Kanzlei am Winterhuder Markt
Rechtsanwälte Gutmann und Zander-Böhm GbR
Alsterdorfer Straße 2a
22299 Hamburg - Winterhude
Telefon
+49 (0)40 - 414 334 500
Fax
+49 (0)40 - 414 334 510
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kanzlei@bgzb.de
Bürozeiten:
Mo-Do
9.00 bis 17.00 Uhr
Fr
9.00 bis 13.00 Uhr
Bitte beachten Sie die Mittagspause
von 13.00 bis 14.00 Uhr an allen Tagen.
Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder
Markt gegenüber der Haspa im Gewerbehof.
Parkplätze finden Sie im Parkhaus im Winterhuder Forum.
Migrationsrecht
Sehr geehrte, liebe Mandant*innen,
Probleme mit dem Migrationsrecht sind Sorgen
- Ihre Sorgen.
Denn es geht um Ihre Existenz, Ihre Familie - Ihr Leben.
Es
geht
um
die
Frage,
an
welchem
Ort
Sie
Ihr
Leben
gestalten können und wollen.
Oft
kommen
familiäre
Sorgen
hinzu,
wenn
Ehepartner,
Kinder, Angehörige voneinander getrennt sind.
Lassen Sie sich helfen:
Das Migrationsrecht hat viele Gesetze und Bestimmungen.
Schnell ist ein Formular falsch ausgefüllt.
Oder
das
Gespräch
mit
den
Behörden
könnte
erfolgreicher
sein,
wenn
alle
erforderlichen
Informationen
und
Doku-
mente sinnvoll vorgebracht werden.
Die Folgen sind oft teuer und belasten Ihr Leben.
Aber
vor
allem
kann
es
schwierig
sein,
Fehler,
die
gemacht
wurden, zu korrigieren.
"Ja, mein Nachbar hat aber..."
Jeder
Fall
ist
anders.
Auch
Ihr
Problem
wird
sich
von
der
Situation
Ihrer
Nachbarn
durch
eine
Kleinigkeit
unterscheiden,
die
aber
einen
völlig
neuen
Lösungsweg
für
Ihr Anliegen erforderlich macht.
Eine
Erstberatung
kostet
190,00€
plus
19%
MwSt,
somit
226,10€.
Dieser
Betrag
wird
bei
Beauftragung
binnen
sechs
Monaten
ab
der
Erstberatung
auf
das
weitere
Anwaltshonorar angerechnet.
Sie schützt Sie vor falschen Entscheidungen
und hilft Ihnen und Ihrer Familie so zu leben, wie Sie
es möchten.
Bei uns bekommen Sie Informationen und eine
ehrliche Einschätzung, was wir für Sie erfolgreich
durchsetzen können.
Rufen Sie uns an oder senden Sie eine E-Mail.
Wir haben Zeit für Sie und Ihr Problem.
Bei
unserer
Beratung
haben
wir
Ihr
aktuelles
Anliegen
im
Blick,
denken
aber
auch
zugleich
an
Ihre
Zukunft
in
Deutschland, in Europa.
Bei vielen Mandanten gehören wir fast zur Familie.
Wir
haben
die
ersten
Schritte
in
Deutschland,
den
ersten
Job,
die
Ausbildung
der
Kinder
begleitet
und
dabei
geholfen,
in Deutschland eine Zukunft aufzubauen.
In folgenden Bereichen sind wir tätig:
Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis
(Erteilung und Verlängerung) wegen
Humanitärer Gründe (u.a. Krankheit und Behinderung)
Guter Integration
Familiennachzug
Studium und Aus- und Weiterbildung
Arbeit, Arbeitsangebot, Arbeitssuche,
Blue Card/Blaue Karte EU
EU-Freizügigkeit und Freizügigkeit von
Drittstaatsangehörigen
Vertretung in Verfahren der vorzeitigen
Aufenthaltsbeendigung
Widerruf, Rücknahme, Ausweisung
Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsrecht
Einbürgerung nach Staatsangehörigkeitsrecht
Erwerb der Staatsangehörigkeit kraft Geburt
Rückerwerb der Staatsangehörigkeit, Feststellung der
Staatsangehörigkeit bei denkbarer deutscher
Abstammung von ausgewanderten Deutschen
Migrationsrechtliche Fragestellungen und
Unterstützung im Berufsanerkennungsrecht (Ärzte,
Pflegefachkräfte)
Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen
und Berufsabschlüssen
Migrationssozialrecht (Kindergeld, Unterhaltsvorschuss,
Elterngeld,
Zugang zu SGB II Leistungen, Leistungen und Leistungs-
kürzungen nach AsylbLG)
Hilfe - Vertrauen - Fürsorge
Wir
arbeiten
seit
fast
20
Jahren
im
Migrationsrecht
und
haben
den
Anspruch,
jeweils
die
aktuelle
Rechtslage
und
deren
Anwendung
durch
die
Behörden
zu
kennen.
Die
Kenntnis
von
Behörden-
und
Gerichtsstrukturen
wirkt
häufig
zugunsten der Interessen unserer Mandanten.
Asylverfahren/Verfahren zur Feststellung der
Flüchtlingseigenschaft
Dublin-Verfahren (im Einzelfall)
Erstantragsverfahren Flüchtlingseigenschaft,
subsidiärer Schutz,
nationale Abschiebungsverbote
Asylfolgeverfahren
Zweitantragsverfahren
Widerrufsverfahren
Im Asylverfahren vertreten wir Personen aus
folgenden Herkunftsländern:
Afghanistan
Iran
Irak
Syrien
Jordanien
Palästina
Libanon
Staaten der arabischen Halbinsel
Andere Staaten nur nach ausdrücklicher Anfrage.
Ägypten
Libyen
Maghreb-Staaten
Eritrea
Somalia
Gambia
In Fragen der Arbeitsmigration
und des Familiennachzuges
In diesen Angelegenheiten vertreten wir Personen aus allen
weltweiten Herkunftsstaaten.
direkt zu
Wir vertreten - NICHT - in Verfahren
der Abschiebehaft
und im Ausländerstrafrecht,
weisen hier aber gern Kolleg*innen nach,
die in diesen Bereichen über Expertise verfügen.
Ein Wort zu den Kosten
Eine
Erstberatung
kostet
190,00€
plus
19%
MwSt,
somit
226,10€.
Bei
einer
Beauftragung
werden
die
Kosten
der
(Erst)Beratung
auf
das
weitere
Anwalts-honorar
angerechnet
und
wandeln
sich
in
einen
Vorschuss
um.
Dies
gilt,
wenn
es
sich
um
dasselbe
Anliegen
handelt,
weswegen
die
(Erst)Beratung
in
Anspruch
genommen
wurde
und
die
Beauftragung
binnen sechs Monaten nach der Beratung erfolgt.
Wir
bitten
Sie
stets
einen
Vorschuss
von
wenigstens
100,00€
zum
ersten
Termin
mitzubringen.
Können
wir
bereits
bei
Terminsvereinbarung
den
Umfang
der
Angelegenheit
abschätzen,
werden
wir
Sie
zum
Teil
bereits
bei
Terminsvereinbarung
bitten
einen
höheren
Vorschuss mitzubringen.
Bei
der
Vertretung
in
migrationsrechtlichen
Ange-
legenheiten
müssen
Sie
im
Regelfall
im
behördlichen
Verfahren
mit
Gebühren
in
Höhe
von
wenigstens
500,00€
rechnen,
sie
können
aber
je
nach
Fallgestaltung
auch
deutlich
darüber
liegen.
Die
Frage
der
Gebühren
besprechen
wir
im
ersten
Termin,
denn
die
Gebühren
hängen von vielen unterschiedlichen Aspekten ab.
Wenn
Sie
die
Begleitung
zu
Behördenterminen
wünschen
oder
eine
Vertretung
im
Dublin-Verfahren
vorgeschaltet
ist,
sind
die
Kosten
der
anwaltlichen
Vertretung deutlich höher als 500,00€.
Wir
bieten
in
migrationsrechtlichen
Verfahren
monatliche
Ratenzahlung
an,
wobei
die
geringste
Rate
im
Regelfall
auch
bei
Bezug
von
Sozialleistungen
€
50,00
beträgt.
Im
gerichtlichen
Verfahren
ist
die
Beantragung
von
Prozesskostenhilfe
möglich,
aber
nicht
in
allen
Ver-
fahrenskonstellationen
taktisch
klug.
Gern
besprechen
wir das im Detail im ersten Termin.
Genauere
Informationen
zum
Thema
Kosten
finden
Sie
hier >>
.
Eine
Checkliste für den ersten Termin
finden Sie hier
zum lesen, download, drucken.
Dolmetscher*innen
Gerichtliche Dolmetscher*innen
>> zur Datenbank
Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig
- überwiegend in Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen,
Niedersachsen,Mecklenburg-Vorpommern,
aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.
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