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Der Tod ist groß, Wir sind die Seinen lachenden Munds. Wenn wir uns mitten im Leben meinen, wagt er zu weinen mitten in uns. Rainer Maria Rilke
Hamburg I Vorsorgevollmacht I Patientenverfügung I Constanze Zander-Böhm I Kanzlei am Winterhuder Markt Hamburg I Vorsorgevollmacht I Patientenverfügung I Constanze Zander-Böhm I Kanzlei am Winterhuder Markt Hamburg I Vorsorgevollmacht I Patientenverfügung I Constanze Zander-Böhm I Kanzlei am Winterhuder Markt Hamburg I Vorsorgevollmacht I Patientenverfügung I Constanze Zander-Böhm I Kanzlei am Winterhuder Markt Hamburg I Vorsorgevollmacht I Patientenverfügung I Constanze Zander-Böhm I Kanzlei am Winterhuder Markt
Das Leben ist endlich . Diese Tatsache scheint uns bei dem täglichen Hintergrundrauschen aller Kommunikationskanäle, der ständigen Abrufbarkeit aller möglichen Dienste sowie der erwarteten bedingungslosen Erreichbarkeit von Menschen irgendwie aus der Zeit gefallen. Das Auseinandersetzen mit Ängsten, Gefühlen und der Tatsache, dass es etwas gibt, das nicht durch ein Posting, ein Download von Informationen oder einer E-Mail abgetan und in einen Ordner verschoben werden kann, ist lästig. Die Endlichkeit wird herausgeschoben, weggeschoben, findet nicht statt und trotzdem ist sie da und - bei genauem Hinsehen - allgegenwärtig. Wir leben aktuell in einer Gesellschaft, in der wir gewohnt sind, alles bestimmen können. Warum sollte ich nicht im Voraus darauf Einfluß nehmen, was mit mir und meinem Körper passiert, wenn ich mich mal nicht mehr äußern kann? Warum bestimme ich das nicht jetzt, so lang es mir gut geht und ich darüber mit meinen engsten Vertrauten sprechen kann und sollte? Alternativ kann ich die Dinge laufen lassen - ohne eine schriftliche Fixierung meiner Wünsche. Wenn es dann darauf ankommt, bin ich per Smart- oder IPhone nicht mehr handlungsfähig - und sehr allein. Kurz gesagt: Bevor Sie sich in eine Recherche für den Kauf eines neuen Smartphones begeben, schenken Sie sich und Ihrem Leben zehn Minuten und lesen Sie das hier einmal durch.
Dann gibt es ja noch Eltern, Geschwister, nahe Freunde. Auch wenn es schwer fällt, sollten Sie dieses Thema gedanklich angehen und das Gespräch suchen. Oft fehlt älteren oder kranken Menschen der Mut, das Thema Vollmachten oder Verfügungen anzusprechen. Vielleicht, weil sie niemanden zur Last fallen wollen oder schlicht Angst haben. Seien Sie ein Held, eine Heldin, haben Sie Mut und fassen Sie sich ein Herz – auch aus eigenem Interesse. Wie schwer ist es bei akuter oder fortgeschrittener Krankheit sich mit Formalien oder mit Behörden zu befassen. Durch sehr persönliche Erfahrungen in meiner Familie aber auch bei meiner Arbeit als Altenpflegerin während meines Studiums, fühle ich mich gerade diesem Thema verpflichtet. Wir alle haben Schwierigkeiten uns mit diesen Themen auseinanderzusetzen, denn Sie stellen Fragen zum Siechtum, zum Tod, zu den letzten Wochen, Tagen und Stunden, die wir wie gewohnt hier mit unseren Lieben verbringen wollen. Sowohl für den Menschen, der in eine Familie eingebunden ist als auch für denjenigen, der sein Leben gern selbstbestimmt allein bestreitet, empfiehlt es sich, die oben genannten Verfügungen zu treffen. Sie sind – wie ein Testament – Ausdruck seiner Persönlichkeit und geben ihm Sicherheit, dass nichts passiert, was er definitiv weder für sich noch für seine Angehörigen gewollt hat.

Die Unterschiede zwischen

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Die Patientenverfügung legt rechtstechnisch gesprochen Ihren mutmaßlichen Willen für den Fall fest, dass Sie nicht mehr in der Lage sind sich zu äußern. Hier werden generell Fragen beantwortet zur künstlichen Beatmung, zur Frage, ob und unter welchen Umständen Sie wiederbelebt werden wollen und welche Behandlungen Sie im Eintritt des Todesfalles erhalten wollen. Die Vorsorgevollmacht dient dazu, dass ein gesetzlicher Betreuer eigentlich gar nicht mehr eingesetzt wird. Denn im Rahmen der Vorsorgevollmacht regeln Sie, wer in welchem Sinne und unter Berücksichtigung welcher Vorgaben von Ihnen welche Geschäfte wie erledigen soll, wenn Sie hierzu allein nicht mehr in der Lage sind. Das kann - und sollte - auch Verfügungen für den medizinischen Bereich und den Aufenthalt umfassen. Im Rahmen der Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer die gesetzliche Betreuung für Sie übernehmen soll, wenn Sie bestimmte Geschäfte (Post, Vermögen, Behörden, Gesundheit, etc.) nicht mehr allein regeln können, dies von einem Gericht festgestellt wurde und ein gesetzlicher Betreuer zu bestellen ist. Kurz gesagt: Wenn Sie möchten, dass im Krankheitsfalle ein Ihnen vertrauter Mensch Entscheidungen mit den Ärzten über Ihre Behandlung treffen kann und auch Dinge wie Post, Bank, Wohnung etc. regeln soll, dann ist eine Vorsorgevollmacht das Richtige. Es werden alle möglichen Lücken geschlossen, und Sie können sicher sein, dass die betraute Person alle Dinge, die Ihnen wichtig sind, für Sie regeln kann. Eine Patientenverfügung regelt die Arten der Heilbehandlung sowie die Vornahme oder das Unterlassen ärztlicher Eingriffe. Sie tritt in Kraft, wenn bei Ihnen eine sogenannte Einwilligungsunfähigkeit vorliegt. Die Patientenverfügung bezieht sich nur auf medizinische Behandlungen und Eingriffe. Verfügungen über Dinge Ihres täglichen Lebens wie Bank, Telefon oder auch Ihre Beerdigung werden damit nicht geregelt. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht oder Betreuungsfügung benötigen Sie hier keine andere Person, die Ihren Willen umsetzt. Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer in dem Falle, wenn Sie keine Entscheidungen mehr treffen können, diese für Sie wahrnehmen soll. Doch können hier wertvolle Zeit und Kraft verloren gehen: die Verfügung muss zuerst vom Gericht eingesehen und bestätigt werden. Ist dies geschehen, gleicht sie einer Vorsorgevollmacht. Ein bißchen salopp gesagt, ist die Betreuungsfügung der Zwischenschritt, wenn man sich nicht dazu durchringen kann, konsequent eine Vorsorgevollmacht zu verfassen. Weiterführende Links Für alle drei Verfügungen gibt es im Internet - in rechtlicher Hinsicht - gute Vorlagen. Es seien hier nur einige aufgezählt: Patientenverfügung - Eine Broschüre des Bundesministeriums der Justiz Christliche Patientenvorsorge, Handreichung und Formular, herausgegeben von der Evangelischen Kirche in Deutschland, der Deutschen Bischofs- konferenz und der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Warum dann doch zum Anwalt?

Haben Sie sich die im Internet verfügbaren Vorlagen durchgelesen? Haben Sie deren Tragweite bzw. den Verfügungstext überhaupt wirklich verstanden? Haben Sie Ihre eigene Verfügung mit Ihrem Ehegatten oder Ihren Kindern oder mit den für die Zukunft Bevollmächtigten besprochen? Konnten Sie überblicken, ob Sie alles Erforderliche für Ihre persönliche Situation damit erledigt haben? Wenn Sie auch nur eine der oben genannten Fragen mit „Nein“ beantworten können, sollten Sie einen Termin mit uns vereinbaren. Auch haben wir die Erfahrung gemacht, dass die Gegenwart einer neutrale Person, in diesem Falle die des Anwalts, es erleichtern kann, über schwierige Themen zu sprechen, sachlich und angstfrei zu sagen, was man will oder nicht will.

Wie läuft ein Termin in Sachen

Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht

bei uns ab?

In einem ersten Termin treffen wir uns in der Kanzlei. Sind Sie bei uns bereits Mandant oder ist aus gesundheitlichen Gründen ein Besuch unserer Kanzleiräume schwierig, kommen wir auch gern zu Ihnen nach Hause. Wenn Sie die Personen, die Sie bevollmächtigen möchten oder andere vertraute Menschen zu diesem Gespräch mitbringen möchten, tun Sie dies gern. Wir erläutern Ihnen in diesem ersten Gespräch die Reich- und Tragweite der zu treffenden Verfügungen, fragen Vermögensverhältnisse und Testamentsvorstellungen ab. Nicht selten stellen wir bei Patientenverfügungen für Ehegatten fest, dass bei genauem Hinsehen die konkreten Vorstellungen voneinander abweichen und sicher Geglaubtes eben alles andere als sicher ist und bei Treffen zusammen mit den Kindern tut sich oft ein großer Gesprächsbedarf in der Familie auf. Doch, was ist Ihnen lieber: Eben mal schnell ein Internetformular ausgefüllt, damit diese "lästige" Sache erledigt ist und dabei doch das sichere Gefühl haben, dass im Ernstfall das viele Ungesagte und Ungetane im Streit ausbricht, den Sie nicht mehr befrieden können und Tränen kommen, die Sie nicht trocknen können. Sie sehen, wir sind auch mit dem Herzen, gesundem Menschenverstand und unserem juristischen Wissen bei der Sache. Wir denken, dass es sich um wichtige Fragen handelt, die man in Ruhe besprechen sollte und es sich auch um ein Thema handelt, bei dem Rechtssicherheit wichtig ist. Nach diesem Gespräch, das auch gern mal zwei Stunden dauern kann, erhalten Sie von uns einen individuellen Entwurf übermittelt. Erst wenn Sie diesen durchgesehen und mit allen fraglichen Personen besprochen haben, melden Sie sich bei uns für einen Folgetermin. Zu diesem Folgetermin komme ich gern zu Ihnen, damit wir in vertrauter Atmosphäre diese sehr intimen Dinge besprechen können. Dann fertigen wir eine finale Fassung, die wir entweder in Absprache mit Ihnen an unseren Hausnotar oder einen Notar Ihrer Wahl weiterleiten, oder Sie entschließen sich für eine rein privatschriftliche Fassung. Nach Abfassung Patientenverfügung oder Vollmacht erinnern wir Sie alle drei Jahre daran, die Version der Verfügungen erneut zu bestätigen oder zu ändern. Sind in Anbetracht von Änderungen in den Gesetzen oder der Rechtsprechung Anpassungen vorzunehmen, melden wir uns auch. Hier tragen wir dem Umstand Rechnung, dass unser aller Leben dynamisch ist, sich Konstellationen im Familien- oder Freundeskreis oder Ihr Vermögen sich verändert haben oder Sie zu gewissen Punkten eine andere Ansicht gewonnen haben. Diese Fürsorge und Nachsorge zu unserem Auftrag betrachten wir als Selbstverständlichkeit.

Kosten für eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht

In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medzinischen Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe Sie ab einem bestimmten Zeitpunkt, nämlich im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit, zulassen oder untersagen wollen. Sie können das einfach wie ein Testament festlegen oder eine andere Person mit der Wahrnehmung Ihres Willens beauftragen. Alle Fragen sind im wahrsten Sinne des Wortes existenziell. Haben Sie sich zur Anfertigung einer Patientenverfügung entschlossen, ist das auf jeden Fall schon mal der halbe Weg. Für den Rest des Weges stehen wir Ihnen gern zur Verfügung, damit Ihr Wille klar, verständlich und juristisch durchsetzbar festgehalten wird. Für die Beratung nehmen wir uns Zeit, auch für Ihre Denkpausen. Sie können davon ausgehen, dass die Anfertigung einer Patientenverfügung zwischen 300 und 600 € plus MwSt. liegen. Falls es Ihre Situation erfordert, kommen wir gern zu Ihnen nach Hause. Sofern Sie gleichfalls den Entwurf einer Vorsorgevollmacht wünschen was wir in einigen Fällen dringend empfehlen -, erhöhen sich die Kosten entsprechend des zeitlichen Aufwandes. Die Höhe der Kosten besprechen wir ausführlich und verbindlich beim ersten Gespräch.

besprochen.geklärt.erleichtert.

Hier finden Sie eine erste Information zu diesen Themen zum Download . Sie können die Broschüre auch gern während der Kanzlei-Offnungszeiten kostenlos bei uns abholen. Und sehr gern senden wir Ihnen das Informations- Heft kostenfrei zu. Bitte rufen Sie an oder senden Sie uns eine kurze E-Mail.

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Vereinbaren Sie einen Termin mir mir. Ihre Constanze Zander-Böhm Rechtsanwältin Fachanwältin für Soziarecht Fachanwältin für Migrationsrecht >> zur Vita von Rechtsanwältin Constanze Zander-Böhm
Hamburg I Vorsorgevollmacht I Patientenverfügung I Constanze Zander-Böhm I Kanzlei am Winterhuder Markt Kanzlei am Winterhuder Markt Rechtsanwälte Gutmann und Zander-Böhm GbR Alsterdorfer Straße 2a 22299 Hamburg - Winterhude   Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder Markt  gegenüber der Haspa im Gewerbehof.  Parkplätze finden Sie im Parkhaus im Winterhuder Forum. Datenschutzerklärung Impressum Telefon	+49 (0)40 - 414 334 500  Fax		+49 (0)40 - 414 334 510 E-Mail	kanzlei@bgzb.de  Bürozeiten: Mo-Do	9.00 bis 17.00 Uhr Fr		9.00 bis 13.00 Uhr Bitte beachten Sie die Mittagspause  von 13.00 bis 14.00 Uhr an allen Tagen. Hamburg I Vorsorgevollmacht I Patientenverfügung I Constanze Zander-Böhm I Kanzlei am Winterhuder Markt
Kanzlei am Winterhuder Markt Rechtsanwälte Gutmann und Zander-Böhm GbR Alsterdorfer Straße 2a 22299 Hamburg - Winterhude Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder Markt gegenüber der Haspa im Gewerbehof. Parkplätze finden Sie im Parkhaus im Winterhuder Forum.
Kanzlei am Winterhuder Markt I Hamburg I Rechtsanwälte Gutman & Zander-Böhm
Telefon +49 (0)40 - 414 334 500 Fax +49 (0)40 - 414 334 510 E-Mail kanzlei@bgzb.de Bürozeiten: Mo-Do 9.00 bis 17.00 Uhr Fr 9.00 bis 13.00 Uhr Bitte beachten Sie die Mittagspause von 13.00 bis 14.00 Uhr an allen Tagen.
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Warum sollte ich nicht im Voraus darauf Einfluß nehmen, was mit mir und meinem Körper passiert, wenn ich mich mal nicht mehr äußern kann? Warum bestimme ich das nicht jetzt, so lang es mir gut geht und ich darüber mit meinen engsten Vertrauten sprechen kann und sollte? Alternativ kann ich die Dinge laufen lassen - ohne eine schriftliche Fixierung meiner Wünsche. Wenn es dann darauf ankommt, bin ich per Smart- oder IPhone nicht mehr handlungsfähig - und sehr allein. Kurz gesagt: Bevor Sie sich in eine Recherche für den Kauf eines neuen Smartphones begeben, schenken Sie sich und Ihrem Leben zehn Minuten und lesen Sie das hier einmal durch.
Dann gibt es ja noch Eltern, Geschwister, nahe Freunde. Auch wenn es schwer fällt, sollten Sie dieses Thema gedanklich angehen und das Gespräch suchen. Oft fehlt älteren oder kranken Menschen der Mut, das Thema Vollmachten oder Verfügungen anzusprechen. Vielleicht, weil sie niemanden zur Last fallen wollen oder schlicht Angst haben. Seien Sie ein Held, eine Heldin, haben Sie Mut und fassen Sie sich ein Herz – auch aus eigenem Interesse. Wie schwer ist es bei akuter oder fortgeschrittener Krankheit sich mit Formalien oder mit Behörden zu befassen. Durch sehr persönliche Erfahrungen in meiner Familie aber auch bei meiner Arbeit als Altenpflegerin während meines Studiums, fühle ich mich gerade diesem Thema verpflichtet. Wir alle haben Schwierigkeiten uns mit diesen Themen auseinanderzusetzen, denn Sie stellen Fragen zum Siechtum, zum Tod, zu den letzten Wochen, Tagen und Stunden, die wir wie gewohnt hier mit unseren Lieben verbringen wollen. Sowohl für den Menschen, der in eine Familie eingebunden ist als auch für denjenigen, der sein Leben gern selbstbestimmt allein bestreitet, empfiehlt es sich, die oben genannten Verfügungen zu treffen. Sie sind wie ein Testament Ausdruck seiner Persönlichkeit und geben ihm Sicherheit, dass nichts passiert, was er definitiv weder für sich noch für seine Angehörigen gewollt hat.

Die Unterschiede zwischen

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht

und Betreuungsverfügung

Die Patientenverfügung legt rechtstechnisch gesprochen Ihren mutmaßlichen Willen für den Fall fest, dass Sie nicht mehr in der Lage sind sich zu äußern. Hier werden generell Fragen beantwortet zur künstlichen Beatmung, zur Frage, ob und unter welchen Umständen Sie wiederbelebt werden wollen und welche Behandlungen Sie im Eintritt des Todesfalles erhalten wollen. Die Vorsorgevollmacht dient dazu, dass ein gesetzlicher Betreuer eigentlich gar nicht mehr eingesetzt wird. Denn im Rahmen der Vorsorgevollmacht regeln Sie, wer in welchem Sinne und unter Berücksichtigung welcher Vorgaben von Ihnen welche Geschäfte wie erledigen soll, wenn Sie hierzu allein nicht mehr in der Lage sind. Das kann - und sollte - auch Verfügungen für den medizinischen Bereich und den Aufenthalt umfassen. Im Rahmen der Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer die gesetzliche Betreuung für Sie übernehmen soll, wenn Sie bestimmte Geschäfte (Post, Vermögen, Behörden, Gesundheit, etc.) nicht mehr allein regeln können, dies von einem Gericht festgestellt wurde und ein gesetzlicher Betreuer zu bestellen ist. Kurz gesagt: Wenn Sie möchten, dass im Krankheitsfalle ein Ihnen vertrauter Mensch Entscheidungen mit den Ärzten über Ihre Behandlung treffen kann und auch Dinge wie Post, Bank, Wohnung etc. regeln soll, dann ist eine Vorsorgevoll-macht das Richtige. Es werden alle möglichen Lücken geschlossen, und Sie können sicher sein, dass die betraute Person alle Dinge, die Ihnen wichtig sind, für Sie regeln kann. Eine Patientenverfügung regelt die Arten der Heilbe- handlung sowie die Vornahme oder das Unterlassen ärztlicher Eingriffe. Sie tritt in Kraft, wenn bei Ihnen eine sogenannte Einwilligungsunfähigkeit vorliegt. Die Patientenverfügung bezieht sich nur auf medizinische Behandlungen und Eingriffe. Verfügungen über Dinge Ihres täglichen Lebens wie Bank, Telefon oder auch Ihre Beerdigung werden damit nicht geregelt. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht oder Betreuungsfügung benötigen Sie hier keine andere Person, die Ihren Willen umsetzt. Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer in dem Falle, wenn Sie keine Entscheidungen mehr treffen können, diese für Sie wahrnehmen soll. Doch können hier wertvolle Zeit und Kraft verloren gehen: die Verfügung muss zuerst vom Gericht eingesehen und bestätigt werden. Ist dies geschehen, gleicht sie einer Vorsorgevollmacht. Ein bißchen salopp gesagt, ist die Betreuungsfügung der Zwischenschritt, wenn man sich nicht dazu durchringen kann, konsequent eine Vorsorgevollmacht zu verfassen. Weiterführende Links Für alle drei Verfügungen gibt es im Internet - in rechtlicher Hinsicht - gute Vorlagen. Es seien hier nur einige aufgezählt: Patientenverfügung - Eine Broschüre des Bundesministeriums der Justiz Christliche Patientenvorsorge, Handreichung und Formular, herausgegeben von der Evangelischen Kirche in Deutschland, der Deutschen Bischofs- konferenz und der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärzte- kammer zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Warum dann doch zum Anwalt?

Haben Sie sich die im Internet verfügbaren Vorlagen durchgelesen? Haben Sie deren Tragweite bzw. den Verfügungstext überhaupt wirklich verstanden? Haben Sie Ihre eigene Verfügung mit Ihrem Ehegatten oder Ihren Kindern oder mit den für die Zukunft Bevollmächtigten besprochen? Konnten Sie überblicken, ob Sie alles Erforderliche für Ihre persönliche Situation damit erledigt haben? Wenn Sie auch nur eine der oben genannten Fragen mit „Nein“ beantworten können, sollten Sie einen Termin mit uns vereinbaren. Auch haben wir die Erfahrung gemacht, dass die Gegenwart einer neutrale Person, in diesem Falle die des Anwalts, es erleichtern kann, über schwierige Themen zu sprechen, sachlich und angstfrei zu sagen, was man will oder nicht will.

Wie läuft ein Termin in Sachen Patientenverfügung,

Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht

bei uns ab?

In einem ersten Termin treffen wir uns in der Kanzlei. Sind Sie bei uns bereits Mandant oder ist aus gesundheitlichen Gründen ein Besuch unserer Kanzleiräume schwierig, kommen wir auch gern zu Ihnen nach Hause. Wenn Sie die Personen, die Sie bevollmächtigen möchten oder andere vertraute Menschen zu diesem Gespräch mitbringen möchten, tun Sie dies gern. Wir erläutern Ihnen in diesem ersten Gespräch die Reich- und Tragweite der zu treffenden Verfügungen, fragen Vermögensverhältnisse und Testamentsvorstellungen ab. Nicht selten stellen wir bei Patientenverfügungen für Ehegatten fest, dass bei genauem Hinsehen die konkreten Vorstellungen voneinander abweichen und sicher Geglaub- tes eben alles andere als sicher ist und bei Treffen zusammen mit den Kindern tut sich oft ein großer Gesprächsbedarf in der Familie auf. Doch, was ist Ihnen lieber: Eben mal schnell ein Internetformular ausgefüllt, damit diese "lästige" Sache erledigt ist und dabei doch das sichere Gefühl haben, dass im Ernstfall das viele Ungesagte und Ungetane im Streit ausbricht, den Sie nicht mehr befrieden können und Tränen kommen, die Sie nicht trocknen können. Sie sehen, wir sind auch mit dem Herzen, gesundem Menschenverstand und unserem juristischen Wissen bei der Sache. Wir denken, dass es sich um wichtige Fragen han- delt, die man in Ruhe besprechen sollte und es sich auch um ein Thema handelt, bei dem Rechtssicherheit wichtig ist. Nach diesem Gespräch, das auch gern mal zwei Stunden dauern kann, erhalten Sie von uns einen individuellen Entwurf übermittelt. Erst wenn Sie diesen durchgesehen und mit allen fraglichen Personen besprochen haben, melden Sie sich bei uns für einen Folgetermin. Zu diesem Folgetermin komme ich gern zu Ihnen, damit wir in vertrauter Atmosphäre diese sehr intimen Dinge besprechen können. Dann fertigen wir eine finale Fassung, die wir entweder in Absprache mit Ihnen an unseren Hausnotar oder einen Notar Ihrer Wahl weiterleiten, oder Sie entschließen sich für eine rein privatschriftliche Fassung. Nach Abfassung Patientenverfügung oder Vollmacht erinnern wir Sie alle drei Jahre daran, die Version der Verfügungen erneut zu bestätigen oder zu ändern. Sind in Anbetracht von Änderungen in den Gesetzen oder der Rechtsprechung Anpassungen vorzunehmen, melden wir uns auch. Hier tragen wir dem Umstand Rechnung, dass unser aller Leben dynamisch ist, sich Konstellationen im Familien- oder Freundeskreis oder Ihr Vermögen sich verändert haben oder Sie zu gewissen Punkten eine andere Ansicht gewonnen haben. Diese Fürsorge und Nachsorge zu unserem Auftrag betrachten wir als Selbstverständlichkeit.
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Der Tod ist groß, Wir sind die Seinen lachenden Munds. Wenn wir uns mitten im Leben meinen, wagt er zu weinen mitten in uns. Rainer Maria Rilke
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