Sozialrecht > Versicherte und Sozialleistungsempfänger
Wie können wir Ihnen helfen?
Sie haben Leistungsansprüche gegenüber dem Staat bzw. einem der vielen
Versicherungsträger, die Ihnen verwehrt werden
oder ein Sozialleistungsträger will Geld zurück.
Die Unterschiedlichkeit der Fragen, die sich hierbei ergeben können, sind so groß, wie das Leben
jedes einzelnen mit keinem anderen zu vergleichen ist. Einige Beispiele zur besseren und ersten
Einordnung sehen Sie hier aufgezählt.
Rechtsanwältin Constanze Zander-Böhm ist Fachanwältin für Sozialrecht
mit Erfahrung und Engagement.
Also fragen Sie uns einfach!
direkt zu
Sozialversicherungsträger
Krankenkasse
Im Regelfall legen wir unsere Krankenkassenkarte vor, diese wird ausgelesen und dann erhalten
wir die Leistungen, die erforderlich sind. Was kann man tun, wenn die medizinisch erforderliche
Leistung dann doch mit einem Mal verweigert wird?
Die Lohnfortzahlung endet nach sechs Wochen und da Sie noch nicht wieder zur Arbeit gehen
können, zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
Gestritten wird aber nicht nur über den Umfang der Leistungen sondern auch über die Höhe der
Beiträge und über die Mitgliedschaft in der Krankenkasse selbst.
Was tun, wenn die Krankenkasse nicht leistet, weil sie der Meinung ist, dass eine
Behandlung nicht erforderlich ist, Sie eine stationäre Reha gar nicht benötigen,
das Krankengeld einstellt, weil Sie längst wieder arbeiten gehen könnten?
Rollstuhl, klar, der ganz günstige, aber in dem können Sie weder lang sitzen
noch sich damit fortbewegen.
Sie sind selbstständig und der Beitragsbescheid scheint Ihnen nicht geheuer?
Nehmen Sie das nicht so einfach hin.
Sie haben ein Widerspruchs- und Klagerecht.
Wir unterstützen Sie!
Erfahrung, Fachwissen und Überzeugung
Bitte beachten Sie:
Die Informationen dieser Seiten stellen keine
Rechtsberatung dar und sind ohne Gewähr.
Bundesagentur für Arbeit
Sie haben Ihre Arbeit verloren oder ein langjähriges Arbeitsverhältnis aufgelöst und eine
Abfindung erzielt und freuen sich über die jahrelangen Einzahlungen, denn nun haben Sie
einen Anspruch auf Arbeitslosengeld und dann zahlt die Behörde nicht.
Sie erkranken, während Sie im Arbeitslosengeldbezug sind.
Sie werden sanktioniert, weil die Arbeitsagentur meint,
dass Sie sich nicht an die Vorschriften halten.
Sie wünschen eine Umschulung, eine berufliche Rehabilitation und diese wird Ihnen
verweigert.
Sprechen Sie uns gern an.
Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Land,
Knappschaft Bahn – See
Sie waren lange krank und benötigen eine medizinische Reha?
Sie können dauerhaft nicht mehr arbeiten?
Für Sie ist nicht nachvollziehbar, warum der Rentenantrag oder der Antrag
auf Reha abgelehnt wurde?
Möglicherweise ist die Einschätzung des Rentenversicherers einfach falsch.
Möglicherweise wurde Ihre Altersrente falsch berechnet oder das Zusammentreffen verschiedener
Renten wurde nicht richtig berechnet.
Wir vertreten Sie in Rechtsstreitigkeiten gegenüber den Rentenversicherungsträgern. Im
Leistungsbereich handelt es sich hierbei im Schwerpunkt um Streitigkeiten wegen
Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Erwerbsminderungsrenten,
beruflicher und medizinischer Rehabilitation (Kur),
Hilfsmitteln
und korrekter Berechnung der Rente bei Zusammentreffen mehrerer Renten.
Um nur einige wesentliche „Baustellen“
mit dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger zu nennen.
Pflegeversicherung
Die
gesetzliche
Pflegeversicherung
sichert
allenfalls
das
absolut
Notwendige.
Hier
wird
neben
erforderlichen
Investitionen
(Zuschuss
zu
erforderlichen
Umbaukosten
z.B.
des
Bades)
insbesondere um die Einstufung in die Pflegestufen gestritten.
Es
geht
neben
der
Frage
der
Pflegestufen
und
damit
um
den
Umfang
der
Leistungen
des
Pflegedienstes
und
der
Höhe
des
Pflegegeldes
auch
um
den
Rentenversicherungsbeitrag
für
die
Pflegeperson.
Der
medizinische
Dienst
der
Krankenkassen
(kurz
MDK)
hat
es
bei
seinen
Hausbesuchen
oft
eilig
und
er
ist
in
der
Tendenz
restriktiv
und
dann
kommt
hinzu,
dass
Mama,
Opa,
Tante
beim
Besuch
des
Gutachters
deutlich
machen
wollte,
wie
viel
sie
bzw.
er
noch
kann,
auch
wenn
der
Tagesablauf
ganz anders aussieht als von ihr bzw. ihm geschildert.
Pflegestufe
I
oder
Pflegestufe
II
machen
einen
erheblichen
finanziellen
und
versorgungs-
praktischen Unterschied aus.
Wissen Sie eigentlich, welche Rechte Sie als pflegender Angehöriger haben?
Lassen Sie sich beraten und vertreten.
Berufsgenossenschaft
Die Berufsgenossenschaften wachen dauernd über uns und das ist auch gut so. Sie sind dafür
zuständig, dass die Arbeitgeber die Sicherheitsvorschriften einhalten und kümmern sich um
Prävention von Unfällen und Berufskrankheiten.
Man kann trotzdem in Streit mit ihnen geraten, wenn sie anzweifeln, dass bestimmte Unfälle
Arbeits- oder Wegeunfälle waren und wenn sie die Folgen von anerkannten Unfällen zu gering
bewerten. Hier geht es oft um begehrte Renten, die Anerkennung einer MdE und um die Frage
der Höhe oder des Eintritts der Rente.
Was tun, wenn sie eine Umschulungsmaßnahme ablehnen oder das Übergangsgeld
falsch berechnen?
Es können Berufskrankheiten auftreten – als Kassiererin im Supermarkt oder als
Sekretärin leiden Sie an einer chronischen Sehnenscheidenentzündung, als Friseurin
treten Allergien gegen die eingesetzten Produkte auf, als Steinmetz können Sie die
erforderlichen Maschinen nicht mehr halten – und die Berufsgenossenschaft lehnt die
Anerkennung einer Berufskrankheit ab.
Sprechen Sie uns gern an.
Jobcenter
Manchmal
befinden
wir
uns
in
schier
ausweglosen
Situationen.
Neben
dem
Umstand,
dass
wir
sozial
und
gesundheitlich
am
Ende
sind,
geht
uns
auch
noch
das
Geld
aus
oder
das
was
wir
benötigen
ist
unendlich
teuer.
Es
bleibt
uns
dann
nichts
anderes
übrig,
als
uns
an
das
Jobcenter
oder das Sozialamt zu wenden.
Das
Jobcenter
ist
dann
für
Sie
zuständig,
wenn
Sie
grundsätzlich
erwerbsfähig
sind,
der
Rentenversicherungsträger
also
keine
mittelfristige
oder
dauerhafte
Erwerbsunfähigkeit
festgestellt hat.
Das Jobcenter meint, dass Sie Leistungen zu Unrecht erhalten haben und erlässt einen
Aufhebungs- und Erstattungsbescheid. Der muss nicht richtig sein.
Möglicherweise hat das Jobcenter übersehen, dass etwaiges Einkommen gar nicht zu
berücksichtigen ist oder Vermögen gar nicht einzusetzen ist.
Das Jobcenter will Sie zum Wohnungswechsel zwingen und zahlt nur noch die
„angemessene Miete“?
Sind die Entscheidungen unzureichend und auch noch falsch, vertreten wir Sie engagiert
gegenüber der Behörde im Widerspruchsverfahren und vor Gericht.
Sozialleistungsträger
Sozialamt
Das Sozialamt ist für Ihren Antrag dann zuständig, wenn das Jobcenter eben nicht zuständig ist.
Das betrifft Sie als Rentner im weitesten Sinne.
Hier treffen Sie noch schärfere Sanktionsmechanismen, was den Einsatz von Einkommen und
Vermögen angeht, als es bei Hartz IV Empfängern der Fall ist.
Sie haben einen prekären Aufenthaltsstatus und erhalten deshalb Leistungen lediglich
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Das Sozialamt hat die Leistungen gekürzt, weil es meint, dass Sie missbräuchlich
Leistungen erhalten?
Das Sozialamt berechnet Ihr Einkommen und die Kosten der Unterkunft falsch?
Wenden Sie sich gern an uns.
„Sei ein Freund der Schwachen
und liebe die Gerechtigkeit.“
Friedrich von Schiller
Besser
(und
kürzer)
kann
ich
meine
Entscheidung,
Fachanwalt
für
Sozialrecht,
zu sein, nicht erklären.
Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig
- überwiegend in
Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen,
Bremen, Mecklenburg-Vorpommern,
aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.
Kanzlei am Winterhuder Markt
Rechtsanwälte Gutmann und Zander-Böhm GbR
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gegenüber der Haspa im Gewerbehof.
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