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Sozialrecht > für Angehörige, Kinder, Schwiegerkinder, Eltern

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Angehörige - Kinder, Schwiegerkinder, Eltern

Erfahrung, Fachwissen und Überzeugung
Ihre Mutter hat ihr Leben lang gearbeitet, die Rente zuzüglich der mageren Witwenrente reicht nicht zum Leben, das Sozialamt springt ein. Das Sozialamt verlangt zunächst keine Beteiligung an den Kosten. Nun stellt sich aufgrund der gesundheitlichen Lage Pflegebedarf ein und das Sozialamt trägt die Kosten der Pflege, die durch die Rente Ihrer Mutter nicht gedeckt ist. Kann die Behörde von Ihnen Auskunft über Ihr Einkommen verlangen und Sie an den Kosten der Pflege beteiligen? Was jahrelang diskutiert und von den Gerichten unterschiedlich entschieden wurde, wurde durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz , dessen Regelungen zum 01.01.2020 in Kraft getreten sind, entschieden: Kinder, deren Eltern nach dem SGB XII (Sozialhilfe) Leistungen zur Pflege erhalten (wenn also die Rente und die Leistungen der Pflegeversicherung für das Seniorenheim nicht reichen), müssen erst dann einen Beitrag leisten, wenn ihr Bruttoeinkommen über € 100.000,00 jährlich liegt. Das regelt nunmehr der neu eingefügte § 94 Abs. 1a SGB XII. Das neue Gesetz entlastet Tausende von Kindern und Schwiegerkindern. Die Auskunftsersuchen der Sozialämter gegenüber den Kindern in der Regel gestandene Personen 50+ und deren Ehepartner*innen – werden weniger werden. Wie können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns gern, wenn Sie mit einem Auskunftsersuchen konfrontiert sind. Auch ein Bruttoeinkommen von 100.000,00 bedeutet nicht zwingend erhebliche Leistungs- fähigkeit, hier kann ein Beratungsgespräch helfen.
„Sei ein Freund der Schwachen und liebe die Gerechtigkeit.“ Friedrich von Schiller
Besser (und kürzer) kann ich meine Entscheidung, Fachanwalt für Sozialrecht, zu sein, nicht erklären.
Bitte beachten Sie: Die Informationen dieser Seiten stellen keine Rechtsberatung dar und sind ohne Gewähr.
Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig - überwiegend in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.
Constanze Zander-Böehm I Rechtsanwältin I Fachanwältin für Sozialrecht und Migrationsrecht I Hamburg Kanzlei am Winterhuder Markt Rechtsanwälte Gutmann und Zander-Böhm GbR Alsterdorfer Straße 2a 22299 Hamburg - Winterhude   Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder Markt  gegenüber der Haspa im Gewerbehof.  Parkplätze finden Sie im Parkhaus im Winterhuder Forum. Datenschutzerklärung Impressum Telefon	+49 (0)40 - 414 334 500  Fax		+49 (0)40 - 414 334 510 E-Mail	kanzlei@bgzb.de  Bürozeiten: Mo-Do	9.00 bis 17.00 Uhr Fr		9.00 bis 13.00 Uhr Bitte beachten Sie die Mittagspause  von 13.00 bis 14.00 Uhr an allen Tagen.
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