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Kanzlei am Winterhuder Markt
Patientenverfügung - Betreuungsverfügung - Vorsorgevollmacht
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- überwiegend in
Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen,
Bemen, Mecklenburg-Vorpommern,
aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.
Bitte beachten Sie:
Die Informationen dieser Seiten stellen keine
Rechtsberatung dar und sind ohne Gewähr.
Der Tod ist groß,
Wir sind die Seinen
lachenden Munds.
Wenn wir uns mitten
im Leben meinen,
wagt er zu weinen
mitten in uns.
Rainer Maria Rilke
Das Leben ist
endlich
.
Diese
Tatsache
scheint
uns
bei
dem
täglichen
Hintergrundrauschen
aller
Kommunika-
tionskanäle,
der
ständigen
Abrufbarkeit
aller
möglichen
Dienste
sowie
der
erwarteten
bedingungslosen Erreichbarkeit von Menschen irgendwie aus der Zeit gefallen.
Das
Auseinandersetzen
mit
Ängsten,
Gefühlen
und
der
Tatsache,
dass
es
etwas
gibt,
das
nicht
durch
ein
Posting,
ein
Download
von
Informationen
oder
einer
E-Mail
abgetan
und
in
einen Ordner verschoben werden kann, ist lästig.
Die
Endlichkeit
wird
herausgeschoben,
weggeschoben,
findet
nicht
statt
–
und
trotzdem
ist
sie da und - bei genauem Hinsehen - allgegenwärtig.
Wir leben aktuell in einer Gesellschaft, in der wir gewohnt sind, alles bestimmen können.
Warum sollte ich nicht im Voraus darauf Einfluß nehmen,
was mit mir und meinem Körper passiert, wenn ich mich mal nicht mehr äußern kann?
Warum bestimme ich das nicht jetzt, so lang es mir gut geht
und ich darüber mit meinen engsten Vertrauten sprechen kann und sollte?
Alternativ kann ich die Dinge laufen lassen - ohne eine schriftliche Fixierung meiner Wünsche.
Wenn es dann darauf ankommt,
bin ich per Smart- oder IPhone nicht mehr handlungsfähig - und sehr allein.
Kurz gesagt:
Bevor Sie sich in eine Recherche für den Kauf eines neuen Smartphones begeben,
schenken Sie sich und Ihrem Leben zehn Minuten
und lesen Sie das hier einmal durch.
Dann gibt es ja noch Eltern, Geschwister, nahe Freunde.
Auch
wenn
es
schwer
fällt,
sollten
Sie
dieses
Thema
gedanklich
angehen
und
das
Gespräch
suchen.
Oft
fehlt
älteren
oder
kranken
Menschen
der
Mut,
das
Thema
Vollmachten
oder
Verfügungen
anzusprechen.
Vielleicht,
weil
sie
niemanden
zur
Last
fallen
wollen
oder
schlicht Angst haben.
Seien Sie ein Held, eine Heldin,
haben Sie Mut und fassen Sie sich ein Herz – auch aus eigenem Interesse.
Wie schwer ist es bei akuter oder fortgeschrittener Krankheit sich mit Formalien
oder mit Behörden zu befassen.
Durch
sehr
persönliche
Erfahrungen
in
meiner
Familie
aber
auch
bei
meiner
Arbeit
als
Altenpflegerin während meines Studiums, fühle ich mich gerade diesem Thema verpflichtet.
Wir
alle
haben
Schwierigkeiten
uns
mit
diesen
Themen
auseinanderzusetzen,
denn
Sie
stellen
Fragen
zum
Siechtum,
zum
Tod,
zu
den
letzten
Wochen,
Tagen
und
Stunden,
die
wir
wie gewohnt hier mit unseren Lieben verbringen wollen.
Sowohl für den Menschen, der in eine Familie eingebunden ist
als auch für denjenigen, der sein Leben gern selbstbestimmt allein bestreitet,
empfiehlt es sich, die oben genannten Verfügungen zu treffen.
Sie
sind
–
wie
ein
Testament
–
Ausdruck
seiner
Persönlichkeit
und
geben
ihm
Sicherheit,
dass
nichts passiert, was er definitiv weder für sich noch für seine Angehörigen gewollt hat.
Die Unterschiede zwischen
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Die
Patientenverfügung
legt
–
rechtstechnisch
gesprochen
–
Ihren
mutmaßlichen
Willen
für
den
Fall
fest,
dass
Sie
nicht
mehr
in
der
Lage
sind
sich
zu
äußern.
Hier
werden
generell
Fragen
beantwortet
zur
künstlichen
Beatmung,
zur
Frage,
ob
und
unter
welchen
Umständen
Sie
wiederbelebt
werden
wollen
und
welche
Behandlungen
Sie
im
Eintritt
des
Todesfalles
erhalten wollen.
Die
Vorsorgevollmacht
dient
dazu,
dass
ein
gesetzlicher
Betreuer
eigentlich
gar
nicht
mehr
eingesetzt
wird.
Denn
im
Rahmen
der
Vorsorgevollmacht
regeln
Sie,
wer
in
welchem
Sinne
und
unter
Berücksichtigung
welcher
Vorgaben
von
Ihnen
welche
Geschäfte
wie
erledigen
soll,
wenn
Sie
hierzu
allein
nicht
mehr
in
der
Lage
sind.
Das
kann
-
und
sollte
-
auch
Verfügungen für den medizinischen Bereich und den Aufenthalt umfassen.
Im
Rahmen
der
Betreuungsverfügung
legen
Sie
fest,
wer
die
gesetzliche
Betreuung
für
Sie
übernehmen
soll,
wenn
Sie
bestimmte
Geschäfte
(Post,
Vermögen,
Behörden,
Gesundheit,
etc.)
nicht
mehr
allein
regeln
können,
dies
von
einem
Gericht
festgestellt
wurde
und
ein
gesetzlicher Betreuer zu bestellen ist.
Kurz gesagt:
Wenn
Sie
möchten,
dass
im
Krankheitsfalle
ein
Ihnen
vertrauter
Mensch
Entscheidungen
mit
den
Ärzten
über
Ihre
Behandlung
treffen
kann
und
auch
Dinge
wie
Post,
Bank,
Wohnung
etc.
regeln
soll,
dann
ist
eine
Vorsorgevollmacht
das
Richtige.
Es
werden
alle
möglichen
Lücken
geschlossen,
und
Sie
können
sicher
sein,
dass
die
betraute
Person
alle
Dinge, die Ihnen wichtig sind, für Sie regeln kann.
Eine
Patientenverfügung
regelt
die
Arten
der
Heilbehandlung
sowie
die
Vornahme
oder
das
Unterlassen
ärztlicher
Eingriffe.
Sie
tritt
in
Kraft,
wenn
bei
Ihnen
eine
sogenannte
Einwilligungsunfähigkeit
vorliegt.
Die
Patientenverfügung
bezieht
sich
nur
auf
medizinische
Behandlungen
und
Eingriffe.
Verfügungen
über
Dinge
Ihres
täglichen
Lebens
wie
Bank,
Telefon
oder
auch
Ihre
Beerdigung
werden
damit
nicht
geregelt.
Im
Unterschied
zur
Vorsorgevollmacht
oder
Betreuungsfügung
benötigen
Sie
hier
keine
andere
Person,
die
Ihren
Willen umsetzt.
Mit
einer
Betreuungsverfügung
legen
Sie
fest,
wer
in
dem
Falle,
wenn
Sie
keine
Entscheidungen
mehr
treffen
können,
diese
für
Sie
wahrnehmen
soll.
Doch
können
hier
wertvolle
Zeit
und
Kraft
verloren
gehen:
die
Verfügung
muss
zuerst
vom
Gericht
eingesehen
und
bestätigt
werden.
Ist
dies
geschehen,
gleicht
sie
einer
Vorsorgevollmacht.
Ein
bißchen
salopp
gesagt,
ist
die
Betreuungsfügung
der
Zwischenschritt,
wenn
man
sich
nicht
dazu
durchringen kann, konsequent eine Vorsorgevollmacht zu verfassen.
Weiterführende Links
Für alle drei Verfügungen gibt es im Internet - in rechtlicher Hinsicht - gute Vorlagen.
Es seien hier nur einige aufgezählt:
Patientenverfügung - Eine Broschüre des Bundesministeriums der Justiz
Christliche Patientenvorsorge, Handreichung und Formular,
herausgegeben von der Evangelischen Kirche in Deutschland, der Deutschen Bischofs-
konferenz und der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland
Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Zentralen Ethikkommission bei der
Bundesärztekammer zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Warum
dann doch zum Anwalt?
Haben Sie sich die im Internet verfügbaren Vorlagen durchgelesen?
Haben Sie deren Tragweite bzw. den Verfügungstext überhaupt wirklich verstanden?
Haben
Sie
Ihre
eigene
Verfügung
mit
Ihrem
Ehegatten
oder
Ihren
Kindern
oder
mit
den
für die Zukunft Bevollmächtigten besprochen?
Konnten Sie überblicken, ob Sie alles Erforderliche für Ihre persönliche Situation
damit erledigt haben?
Wenn
Sie
auch
nur
eine
der
oben
genannten
Fragen
mit
„Nein“
beantworten
können,
sollten
Sie einen Termin mit uns vereinbaren.
Auch
haben
wir
die
Erfahrung
gemacht,
dass
die
Gegenwart
einer
neutrale
Person,
in
diesem
Falle
die
des
Anwalts,
es
erleichtern
kann,
über
schwierige
Themen
zu
sprechen,
sachlich
und
angstfrei zu sagen, was man will oder nicht will.
Wie läuft ein Termin in Sachen
Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht
bei uns ab?
In einem ersten Termin treffen wir uns in der Kanzlei.
Sind
Sie
bei
uns
bereits
Mandant
oder
ist
aus
gesundheitlichen
Gründen
ein
Besuch
unserer
Kanzleiräume schwierig, kommen wir auch gern zu Ihnen nach Hause.
Wenn
Sie
die
Personen,
die
Sie
bevollmächtigen
möchten
oder
andere
vertraute
Menschen
zu diesem Gespräch mitbringen möchten, tun Sie dies gern.
Wir
erläutern
Ihnen
in
diesem
ersten
Gespräch
die
Reich-
und
Tragweite
der
zu
treffenden
Verfügungen, fragen Vermögensverhältnisse und Testamentsvorstellungen ab.
Nicht
selten
stellen
wir
bei
Patientenverfügungen
für
Ehegatten
fest,
dass
bei
genauem
Hinsehen
die
konkreten
Vorstellungen
voneinander
abweichen
und
sicher
Geglaubtes
eben
alles
andere
als
sicher
ist
und
bei
Treffen
zusammen
mit
den
Kindern
tut
sich
oft
ein
großer
Gesprächsbedarf in der Familie auf.
Doch, was ist Ihnen lieber:
Eben
mal
schnell
ein
Internetformular
ausgefüllt,
damit
diese
"lästige"
Sache
erledigt
ist
und
dabei doch das sichere Gefühl haben,
dass im Ernstfall das viele Ungesagte und Ungetane im Streit ausbricht,
den Sie nicht mehr befrieden können
und Tränen kommen, die Sie nicht trocknen können.
Sie
sehen,
wir
sind
auch
mit
dem
Herzen,
gesundem
Menschenverstand
und
unserem
juristischen
Wissen
bei
der
Sache.
Wir
denken,
dass
es
sich
um
wichtige
Fragen
handelt,
die
man
in
Ruhe
besprechen
sollte
und
es
sich
auch
um
ein
Thema
handelt,
bei
dem
Rechtssicherheit wichtig ist.
Nach
diesem
Gespräch,
das
auch
gern
mal
zwei
Stunden
dauern
kann,
erhalten
Sie
von
uns
einen individuellen Entwurf übermittelt.
Erst
wenn
Sie
diesen
durchgesehen
und
mit
allen
fraglichen
Personen
besprochen
haben,
melden Sie sich bei uns für einen Folgetermin.
Zu
diesem
Folgetermin
komme
ich
gern
zu
Ihnen,
damit
wir
in
vertrauter
Atmosphäre
diese
sehr intimen Dinge besprechen können.
Dann
fertigen
wir
eine
finale
Fassung,
die
wir
entweder
in
Absprache
mit
Ihnen
an
unseren
Hausnotar
oder
einen
Notar
Ihrer
Wahl
weiterleiten,
oder
Sie
entschließen
sich
für
eine
rein
privatschriftliche Fassung.
Nach
Abfassung
Patientenverfügung
oder
Vollmacht
erinnern
wir
Sie
alle
drei
Jahre
daran,
die
Version
der
Verfügungen
erneut
zu
bestätigen
oder
zu
ändern.
Sind
in
Anbetracht
von
Änderungen
in
den
Gesetzen
oder
der
Rechtsprechung
Anpassungen
vorzunehmen,
melden
wir uns auch.
Hier
tragen
wir
dem
Umstand
Rechnung,
dass
unser
aller
Leben
dynamisch
ist,
sich
Konstellationen
im
Familien-
oder
Freundeskreis
oder
Ihr
Vermögen
sich
verändert
haben
oder Sie zu gewissen Punkten eine andere Ansicht gewonnen haben.
Diese Fürsorge und Nachsorge zu unserem Auftrag betrachten wir als Selbstverständlichkeit.
Kosten für eine
Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht
In
einer
Patientenverfügung
legen
Sie
fest,
welche
medzinischen
Untersuchungen,
Heilbehandlungen
oder
ärztliche
Eingriffe
Sie
ab
einem
bestimmten
Zeitpunkt,
nämlich
im
Falle
Ihrer
Entscheidungsunfähigkeit,
zulassen
oder
untersagen
wollen.
Sie
können
das
einfach
wie
ein
Testament
festlegen
oder
eine
andere
Person
mit
der
Wahrnehmung
Ihres
Willens beauftragen. Alle Fragen sind im wahrsten Sinne des Wortes existenziell.
Haben
Sie
sich
zur
Anfertigung
einer
Patientenverfügung
entschlossen,
ist
das
auf
jeden
Fall
schon
mal
der
halbe
Weg.
Für
den
Rest
des
Weges
stehen
wir
Ihnen
gern
zur
Verfügung,
damit
Ihr
Wille
klar,
verständlich
und
juristisch
durchsetzbar
festgehalten
wird.
Für
die
Beratung nehmen wir uns Zeit, auch für Ihre Denkpausen.
Sie
können
davon
ausgehen,
dass
die
Anfertigung
einer
Patientenverfügung
zwischen
300
€
und
600
€
plus
MwSt.
liegen.
Falls
es
Ihre
Situation
erfordert,
kommen
wir
gern
zu
Ihnen
nach
Hause.
Sofern
Sie
gleichfalls
den
Entwurf
einer
Vorsorgevollmacht
wünschen
–
was
wir
in
einigen
Fällen
dringend
empfehlen
-,
erhöhen
sich
die
Kosten
entsprechend
des
zeitlichen
Aufwandes.
Die
Höhe
der
Kosten
besprechen
wir
ausführlich
und
verbindlich
beim
ersten
Gespräch.
besprochen.geklärt.erleichtert.
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zu diesen Themen zum
Download
.
Sie
können
die
Broschüre
auch
gern
während
der
Kanzlei-Offnungszeiten
kostenlos
bei
uns
abholen.
Und
sehr
gern
senden
wir
Ihnen
das
Informations-
Heft
kostenfrei
zu.
Bitte
rufen
Sie
an
oder
senden
Sie uns eine kurze
E-Mail.
besprochen.geklärt.erleichtert.
Vereinbaren Sie einen Termin mir mir.
Ihre Constanze Zander-Böhm
>> zur Vita von Rechtsanwältin Constanze Zander-Böhm
Sehr geehrte Damen und Herren,
Besprechungen sind nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
•
in unserer Kanzlei
•
als Video-Gesprächstermin
Bitte vereinbaren Sie einen Termin während unserer Bürozeiten:
• montags bis donnerstags 9 Uhr bis 13 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr,
• freitags 9 Uhr bis 13 Uhr.
Bitte beachten Sie:
• Bitte bringen Sie vorsorglich einen Mund-Nase-Schutz mit.
• Bei Symptomen von Erkältungs- und Atemwegserkrankungen
und/oder Fieber sagen Sie Termine bitte wieder ab.
• Kommen Sie bitte absolut pünktlich/nicht zu früh zu dem
vereinbarten Termin, da die Wartezone gesperrt ist.
• Halten Sie stets Abstand und beachten Sie die Hygieneregeln.
• Zur Vermeidung nicht zwingend erforderlicher Kontakte,
werfen Sie abzugebende Unterlagen bitte in unseren Brief-
kasten im Hausflur im 1. Stock. Originalunterlagen foto-
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