Bei vielen Mandanten gehören wir fast zur Familie. Wir haben die ersten Schritte in Deutschland, den ersten Job, die Ausbildung der Kinder begleitet und dabei geholfen, in Deutschland eine Zukunft aufzubauen.

In folgenden Bereichen sind wir tätig:

Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis

(Erteilung und Verlängerung) wegen

Humanitärer Gründe (u.a. Krankheit und Behinderung) Guter Integration Familiennachzug Studium und Aus- und Weiterbildung Arbeit, Arbeitsangebot, Arbeitssuche, Blue Card/Blaue Karte EU EU-Freizügigkeit und Freizügigkeit von Drittstaatsangehörigen Vertretung in Verfahren der vorzeitigen Aufenthaltsbeendigung Widerruf, Rücknahme, Ausweisung

Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsrecht

Einbürgerung nach Staatsangehörigkeitsrecht Erwerb der Staatsangehörigkeit kraft Geburt Rückerwerb der Staatsangehörigkeit, Feststellung der Staatsangehörigkeit bei denkbarer deutscher Abstammung von ausgewanderten Deutschen

Migrationsrechtliche Fragestellungen und

Unterstützung im Berufsanerkennungsrecht (Ärzte,

Pflegefachkräfte)

Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen und Berufsabschlüssen Migrationssozialrecht (Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld, Zugang zu SGB II Leistungen, Leistungen und Leistungs- kürzungen nach AsylbLG)

Hilfe - Vertrauen - Fürsorge

Wir arbeiten seit fast 20 Jahren im Migrationsrecht und haben den Anspruch, jeweils die aktuelle Rechtslage und deren Anwendung durch die Behörden zu kennen. Die Kenntnis von Behörden- und Gerichtsstrukturen wirkt häufig zugunsten der Interessen unserer Mandanten.
Fachanwalt Migrationsrecht I Ausländerrecht I Hamburg Fachanwalt Migrationsrecht I Ausländerrecht I Hamburg Fachanwalt Migrationsrecht I Hamburg

Asylverfahren/Verfahren zur Feststellung der

Flüchtlingseigenschaft

Dublin-Verfahren (im Einzelfall) Erstantragsverfahren Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz, nationale Abschiebungsverbote Asylfolgeverfahren Zweitantragsverfahren Widerrufsverfahren

Im Asylverfahren vertreten wir Personen aus

folgenden Herkunftsländern:

Afghanistan Iran Irak Syrien Jordanien Palästina Libanon Staaten der arabischen Halbinsel Andere Staaten nur nach ausdrücklicher Anfrage.
Ägypten Libyen Maghreb-Staaten Eritrea Somalia Gambia

In Fragen der Arbeitsmigration

und des Familiennachzuges

In diesen Angelegenheiten vertreten wir Personen aus allen weltweiten Herkunftsstaaten.

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Ein Wort zu den Kosten

Eine Erstberatung kostet 190,00€ plus 19% MwSt, somit 226,10€. Bei einer Beauftragung werden die Kosten der (Erst)Beratung auf das weitere Anwalts-honorar angerechnet und wandeln sich in einen Vorschuss um. Dies gilt, wenn es sich um dasselbe Anliegen handelt, weswegen die (Erst)Beratung in Anspruch genommen wurde und die Beauftragung binnen sechs Monaten nach der Beratung erfolgt. Wir bitten Sie stets einen Vorschuss von wenigstens 100,00€ zum ersten Termin mitzubringen. Können wir bereits bei Terminsvereinbarung den Umfang der Angelegenheit abschätzen, werden wir Sie zum Teil bereits bei Terminsvereinbarung bitten einen höheren Vorschuss mitzubringen. Bei der Vertretung in migrationsrechtlichen Ange- legenheiten müssen Sie im Regelfall im behördlichen Verfahren mit Gebühren in Höhe von wenigstens 500,00€ rechnen, sie können aber je nach Fallgestaltung auch deutlich darüber liegen. Die Frage der Gebühren besprechen wir im ersten Termin, denn die Gebühren hängen von vielen unterschiedlichen Aspekten ab. Wenn Sie die Begleitung zu Behördenterminen wünschen oder eine Vertretung im Dublin-Verfahren vorgeschaltet ist, sind die Kosten der anwaltlichen Vertretung deutlich höher als 500,00€. Wir bieten in migrationsrechtlichen Verfahren monatliche Ratenzahlung an, wobei die geringste Rate im Regelfall auch bei Bezug von Sozialleistungen 50,00 beträgt. Im gerichtlichen Verfahren ist die Beantragung von Prozesskostenhilfe möglich, aber nicht in allen Ver- fahrenskonstellationen taktisch klug. Gern besprechen wir das im Detail im ersten Termin. Genauere Informationen zum Thema Kosten finden Sie hier >> . Eine Checkliste für den ersten Termin finden Sie hier zum lesen, download, drucken.
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