Verkehrsunfallrecht > Personenschäden
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Ansprüche des Geschädigten/der Geschädigten
Heilbehandlungskosten - Arztkosten
Hier
geht
es
um
die
Behandlungskosten,
die
Sie
persönlich
tragen
müssen,
da
Ihre
Krankenkasse
Sie Ihnen auch "im Normalfall" nicht erstatten würde.
Dies
sind
z.B.
die
Eigenanteile
für
Zahnbehandlung,
Brillen
und
Krankentransportkosten,
Kuraufenthalte,
medizinisch
erforderliche
Auslandsbehandlungen,
kosmetische
Narbenbe-
handlungen, Fahrtkosten zu Ärzten und Krankenhäusern.
Als
Geschädigter
sind
Sie
dazu
verpflichtet,
die
wirtschaftlichste
Art
der
Schadensbeseitigung
zu
wählen.
Dies
sind
im
Allgemeinen
die
üblichen
Leistungen
der
gesetzlichen
und
privaten
Krankenversicherungen.
Werden
also
Leistungen
in
Anspruch
genommen,
die
nicht
von
dem
Leistungskatalog
der
Krankenversicherer
umfasst
werden,
müssen
Sie
damit
rechnen,
dass
die
hierbei
angefallenen
Kosten nicht erstattet werden.
Sie
haben
zudem
nur
Anspruch
auf
die
erforderlichen
Heilbehandlungskosten.
Diese
müssen
medizinisch
notwendig
und
zweckmäßig
sein.
Des
weiteren
muss
die
medizinische
Maßnahme
den gültigen und anerkannten medizinischen Erkenntnissen entsprechen.
Kosten
für
kosmetische
Operationen
sind
nach
den
zuvor
genannten
Bedingungen
daher
grundsätzlich
erstattungsfähig,
sofern
eine
Notwendigkeit
im
Hinblick
auf
die
vorliegenden
Verletzungen besteht.
Anders
als
bei
der
Reparatur
Ihres
Kfz
gibt
es
bei
Personenschäden
keine
fiktive
Abrechnung.
Die
Behandlungen müssen also tatsächlich in Anspruch genommen werden.
Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig
- überwiegend in
Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen,
Bremen, Mecklenburg-Vorpommern,
aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.
Verdienstausfall - Haushaltsführungsschaden
Einen
Anspruch
als
Arbeitnehmer
auf
Verdienstausfall
haben
Sie
ab
der
7.
Krankheitswoche,
wenn
Sie
Ihrer
beruflichen
Tätigkeit
aufgrund
des
Unfalls
nur
eingeschränkt
nachgehen
können.
Bis
zur
einschließlich
der
6.
Woche
zahlt
Ihr
Arbeitgeber
den
Lohn
weiter.
Die
Höhe
Ihres
Anspruchs
richtet
sich
nach
dem
letzten
Lohn
einschließlich
Weihnachtsgeld,
Urlaubsgeld,
Sonderzahlungen
und Überstundenvergütungen.
Als
Selbständiger
können
als
Schaden
den
Wegfall
Ihrer
eigenen
Arbeitskraft
geltend
machen.
Dieser kann in den geringeren Gewinnen oder den Kosten einer Ersatzkraft bemessen werden.
Sie
sind
als
Unfallgeschädigter
aufgrund
der
erlittenen
Verletzungen
ganz
oder
teilweise
nicht
mehr
in
der
Lage,
Ihren
Haushalt
zu
führen
bzw.
einen
gemeinsamen
Haushalt
mitzuführen,
die
Kinderbetreuung
zu
übernehmen,
so
steht
Ihnen
hierfür
eine
Entschädigung
vom
Unfallverursacher zu.
Der
Anspruch
steht
dem
Verletzten
fiktiv
zu,
d.
h.,
unabhängig
davon,
ob
er
nach
dem
Unfall
de
facto zusätzliches Geld ausgibt, etwa um eine Ersatzkraft zu bezahlen.
Bitte beachten Sie:
Die Informationen dieser Seiten stellen keine
Rechtsberatung dar und sind ohne Gewähr.
Schmerzensgeld für seelische und psychische Schäden
Hier
geht
es
zum
einen
um
Schmerzensgeld,
wenn
Sie
durch
den
Unfall
folgende
Schäden
erlitten
haben:
seelische Schäden (z.B. Unfallneurose, Depression)
und / oder
psychische Schäden (z.B. Veränderung des Lebensstils
aufgrund der erlittenen Verletzungen bzw. neurotische Fehlverarbeitungen)
Ausgleich wegen verminderter Lebensqualität
Zum
anderen
geht
es
um
einen
Ausgleich,
auf
den
Sie
Anspruch
haben,
da
Ihnen
durch
Krankenhausaufenthalte,
Beeinträchtigungen
der
Mobilität
etc.
für
einen
Zeitraum
Lebensqualität verloren gegangen ist.
Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach
Art und Umfang der eingetretenen Verletzungen
den erforderlichen Behandlungsmaßnahmen
den daraus resultierenden Schmerzen
Weiterhin kann Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen bei
verbleibenden ästhetischen Beeinträchtigungen (z.B. Narben)
bleibenden
Gesundheitsbeeinträchtigungen
und
einer
damit
verbundenen
Minderung
der Erwerbsfähigkeit und der Beeinträchtigung des allgemeinen Lebensgefühls
und der Freizeitgestaltung
Relevant
für
die
Höhe
des
Schadenersatzanspruches
sind
ebenfalls
die
Schwere
der
Schuld
und
die eigenen Verschuldensanteile.
Voraussetzung
ist,
dass
es
sich
um
keinen
Bagatellfall
handelt,
sondern
vielmehr
eine
nicht
ganz
unerhebliche
Verletzung
des
Körpers
oder
der
Gesundheit
und
-
hieraus
resultierend
-
eine
nicht
unerhebliche
Beeinträchtigung
der
Lebensführung
des
Betroffenen
vorliegt.
Der
Anspruch ist vererblich und frei übertragbar.
Dauerhafte Beeinträchtigung - Vermehrte Bedürfnisse
Rente - Umschulung
Sind
Sie
durch
den
Unfall
dauerhaft
berufs-
und
erwerbsunfähig,
kann
auch
der
Anspruch
auf
eine
lebenslange Rente geltend gemacht werden.
Sie
haben
Sie
Anspruch
auf
eine
Geldrente,
wenn
Sie
in
Folge
des
Unfalls
erhöhte
Bedürfnisse
wie
etwa folgend genannte haben:
laufende Ausgaben für eine bessere Verpflegung
erhöhte Kosten für eine den Folgeschäden entsprechenden Wohnung
(Umbaukosten) und Kleidung (insbesondere Schuhwerk)
Aufwendungen für (orthopädische) oder sonstige Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, künstliche
Gliedmaßen), Aufwendungen für Lehrkosten (z.B. Nachhilfe, Sprachtraining), Kurkosten etc.
Benötigen
Sie
eine
dauerhafter
Pflege,
besteht
zudem
ein
Anspruch
auf
Ausgleich
der
Pflegekosten.
Die
Kosten
einer
beruflichen
Umschulung
sind
zu
ersetzen,
wenn
Sie
zur
Eingliederung
in
das
Berufsleben als geeignet und wirtschaftlich vernünftig erscheinen.
Verhinderter Erwerb - Nachteile für das Fortkommen
Wenn
Sie
durch
den
Unfall
Nachteile
in
Ihrem
beruflichen
Fortkommen,
heute
würde
man
vielleicht "Karriere" sagen, haben, sind diese zu ersetzen.
Hier
geht
es
um
den
verhinderten
oder
verspäteteten
Eintritt
in
das
Berufsleben
oder
die
Versagung eines berufliches Aufstiegs.
Fälle, die immer auch mit geringerem Verdienst zu tun haben.
Ansprüche der Angehörigen des Unfallopfers
Schadensersatz bei einem Todesfall - Ansprüche des Erben Unterhaltsansprüche
Der schlimmste Fall: Das Unfallopfer ist verstorben. Welche Ansprüche haben die Erben?
Der
Erbe
kann
die
Schmerzensgeldansprüche
des
Verstorbenen
geltend
machen.
Weiterhin
kann
der
Erbe
die
Kosten
einer
standesgemäßen
Bestattung
geltend
machen.
Diese
Kosten
umfassen
Überführungskosten,
Grabstelle,
Erstbepflanzung,
alle
Kosten
rund
um
die
Beerdigung
wie
Trauerkleidung,
Karten,
Inserate,
Anreise
der
Trauergäste,
Trauerfeier.
Ebenso
müssen
die
Aufwendungen
für
eine
Rückführung
der
sterblichen
Überreste
eines
ausländischen
Staatsangehörigen in seine Heimat ersetzt werden.
Wenn
die
Erben
aufgrund
des
kulturellen
Hintergrunds
des
Getöteten
und
sich
daraus
sich
ergebender
religiöser
oder
weltanschaulicher
Gepflogenheiten
einen
Mehraufwand
bei
Bestattung
und
Trauerfeier
-
z.B.
für
Opferrituale
oder
Almosengaben
-
haben,
so
ist
auch
dieser
vom Schädiger zu tragen.
War
der
durch
den
Unfall
Getötete
zum
Unterhalt
verpflichtet
(z.B.
gegenüber
Ehepartnern
oder
Kindern),
können
die
Unterhaltsberechtigten
eine
Geldrente
in
Höhe
der
Unterhaltsverpflichtung
des Verstorbenen solange geltend machen, wie sie für den Verstorbenen bestanden hätte.
Schäden von Angehörigen - Schockschäden
Sonstige Kosten
Diese
Regelung
gilt
für
nahe
Angehörige,
die
aufgrund
der
Nachricht
über
den
Unfall
Schäden
erleiden, die eine schwere Beeinträchtigung nach sich zieht.
Ist
es
medizinisch
notwendig,
dass
ein
naher
Angehöriger
das
Unfallopfer
im
Krankenhaus
besucht
und entstehen ihm hierfür Kosten, sind diese zu ersetzen.
Es wird Wagen geben,
die von keinem Tier
gezogen werden
und mit unglaublicher Gewalt
daherfahren.
Leonardo da Vinci
Kanzlei am Winterhuder Markt
Rechtsanwälte Gutmann und Zander-Böhm GbR
Alsterdorfer Straße 2a
22299 Hamburg - Winterhude
Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder Markt
gegenüber der Haspa im Gewerbehof.
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Fr
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