GUTMANN ZANDER-BÖHM
Kanzlei am Winterhuder Markt-Telefonnummer

Sozialrecht > Übersicht

Im Sozialrecht kann der Einzelne verschiedene Rollen haben. Wir finden uns wieder als Leistungsempfänger, Versicherter, als Firma, Betriebsinhaber, Selbständiger, Künstler, Beitragspflichtiger. Wir wollen etwas von den Sozial(versicherungs)trägern oder dieser will etwas von uns – etwas verbindet dies alles: Geregelt sind diese Verhältnisse in den Sozialgesetzbüchern I bis XII und den zahlreichen Nebengesetzen und es geht immer um das Verhältnis des Einzelnen zum Staat – beides im weitesten Sinne.

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Fachanwalt Sozialrecht I Hamburg I Constanze Zander-Böhm Sozialversicherung I Sozialleistung I Hamburg I Fachanwalt Sozialrecht Behindertenrecht I Schwerbehindertenrecht I Hamburg I Fachanwalt Sozialrecht Sozialrecht I Freiberufler I Künstler I Selbständige I Sozialversicherungsrecht I Hamburg I Fachanwalt Sozialrecht Elternunterhalt I Angehörigen-Entlastungsgesetz I Hamburg I Fachanwalt Sozialrecht

Die Kanzlei vertritt und berät Versicherte und Sozialleistungsempfänger.

Im Sozialrecht geht es unter anderem darum, welche Ansprüche Sie gegen den Staat bzw. den jeweiligen Versicherungsträger auf Leistungen aus den Sozialversicherungssystemen als Versicherte(r) in der Rentenversicherung, in der Arbeitslosenversicherung, in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der Pflegeversicherung und in der Berufsgenossenschaft oder auf Leistungen aus den Sozialsicherungssystemen als Hartz IV Empfänger und als Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Weitere Informationen finden Sie hier >> oder aufgrund Ihrer besonderen, sehr persönlichen Lage z.B. als Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII, als Behinderter, als Opfer einer Gewalttat oder eines Impfschadens gegenüber dem Staat haben. Weitere Informationen finden Sie hier >>

Die Kanzlei berät und vertritt Betriebsinhaber,

Freiberufler und Selbständige

Wenn Sie Unternehmer, Betriebsinhaber, Freiberufler oder Selbständiger sind, werden Sie teilweise empfindlich (z.B. im Zuge einer Betriebsprüfung) mit Forderungen insbesondere des Rentenversicherungsträger (z.B. DRV Bund) oder Regressforderungen der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft konfrontiert oder schulden Sie wohlmöglich Beiträge zur Künstler- sozialkasse ohne es zu wissen? Auch beim Abfassen von Verträgen mit freien Mitarbeitern oder Honorarkräften, sollten sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen bei der Vertragsgestaltung mit einfließen. Eine Arbeit, die ein arbeitsrechtlich oder rein zivilrechtlich orientierter Rechtsanwalt möglicherweise nicht leisten kann. Es kann in solchen Verfahren unter anderem darum gehen, ob und inwieweit Sie als Arbeitgeber oder freiwillig Versicherter zu Beiträgen verpflichtet sind, welchen Status Sie gegenüber Sozialversicherungsträgern haben und inwieweit Sie zum Beispiel zur Auskunft verpflichtet sind. Weitere Informationen für Unternehmer und Betriebseigentümer >> Weitere Informationen für Selbständige und Freiberufler >>

Die Kanzlei berät und unterstützt Angehörige

Kinder, Schwiegerkinder, Eltern

Wir beschäftigen uns darüber hinaus auch damit, ob Sie für soziale Leistungen gegenüber Angehörigen oder Dritten möglicherweise mit Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen haften. Was ist, wenn Ihre Eltern oder Kinder bedürftig geworden sind und Sozialleistungen erhalten? Kann der Staat von Ihnen eine Haftung (z.B. Rückgriff des Sozialamtes gegenüber Kindern, Schwiegerkindern und Eltern, Rückgriff auf Erben oder Beschenkte) für diese Kosten verlangen? Kann man möglicherweise im Vorfeld des Bezuges von Sozialleistungen durch Verträge, Testamente den Rückgriff des Staates beschränken? Weitere Informationen finden Sie hier >>

Was Sie immer beachten sollten!

Zuallererst ist Folgendes wichtig: Gegen Entscheidungen des Staates (Sozialversicherungsträger, Sozialämter, Jobcenter, Versorgungsämter, Berufsgenossenschaften, usw.) stehen Ihnen Rechtsmittel zu. Dies gilt zunächst unabhängig davon, ob Sie Versicherter, Leistungsempfänger, Person in einer besonderen Lage, Unternehmer oder Selbständiger oder einfach nur Angehöriger sind. Gegen Entscheidungen staatlicher Träger (nichts anderes sind Sozial(versicherungs)träger) kann Widerspruch erhoben werden und es können Klagen geführt werden. Nur weil eine Krankenkasse meint, dass Sie wieder arbeitsfähig sind und deshalb die Zahlung von Krankengeld einstellt, muss dies längst noch nicht richtig sein. Die Berufsgenossenschaft meint, dass Ihre Oberschenkelhalsfraktur gar nicht auf dem Weg zur Arbeit passiert ist und lehnt deshalb die Übernahme der Heilbehand- lungskosten und die Anerkennung der Folgeschäden, aufgrund derer Sie Ihre Arbeit verloren haben, ab? Der Rentenversicherer meint, dass Sie ein versicherungspflichtiger Selbständiger sind und will € 50.000,00 Beiträge von Ihnen? Im Rahmen einer sozialversicherungs-rechtlichen Betriebsprüfung meint die DRV, dass Ihre Honorarkräfte eigentlich Beschäftigte im Sinne des SGB IV seien und will nun den Gesamtsozialversicherungsbeitrag für die letzten vier Jahre von Ihnen?
Erfahrung, Fachwissen und Überzeugung
„Sei ein Freund der Schwachen und liebe die Gerechtigkeit.“ Friedrich von Schiller
Besser (und kürzer) kann ich meine Entscheidung, Fachanwalt für Sozialrecht, zu sein, nicht erklären.
Bitte beachten Sie: Die Informationen dieser Seiten stellen keine Rechtsberatung dar und sind ohne Gewähr.
Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig - überwiegend in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.

Das muss man nicht einfach so hinnehmen.

Selten ist nur ein Sozial(ver)sicherungsträger involviert. Die Entscheidung des einen hat Einfluss auf die Leistungen des anderen und ab und an verliert man darüber den Überblick oder vergisst einen wichtigen Antrag zu stellen.

Wir schauen uns stets die Gesamtsituation an,

in der Sie sich befinden und beraten umfassend.

Constanze Zander-Böehm I Rechtsanwältin I Fachanwältin für Sozialrecht und Migrationsrecht I Hamburg Kanzlei am Winterhuder Markt Rechtsanwälte Gutmann und Zander-Böhm GbR Alsterdorfer Straße 2a 22299 Hamburg - Winterhude   Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder Markt  gegenüber der Haspa im Gewerbehof.  Parkplätze finden Sie im Parkhaus im Winterhuder Forum. Datenschutzerklärung Impressum Telefon	+49 (0)40 - 414 334 500  Fax		+49 (0)40 - 414 334 510 E-Mail	kanzlei@bgzb.de  Bürozeiten: Mo-Do	9.00 bis 17.00 Uhr Fr		9.00 bis 13.00 Uhr Bitte beachten Sie die Mittagspause  von 13.00 bis 14.00 Uhr an allen Tagen.
Kanzlei am Winterhuder Markt Rechtsanwälte Gutmann und Zander-Böhm GbR Alsterdorfer Straße 2a 22299 Hamburg - Winterhude Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder Markt gegenüber der Haspa im Gewerbehof. Parkplätze finden Sie im Parkhaus im Winterhuder Forum.
Kanzlei am Winterhuder Markt I Hamburg I Rechtsanwälte Gutman & Zander-Böhm
Telefon +49 (0)40 - 414 334 500 Fax +49 (0)40 - 414 334 510 E-Mail kanzlei@bgzb.de Bürozeiten: Mo-Do 9.00 bis 17.00 Uhr Fr 9.00 bis 13.00 Uhr Bitte beachten Sie die Mittagspause von 13.00 bis 14.00 Uhr an allen Tagen.
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und Sozialleistungsempfänger.

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Kinder, Schwiegerkinder, Eltern

Wir beschäftigen uns darüber hinaus auch damit, ob Sie für soziale Leistungen gegenüber Angehörigen oder Dritten möglicherweise mit Ihrem eigenen Einkommen und Ver- mögen haften. Was ist, wenn Ihre Eltern oder Kinder bedürftig geworden sind und Sozialleistungen erhalten? Kann der Staat von Ihnen eine Haftung (z.B. Rückgriff des Sozialamtes gegenüber Kindern, Schwiegerkindern und Eltern, Rückgriff auf Erben oder Beschenkte) für diese Kosten verlangen? Kann man möglicherweise im Vorfeld des Bezuges von Sozialleistungen durch Verträge, Testamente den Rückgriff des Staates beschränken? Weitere Informationen finden Sie hier >>
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Das muss man nicht einfach so hinnehmen.

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