Kanzlei am Winterhuder Markt
Rechtsanwälte Gutmann und Zander-Böhm GbR
Alsterdorfer Straße 2a
22299 Hamburg - Winterhude
Telefon
+49 (0)40 - 414 334 500
Fax
+49 (0)40 - 414 334 510
E-Mail
kanzlei@bgzb.de
Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder
Markt gegenüber der Haspa im Gewerbehof.
Parkplätze finden Sie im Parkhaus im Winterhuder Forum.
Sozialrecht >
Übersicht
Im Sozialrecht kann der Einzelne
verschiedene Rollen haben.
Wir
finden
uns
wieder
als
Leistungsempfänger,
Versicherter,
als
Firma,
Betriebsinhaber,
Selbständiger,
Künstler, Beitragspflichtiger.
Wir
wollen
etwas
von
den
Sozial(versicherungs)trägern
oder
dieser
will
etwas
von
uns
–
etwas
verbindet
dies
alles:
Geregelt
sind
diese
Verhältnisse
in
den
Sozialgesetz-
büchern
I
bis
XII
und
den
zahlreichen
Nebengesetzen
und
es
geht
immer
um
das
Verhältnis
des
Einzelnen
zum
Staat – beides im weitesten Sinne.
direkt zu
Die Kanzlei vertritt und berät Versicherte
und Sozialleistungsempfänger.
Im
Sozialrecht
geht
es
unter
anderem
darum,
welche
Ansprüche
Sie
gegen
den
Staat
bzw.
den
jeweiligen
Versicherungsträger
auf Leistungen aus den Sozialversicherungssystemen als
Versicherter in der
Rentenversicherung,
in der Arbeitslosenversicherung,
in der gesetzlichen Krankenversicherung,
in der Pflegeversicherung
und in der Berufsgenossenschaft
oder auf Leistungen aus den Sozialsicherungssystemen
als Hartz IV Empfänger
und als Empfänger von Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Weitere Informationen finden Sie hier >>
oder aufgrund Ihrer besonderen,
sehr persönlichen Lage z.B. als
Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII,
als Behinderter,
als Opfer einer Gewalttat
oder eines Impfschadens
Weitere Informationen finden Sie hier >>
Die Kanzlei berät und vertritt Betriebsinhaber,
Freiberufler und Selbständige
Wenn
Sie
Unternehmer,
Betriebsinhaber,
Freiberufler
oder
Selbständiger
sind,
werden
Sie
teilweise
empfindlich (z.B. im Zuge einer Betriebsprüfung) mit
Forderungen insbesondere des
Rentenversicherungsträgers (z.B. DRV Bund)
oder Regressforderungen der für Sie zuständigen
Berufsgenossenschaft konfrontiert
oder schulden Sie wohlmöglich Beiträge
zur Künstlersozialkasse ohne es zu wissen?
Auch
beim
Abfassen
von
Verträgen
mit
freien
Mitarbeitern
oder
Honorarkräften,
sollten
sozialver-
sicherungsrechtliche
Bestimmungen
bei
der
Vertrags-
gestaltung mit einfließen.
Eine
Arbeit,
die
ein
arbeitsrechtlich
oder
rein
zivil-
rechtlich
orientierter
Rechtsanwalt
möglicherweise
nicht
leisten kann.
Es
kann
in
solchen
Verfahren
unter
anderem
darum
gehen,
ob
und
inwieweit
Sie
als
Arbeitgeber
oder
freiwillig
Versicherter
zu
Beiträgen
verpflichtet
sind,
welchen
Status
Sie
gegenüber
Sozialversicherungs-
trägern
haben
und
inwieweit
Sie
zum
Beispiel
zur
Auskunft verpflichtet sind.
Weitere Informationen
für Unternehmer und Betriebseigentümer >>
Weitere Informationen
für Selbständige und Freiberufler >>
Die Kanzlei berät und unterstützt Angehörige –
Kinder, Schwiegerkinder, Eltern
Wir
beschäftigen
uns
darüber
hinaus
auch
damit,
ob
Sie
für
soziale
Leistungen
gegenüber
Angehörigen
oder
Dritten
möglicherweise
mit
Ihrem
eigenen
Einkommen
und Vermögen haften.
Was ist, wenn Ihre Eltern oder Kinder bedürftig
geworden sind und Sozialleistungen erhalten?
Kann der Staat von Ihnen eine Haftung (z.B.
Rückgriff des Sozialamtes gegenüber Kindern,
Schwiegerkindern und Eltern, Rückgriff auf Erben
oder Beschenkte) für diese Kosten verlangen?
Kann man möglicherweise im Vorfeld des Bezuges
von Sozialleistungen durch Verträge, Testamente
den Rückgriff des Staates beschränken?
Weitere Informationen finden Sie hier >>
Zuallererst ist Folgendes wichtig:
Gegen
Entscheidungen
des
Staates
(Sozialversicherungs-
träger,
Sozialämter,
Jobcenter,
Versorgungsämter,
Berufs-
genossenschaften, usw.) stehen Ihnen Rechtsmittel zu.
Dies
gilt
zunächst
unabhängig
davon,
ob
Sie
Versicherter,
Leistungsempfänger,
Person
in
einer
besonderen
Lage,
Unternehmer
oder
Selbständiger
oder
einfach
nur
Ange-
höriger
sind.
Gegen
Entscheidungen
staatlicher
Träger
(nichts
anderes
sind
Sozial-(versicherungs)träger)
kann
Widerspruch
erhoben
werden
und
es
können
Klagen
geführt werden.
Nur weil eine Krankenkasse meint, dass Sie wieder
arbeitsfähig sind und deshalb die Zahlung von
Krankengeld einstellt, muss dies längst noch nicht
richtig sein.
Die Berufsgenossenschaft meint, dass Ihre
Oberschenkelhalsfraktur gar nicht auf dem Weg zur
Arbeit passiert ist und lehnt deshalb die Übernahme
der Heilbehandlungskosten und die Anerkennung
der Folgeschäden, aufgrund derer Sie Ihre Arbeit
verloren haben, ab?
Der Rentenversicherer meint, dass Sie ein
versicherungspflichtiger Selbständiger sind und
will € 50.000,00 Beiträge von Ihnen?
Im Rahmen einer sozialversicherungsrechtlichen
Betriebsprüfung meint die DRV, dass Ihre
Honorarkräfte eigentlich Beschäftigte im Sinne des
SGB IV seien und will nun den Gesamtsozial-
versicherungsbeitrag für die letzten vier Jahre von
Ihnen?
Das muss man nicht einfach so hinnehmen.
Selten
ist
nur
ein
Sozial(ver)sicherungsträger
involviert.
Die
Entscheidung
des
einen
hat
Einfluss
auf
die
Leistungen
des
anderen
und
ab
und
an
verliert
man
darüber
den
Überblick
oder
vergisst
einen
wichtigen
Antrag zu stellen.
Wir schauen uns stets die Gesamtsituation an,
in der Sie sich befinden und beraten umfassend.
Bitte beachten Sie:
Die Informationen dieser Seiten stellen keine
Rechtsberatung dar und sind ohne Gewähr.
Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig
- überwiegend in Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen,
Niedersachsen,Mecklenburg-Vorpommern,
aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.
Was Sie immer beachten sollten!
Besser (und kürzer) kann ich meine Entscheidung,
Fachanwalt für Sozialrecht, zu sein, nicht erklären.
„Sei ein Freund der Schwachen
und liebe die Gerechtigkeit.“
Friedrich von Schiller
Ihre Anprechpartnerin
Rechtsanwältin Constanze Zander Böhm,
Fachanwältin für Sozialrecht und Migrationsrecht