Sozialrecht > Übersicht
Im Sozialrecht kann der Einzelne verschiedene Rollen haben.
Wir finden uns wieder als Leistungsempfänger, Versicherter, als Firma, Betriebsinhaber,
Selbständiger, Künstler, Beitragspflichtiger.
Wir wollen etwas von den Sozial(versicherungs)trägern oder dieser will etwas von uns – etwas
verbindet dies alles: Geregelt sind diese Verhältnisse in den Sozialgesetzbüchern I bis XII und den
zahlreichen Nebengesetzen und es geht immer um das Verhältnis des Einzelnen zum Staat – beides
im weitesten Sinne.
direkt zu
Die Kanzlei vertritt und berät Versicherte und Sozialleistungsempfänger.
Im Sozialrecht geht es unter anderem darum, welche Ansprüche Sie gegen den Staat bzw. den
jeweiligen Versicherungsträger auf Leistungen aus den Sozialversicherungssystemen als
Versicherte(r) in der
Rentenversicherung,
in der Arbeitslosenversicherung,
in der gesetzlichen Krankenversicherung,
in der Pflegeversicherung
und in der Berufsgenossenschaft
oder auf Leistungen aus den Sozialsicherungssystemen
als Hartz IV Empfänger
und als Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Weitere Informationen finden Sie hier >>
oder aufgrund Ihrer besonderen, sehr persönlichen Lage z.B. als
Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII,
als Behinderter,
als Opfer einer Gewalttat
oder eines Impfschadens
gegenüber dem Staat haben.
Weitere Informationen finden Sie hier >>
Die Kanzlei berät und vertritt Betriebsinhaber,
Freiberufler und Selbständige
Wenn
Sie
Unternehmer,
Betriebsinhaber,
Freiberufler
oder
Selbständiger
sind,
werden
Sie
teilweise
empfindlich
(z.B.
im
Zuge
einer
Betriebsprüfung)
mit
Forderungen
insbesondere
des
Rentenversicherungsträger
(z.B.
DRV
Bund)
oder
Regressforderungen
der
für
Sie
zuständigen
Berufsgenossenschaft
konfrontiert
oder
schulden
Sie
wohlmöglich
Beiträge
zur
Künstler-
sozialkasse ohne es zu wissen?
Auch
beim
Abfassen
von
Verträgen
mit
freien
Mitarbeitern
oder
Honorarkräften,
sollten
sozialversicherungsrechtliche
Bestimmungen
bei
der
Vertragsgestaltung
mit
einfließen.
Eine
Arbeit,
die
ein
arbeitsrechtlich
oder
rein
zivilrechtlich
orientierter
Rechtsanwalt
möglicherweise
nicht
leisten
kann.
Es
kann
in
solchen
Verfahren
unter
anderem
darum
gehen,
ob
und
inwieweit
Sie
als
Arbeitgeber
oder
freiwillig
Versicherter
zu
Beiträgen
verpflichtet
sind,
welchen
Status
Sie
gegenüber
Sozialversicherungsträgern
haben
und
inwieweit
Sie
zum
Beispiel
zur
Auskunft
verpflichtet sind.
Weitere Informationen für Unternehmer und Betriebseigentümer
>>
Weitere Informationen für Selbständige und Freiberufler
>>
Die Kanzlei berät und unterstützt Angehörige –
Kinder, Schwiegerkinder, Eltern
Wir
beschäftigen
uns
darüber
hinaus
auch
damit,
ob
Sie
für
soziale
Leistungen
gegenüber
Angehörigen oder Dritten möglicherweise mit Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen haften.
Was
ist,
wenn
Ihre
Eltern
oder
Kinder
bedürftig
geworden
sind
und
Sozialleistungen
erhalten?
Kann
der
Staat
von
Ihnen
eine
Haftung
(z.B.
Rückgriff
des
Sozialamtes
gegenüber
Kindern,
Schwiegerkindern und Eltern, Rückgriff auf Erben oder Beschenkte) für diese Kosten verlangen?
Kann
man
möglicherweise
im
Vorfeld
des
Bezuges
von
Sozialleistungen
durch
Verträge,
Testamente den Rückgriff des Staates beschränken?
Weitere Informationen finden Sie hier >>
Was Sie immer beachten sollten!
Zuallererst ist Folgendes wichtig:
Gegen Entscheidungen des Staates (Sozialversicherungsträger, Sozialämter, Jobcenter,
Versorgungsämter, Berufsgenossenschaften, usw.) stehen Ihnen Rechtsmittel zu.
Dies gilt zunächst unabhängig davon, ob Sie Versicherter, Leistungsempfänger, Person in einer
besonderen Lage, Unternehmer oder Selbständiger oder einfach nur Angehöriger sind. Gegen
Entscheidungen staatlicher Träger (nichts anderes sind Sozial(versicherungs)träger) kann
Widerspruch erhoben werden und es können Klagen geführt werden.
Nur weil eine Krankenkasse meint, dass Sie wieder arbeitsfähig sind und deshalb die
Zahlung von Krankengeld einstellt, muss dies längst noch nicht richtig sein.
Die Berufsgenossenschaft meint, dass Ihre Oberschenkelhalsfraktur gar nicht auf dem
Weg zur Arbeit passiert ist und lehnt deshalb die Übernahme der Heilbehand-
lungskosten und die Anerkennung der Folgeschäden, aufgrund derer Sie Ihre Arbeit
verloren haben, ab?
Der Rentenversicherer meint, dass Sie ein versicherungspflichtiger Selbständiger sind
und will € 50.000,00 Beiträge von Ihnen?
Im Rahmen einer sozialversicherungs-rechtlichen Betriebsprüfung meint die DRV, dass
Ihre Honorarkräfte eigentlich Beschäftigte im Sinne des SGB IV seien und will nun den
Gesamtsozialversicherungsbeitrag für die letzten vier Jahre von Ihnen?
Erfahrung, Fachwissen und Überzeugung
„Sei ein Freund der Schwachen
und liebe die Gerechtigkeit.“
Friedrich von Schiller
Besser
(und
kürzer)
kann
ich
meine
Entscheidung,
Fachanwalt
für
Sozialrecht,
zu sein, nicht erklären.
Bitte beachten Sie:
Die Informationen dieser Seiten stellen keine
Rechtsberatung dar und sind ohne Gewähr.
Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig
- überwiegend in
Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen,
Bremen, Mecklenburg-Vorpommern,
aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.
Das muss man nicht einfach so hinnehmen.
Selten
ist
nur
ein
Sozial(ver)sicherungsträger
involviert.
Die
Entscheidung
des
einen
hat
Einfluss
auf
die
Leistungen
des
anderen
und
ab
und
an
verliert
man
darüber
den
Überblick
oder
vergisst
einen wichtigen Antrag zu stellen.
Wir schauen uns stets die Gesamtsituation an,
in der Sie sich befinden und beraten umfassend.
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