GUTMANN ZANDER-BÖHM
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Service > Kosten - Erstberatung, Anwaltshonorar und Gerichtsgebühren

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Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig - überwiegend in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.
Bitte beachten Sie: Die Informationen dieser Seiten stellen keine Rechtsberatung dar und sind ohne Gewähr.
Kanzlei am Winterhuder Markt I Hamburg I Rechtsanwälte Gutman & Zander-Böhm

Der erste Termin in unserer Kanzlei

Umfang und Grenzen einer Erstberatung

Sie benötigen juristische Hilfe, weil Sie mit Rechtsbeistand reagieren müssen oder Sie möchten aktiv eine Situation klären und um Ihre rechtlichen Möglichkeiten wissen oder Sie möchten die Rechtslage kennen, um für die Zukunft planen zu können. Es wird zwischen einer Erstberatung und einer Beratung unterschieden. In einer anwaltlichen Erstberatung werden Ihnen Ihre Erfolgsaussichten, aber auch die Risiken dargestellt. Sie erhalten viele wichtige und nützliche Informationen auch zu den zu erwartenden Kosten - , die Ihnen helfen werden, die richtige Ent-scheidung zu treffen, ob eine juristischen Vorgehensweise Sinn und Zweck hat. Eine Erstberatung erfolgt ausschließlich mündlich. Eine anwaltliche Beratung erfolgt, wenn in einer Erstberatung Fragen nicht geklärt werden können, Unterlagen gesichtet werden müssen oder Sie eine schriftliche Zusammenfassung wünschen. So handhaben wir das Im Rahmen der (Erst)Beratung schildern Sie uns, warum Sie eine anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen möchten. Wir hören Ihnen zu. Es ist uns wichtig, Ihre gesamte Situation zu verstehen, um Sie umfassend bera-ten zu können. Aus diesem Grund verzichten wir auf eine zeitliche Beschränkung. Unsere Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass eine Erstberatung in der Regel nicht länger als 90 Minuten dauert, da in dieser Zeit alle Antworten und Informationen gegeben sind. Und Sie als Mandant*in nun in der Lage sind, zu überlegen wie Sie vorgehen möchten. Kommen Sie mit einer Ehescheidung oder als Mensch mit einer Behinderung wegen Eingliederungshilfe der als Migrant wegen Fragen zur Einbürgerung zu uns, möchten wir viel von Ihnen wissen, um uns ein Bild von Ihrer Situation und den möglichen rechtlichen Schritten machen zu können. Wir halten dabei mit unserer Kompetenz nicht hinter dem Berg und speisen Sie nicht mit allgemeinen Äußerungen ab. Sie erhalten mündlich transparent und verständlich eine Prognose hinsichtlich Aufwand und Erfolg Ihrer Angelegenheit, was einen ersten Überblick über die zu erwartenden Kosten umfasst. Im Rahmen einer Erstberatung ergibt sich gelegentlich die Situation, dass ohne Sichtung ergänzender Unterlagen, ohne Nachschlagen aktueller Rechtsprechung und Literatur, ohne Ergänzung des Sachverhaltes eine über die Erstberatung hinausgehende Beratung schriftlich oder in einem zweiten Termin erforderlich und von Ihnen auch gewünscht ist. Dann handelt es sich um eine anwaltliche Beratung. Eine rechtliche Auseinandersetzung will gut überlegt sein. Wir lassen Sie daher nach dem Gespräch auch wieder gehen und schieben nicht sofort eine Vollmacht über den Tisch. Erhalten wir von Ihnen eine Beauftragung, freuen wir uns - und legen los.

Die weiteren Kosten

Es gibt zwei parallel laufende Kostenstränge:

Die Kosten für den Anwalt und die für das Gericht.

Die Kosten für die Inanspruchnahme anwaltlicher Leistungen richten sich, sofern wir nichts anderes vereinbart haben, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bundesweit gelten damit einheitliche Honorare für Rechtsanwälte, unsere Bezahlung ist im Regelfall gesetzlich festgelegt. Die Höhe der Honorare richtet sich in vielen Fällen nach dem sogenannten Streit- oder Gegenstandswert und dem Aufwand des Mandats. Hier setzt der Gesetzgeber einen Rahmen. Bei geringen Streitwerten fallen daher geringe Kosten an. Bei hohen Streitwerten entstehen hohe Kosten. In einigen Rechtgebieten, in denen es einen Gegenstands- bzw. Streitwert nicht gibt wie zum Beispiel häufig im Sozialrecht, setzt der Gesetzgeber sogenannte Betragsrahmengebühren an und weist eine Mittelgebühr aus, die bei durchschnittlichem Umfang und durchschnittlicher Schwierigkeit der Verfahren anfällt. Gewinnen wir Ihren Prozess oder Ihr Verfahren, haben Sie in vielen Fällen gegen Ihren Gegner einen Anspruch auf Erstattung unsere Anwaltskosten sowie der Gerichtsgebühren. Um diesen Erstattungsanspruch kümmern wir uns für Sie. Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, entstehen oft Gerichtsgebühren, die nach dem Gerichtskostengesetz berechnet werden. Auch hier werden die Gebühren nach dem Streitwert berechnet. Beachten Sie bitte auch die Box mit den Links zum Kostenrechner bzw. der Gebührentabelle rechts in der Spalte.
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Vergütung nach Honorarvereinbarung

Für Institutionen, Unternehmen, Einrichtungen, Kliniken etc.

Unsere Rechtsgebiete sowie unsere persönliche Arbeitsweise ermöglichen und bieten Schnittstellen, insbesondere bei den Rechtsgebieten Sozialrecht, Behindertenrecht, Migrationsrecht und Familienrecht. Wir mögen das. Daher freuen wir uns auf Ihre Fragestellung und unterbreiten Ihnen gern ein individuelles Angebot.

Für Mandanten

Die Alternative zur Bezahlung nach gesetzlichen Gebühren ist die Vereinbarung eines Honorars. Mandant und Anwalt können ein Stundenhonorar oder eine pauschale Summe für Vertretung festlegen. Dies gilt nicht bei der Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren. Hier dürfen die Anwälte aus berufsrechtlichen Gründen nicht unterhalb der gesetzlichen Gebühren abrechnen. So handhaben wir das: Liegt Ihrer Angelegenheit ein hoher Streitwert zugrunde, kann dieser nach den gesetzlichen Gebühren, ein hohes Anwaltshonorar verursachen. Nun kann es aber sein, dass Ihre Angelegenheit mit wenig Aufwand bearbeitet werden kann. In diesem Fall steht die Arbeit des Anwalts und die Höhe seiner Vergütung in einem Mißverhältnis zu Ihren Ungunsten. Hier ist es für Sie besser, ein Stundenhonorar oder eine Pauschale zu vereinbaren. Anders herum kann es aber auch sein, dass der Streitwert sehr niedrig ist, wenn gleich es für Sie um Viel gehen kann. Wenn es beispielsweise um den Ring Ihrer Großmutter geht, der Ihnen viel bedeutet, weil Ihre Großmutter eine wichtige Person in Ihrem Leben war. Oder Sie im Rahmen Ihrer Ehescheidung ein Hausratsverfahren anstrengen möchten, der reelle Wert der Gegenstände, also der Streitwert, nicht den Aufwand abdecken, die der Anwalt damit hat, Ihr Lieblings-Geschirr für Sie zu erstreiten. Hier muss der Anwalt eine Honorarvereinbarung mit Ihnen ins Auge fassen, um eine angemessene Vergütung seiner Arbeit zu erhalten.

Wie also vorgehen?

Sobald Sie von uns, eine erste Antwort auf die o.g. Fragen erhalten haben, können wir die gesetzlichen Anwaltsgebühren und eine mögliche Honorvereinbarung gegenüberstellen. Unsere Kosten sind transparent und für Sie nachvollziehbar. Wir besprechen gemeinsam, was für alle Beteiligten die beste Lösung ist. Sollte sich im Verfahren, im Rechtsstreit eine neue Situation ergeben, die eine Angleichung der Abrechung erfordert - zu Ihren Gunsten oder manchmal vielleicht auch um unsere Kosten zu decken - sagen wir das offen.

Beratungsvertrag

Ein Beratungsvertrag ist sinnvoll, wenn Sie regelmäßig laufende, außergerichtliche Angelegenheiten zu erledigen haben. Das können Vertragsüberprüfungen, arbeitsrechtliche Schreiben oder die Beschafffung von Arbeitserlaubnissen sein. Auf Ihren Wunsch unterbreiten wir Ihnen gern ein individuelles Angebot. Bei Interesse an der Durchführung von außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfahren oder der Übernahme Ihres Forderungsmanagements wenden Sie sich bitte direkt an Rechtsanwältin Zander-Böhm .
Kosten-Anwalt-Hamburg-Ausländerrecht

Die Anwaltskosten im Sozialrecht und Behindertenrecht

Anders als bei zivilrechtlichen Fällen richten sich die Gebühren hier oft nicht nach dem Streitwert der Angelegenheit oder des Verfahrens. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gibt hier eine Abrechung nach den Betragsrahmengebühren vor. Bei außergerichtlicher Tätigkeit spricht man von der Geschäftsgebühr, bei gerichtlicher Tätigkeit von Verfahrensgebühr, erreichen die Parteien eine Einigung, fällt eine Einigungsgebühr an. Im Durchschnitt kostet Sie die Vertretung in einem Widerspruchsverfahren ca. 450,00 und die Vertretung in einem sozialgerichtlichen Verfahren in der I. Instanz ca. 800,00, wenn die Betragsrahmengebühren einschlägig sind. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie gegenüber einer Behörde Leistungen durchsetzen möchten. Gewinnen wir Ihren Prozess oder Ihr Verfahren, haben Sie gegen Ihren Gegner einen Anspruch auf Erstattung unserer Anwaltskosten sowie der Gerichtsgebühren, sofern diese angefallen sind. Wenn Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, leiten wir den Antrag gern für Sie kostenlos an das Gericht weiter. Manchmal können Sie Kosten sparen, wenn Sie zunächst allein das Antragsverfahren durchführen und dann mit dem ablehnenden Bescheid zu uns kommen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, lesen Sie bitte den Punkt " Sie haben eine Rechtsschutzversicherung " (folgender Abschnitt).
Beratervertrag-Fachanwalt-Hamburg-Sozialrecht Kosten-Anwalt-Hamburg-Verkehrsunfall

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?

Haben Sie bereits eine Deckungszusage für das rechtliche Anliegen, mit dem Sie zu uns kommen, rechnen wir direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Bringen Sie dann bitte die Schadennummer Ihrer Rechtsschutzversicherung gleich mit. Klärt sich im Rahmen des Erstgesprächs die genaue Formulierung Ihres rechtlichen Anliegens, stellen wir gern für Sie als Serviceleistung die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutz- versicherung. Sollte Ihre Versicherung Nachfragen und Klärungsbedarf in erheblichem Umfang haben, bitten wir Sie, dies selbst in die Hand zu nehmen oder uns hierfür einen gesonderten, kostenpflichtigen Auftrag zu erteilen, falls sie möchten, dass wir tätig werden. Im Allgemeinen zahlt die Versicherung die gesetzlichen Anwaltsgebühren (der Anwalt ist frei wählbar), Zeugengelder und Gutachten, die Gerichtskosten sowie die Kosten des Gegners, soweit Sie als Versicherungsnehmer diese übernehmen müssen. Selbstbehalt, die Höhe der Deckungssumme etc. sind bei jedem Anbieter unterschiedlich. Wenn Sie Inhaber einer Rechtsschutzversicherung sind, kommt Ihre Versicherung im Regelfall für die Kosten im Rahmen einer anwaltlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung auf. Bitte bedenken Sie vorab: Ist das Rechtsgebiet, in welchem Sie ein Anliegen haben, in der Police genannt? Ist die Versicherung gültig? Sind also Beiträge bezahlt, eventuelle Sperrzeiten vorbei? Und trat der Versicherungsfall wenigstens drei Monate vor Beginn Ihrer Rechtsschutzver- sicherung ein oder haben Sie nahtlos den Versicherungsanbieter gewechselt? Damit Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung die versicherte Leistung in Anspruch nehmen können, muss der Versicherungsfall eingetreten sein. Dies bedeutet, eine Einstands-verpflichtung der Rechtsschutzversicherung ist in der Regel nur dann gegeben, wenn jemand gegen Rechtsvorschriften oder Gesetze zu Ihren Lasten verstößt. Der Gedanke "Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, dann frage ich doch einmal einen Anwalt zu meinem Problem" muss nicht zwingend zur Folge haben, dass Ihre Versicherung die Anwaltskosten übernimmt. Anderseits kann es sein, dass Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Erstberatung trägt, auch wenn es um Streitigkeiten geht, die normalerweise nicht von Versicherungen abgedeckt werden (zu nennen sind hier Anliegen beispielsweise im Familienrecht oder Erbrecht). Wir raten: Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob Ihr Anliegen durch die Versicherung gedeckt ist. Um sicher zu sein, dass bei Ihrem Anliegen, eine Einstandsver-pflichtung Ihrer Rechtsschutzversicherung besteht, nehmen Sie vorab Kontakt mit Ihrer Versicherung auf. Dort berät Sie die Schadensabteilung Ihrer Rechtsschutzversicherung telefonisch. Lassen Sie sich eine Deckungszusage geben und kommen Sie damit zum Beratungstermin in unsere Kanzlei. Den weiteren Kontakt mit Ihrer Versicherung halten wir gern, wenn es um die Weiterleitung von Unterlagen hierzu geht. Im Sozialrecht gilt im Regelfall folgende Besonderheit: Im Sozialrecht war der Versicherungsfall in der Vergangenheit meist erst gegeben, wenn Klage beim Sozialgericht eingereicht wurde und diese Aussicht auf Erfolg hatte. Bei Antrags- und Widerspruchsverfahren mussten die Betroffenen oft selbst in die Bresche springen und die Kosten tragen. Hier tritt gerade eine Veränderung bei vielen Anbietern von Rechtsschutzversicherungen ein, sodass nun häufig Erstberatungen und die Kosten für die Widerspruchsverfahren versichert sind. Wir raten: Setzen Sie sich doch schon mal mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung und fragen Sie, ob die Kosten des Widerspruchsverfahrens oder einer Beratung gedeckt sind und lassen Sie sich dazu am besten bereits eine Schadennummer geben, die Sie dann zum Beratungstermin mitbringen.
Kosten-Vorsorgevollmacht-Hamburg

Sie sind Geschädigter/Geschädigte eines Verkehrsunfalls?

Wenn Sie Geschädigter eines Verkehrsunfalls sind, dann bekommen Sie Ihren Schaden von der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners ersetzt. Die Schadensersatzpflicht der Haftpflichtversicherung erstreckt sich dabei grundsätzlich auch auf Ihre Anwaltskosten soweit Ihre Schadenersatzsansprüche gerechtfertigt sind.

Sind Anwaltskosten steuerlich absetzbar?

In einigen Fällen können Sie Anwaltskosten steuerlich geltend machen. Etwa bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen oder im Ehescheidungsverfahren. Sie finden entsprechenden Hinweise bei den jeweiligen Rechtsgebieten.

Prozesskostenhilfe – der gerichtliche Bereich

Prozesskostenhilfe (Abkürzung PKH) erhalten diejeinigen Personen, die aufgrund ihres Einkommens nicht in der Lage sind, Anwaltskosten und Gerichtskosten zu zahlen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Person selbst ein juristisches Anliegen hat, mit dem sie einen Anwalt oder das Gericht aufsucht oder sich gegenüber einer gegnerischen Partei juristisch vertreten lassen muss. Eine vorbeugende juristische Beratung oder eine außergerichtliche Anwaltstätigkeit ist durch die Prozesskostenhilfe nicht abgedeckt. Wie der Name schon sagt, ist die Hilfe für Verfahren vor Gericht geschaffen worden. Anwalts und Gerichtskosten in diesem Rahmen können durch einen Antrag auf Prozesskostenhilfe vom Staat übernommen werden. In diesem Antrag muss der Antragsteller seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen. Das Gericht prüft neben der Bedürftigkeit auch die Erfolgsaussichten des zu führenden Prozesses. Die Prozesskostenhilfe wird nur bei hinreichender Erfolgsaussicht gewährt, ist diese nur teilweise oder überhaupt nicht gewährleistet, wird die Hilfe auch nur teilweise oder gar nicht bewilligt. Sollten Sie trotz zunächst gewährter Prozesskostenhilfe einen Prozess verlieren, haben Sie trotzdem die Kosten der Gegenseite zu tragen, denn diese Kosten sind nicht über die Prozesskostenhilfe abgedeckt. In der Spalte rechts finden Sie einen Link zu einem Prozesskostenhilferechner sowie ein Antragsformular. Prozesskostenhilfe im Familienrecht und der freiwilligen Gerichtsbarkeit In diesen beiden Rechtsgebieten gibt es keine Prozesse, sondern Verfahren. Daher heisst die Prozesskostenhilfe hier Verfahrenskostenhilfe. Die Voraussetzungen und Vorgehensweise sind identisch mit dem Vorgehen beim Antragsverfahren der Prozesskostenhilfe. In der Spalte rechts finden Sie einen Link zu einem Verfahrenskostenhilferechner sowie ein Antragsformular. So handhaben wir das: Wenn wir in unserer Erstberatung über Ihre Angelegenheit sprechen, fragen wir standardmäßig, ob eine Beantragung von Prozesskostenhilfe (PKH) bei Ihnen geprüft werden sollte. Falsche Scheu ist hier nicht nötig. Der Staat bietet diese Hilfe an, um eine Gleichheit im Rechtsschutz für seine Bürger sicher zu stellen. Das Stellen und Begründen des PKH-Antrag im Rahmen Ihres Mandats löst dann Gebühren aus, wenn der Prozesskostenhilfeantrag abgewiesen wird. Näheres erklären wir gern im Gespräch.
Kosten-Anwalt-Vorsorgevollmacht-Hamburg

Berechnung der Kosten und Gebühren

Hier können Sie die alle zu erwartenden Kosten und Gebühren berechnen: Anwaltskosten und Gerichtsgebühren. Nennen Sie einen Streitwert und setzen Sie die Häkchen in den Kästchen, die für Sie zutreffend sind. Prozesskostenrechner >>
Laden Sie im Downloadbereich die Excel-Tabelle auf Ihren Rechner und geben Sie Ihre persönlichen Angaben ein. Die Tabelle berechnet, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben könnten. Prozesskostenhilferechner >>
Kanzlei am Winterhuder Markt I Hamburg I Rechtsanwälte Gutman & Zander-Böhm
Bei einer Erstberatung, aber auch bei folgenden Terminen, ist es Ihnen und uns wichtig, dass Zeit für Ihre Fragen und Raum für Überlegung bleibt. Gut, wenn diese Zeit nicht durch Suchen verloren geht oder wichtige Dinge nicht besprochen werden können, weil Sie gerade diese was man eigentlich noch fragen wollte. Daher kann folgende Checkliste eine Hilfe sein . PDF-Lesen-Download-Drucken

Anrechnung der Kosten bei Beauftragung

Bei einer Beauftragung werden die Kosten der (Erst)Beratung auf das weitere Anwaltshonorar angerechnet und wandeln sich in einen Vorschuss um. Dies gilt, wenn es sich um dasselbe Anliegen handelt, weswegen die (Erst)Beratung in Anspruch genommen wurde und die Beauftragung binnen sechs Monaten nach der Beratung erfolgt.
Kosten-Anwalt-Hamburg-Sozialrecht

Vorschuss

Wir bitten Sie stets einen Vorschuss von wenigstens 100,00€ zum ersten Termin mitzubringen. Können wir bereits bei Terminsvereinbarung den Umfang der Angelegenheit abschätzen, werden wir Sie zum Teil bereits bei Terminsvereinbarung bitten einen höheren Vorschuss mitzubringen.
Kosten-Patientenverfügung-Hamburg
Haben Sie ein Anliegen im Bereich Sozial- und Behindertenrecht, finden Sie Informationen zu den Kosten hier.
Kanzlei am Winterhuder Markt Rechtsanwälte Gutmann und Zander-Böhm GbR Alsterdorfer Straße 2a 22299 Hamburg - Winterhude   Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder Markt  gegenüber der Haspa im Gewerbehof.  Parkplätze finden Sie im Parkhaus im Winterhuder Forum. Datenschutzerklärung Impressum Telefon	+49 (0)40 - 414 334 500  Fax		+49 (0)40 - 414 334 510 E-Mail	kanzlei@bgzb.de  Bürozeiten: Mo-Do	9.00 bis 17.00 Uhr Fr		9.00 bis 13.00 Uhr Bitte beachten Sie die Mittagspause  von 13.00 bis 14.00 Uhr an allen Tagen.

Prozesskostenhilfe (PKH)

Kosten

Das Anwaltshonorar richtet sich nach den gesetzlichen Gebühren, die im Rechtsanwaltsvergü- tungsgesetz (RVG) geregelt sind. Dies deckelt für Verbraucher*innen die Kosten einer Erstbera- tung auf 190,00€ zuzüglich Auslagenpauschale i.H.v. 20,00 € und MwSt i.H.v. 19%, also 249,90 €. Genügt eine Erstberatung nicht und kommt es zu einer unter den oben genannten Umständen skizzierten Beratung, kostet diese für Verbraucher*innen 250,00€ zzgl. Auslagenpauschale i.H.v. 20,00 € und 19% MwSt i.H.v. 19%, also 321,30€, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
So handhaben wir das Grundsätzlich rechnen wir auf der Basis der gesetzlichen Gebühren ab. Ist absehbar, dass eine Beratung den Rahmen der gesetzlichen Gebühren sprengt, werden wir mit Ihnen eine Honorarvereinbarung treffen. Erweist sich eine (Erst)Beratung als unterdurchschnittlich aufwendig, machen wir von unserem Ermessen Gebrauch und rechnen eine Gebühr ab, die unter den gesetzlichen Gebühren liegt. Wir bitten um Verständnis, dass sich dies bei der Vereinbarung des (Erst)Beratungstermins nicht beurteilen lässt, sondern sich regelmäßig erst im Termin selbst herausstellt.

Kosten für eine Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medzinischen Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe Sie ab einem bestimmten Zeitpunkt, nämlich im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit, zulassen oder untersagen wollen. Sie können das einfach wie ein Testament festlegen oder eine andere Person mit der Wahrnehmung Ihres Willens beauftragen. Alle Fragen sind im wahrsten Sinne des Wortes existenziell. Haben Sie sich zur Anfertigung einer Patientenverfügung entschlossen, ist das auf jeden Fall schon mal der halbe Weg. Für den Rest des Weges stehen wir Ihnen gern zur Verfügung, damit Ihr Wille klar, verständlich und juristisch durchsetzbar festgehalten wird. Für die Beratung nehmen wir uns Zeit, auch für Ihre Denkpausen. Sie können davon ausgehen, dass die Anfertigung einer Patientenverfügung zwischen 300 und 600 € plus MwSt. liegen. Falls es Ihre Situation erfordert, kommen wir gern zu Ihnen nach Hause. Sofern Sie gleichfalls den Entwurf einer Vorsorgevollmacht wünschen, was wir in einigen Fällen dringend empfehlen, erhöhen sich die Kosten entsprechend des zeitlichen Aufwandes. Die Höhe der Kosten besprechen wir ausführlich und verbindlich beim ersten Gespräch.
Laden Sie im Downloadbereich die Excel-Tabelle auf Ihren Rechner und geben Sie Ihre persönlichen Angaben ein. Die Tabelle berechnet, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben könnten. Prozesskostenhilferechner >>

Prozesskostenhilfe (PKH)

Kanzlei am Winterhuder Markt Rechtsanwälte Gutmann und Zander-Böhm GbR Alsterdorfer Straße 2a 22299 Hamburg - Winterhude Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder Markt gegenüber der Haspa im Gewerbehof. Parkplätze finden Sie im Parkhaus im Winterhuder Forum.
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Der erste Termin in unserer Kanzlei

Umfang und Grenzen einer Erstberatung

Sie benötigen juristische Hilfe, weil Sie mit Rechtsbeistand reagieren müssen oder Sie möchten aktiv eine Situation klären und um Ihre rechtlichen Möglichkeiten wissen oder Sie möchten die Rechtslage kennen, um für die Zukunft planen zu können. Es wird zwischen einer Erstberatung und einer Beratung unterschieden. In einer anwaltlichen Erstberatung werden Ihnen Ihre Erfolgsaussichten, aber auch die Risiken dargestellt. Sie erhalten viele wichtige und nützliche Informationen auch zu den zu erwartenden Kosten - , die Ihnen helfen werden, die richtige Entscheidung zu treffen, ob eine juristischen Vorgehensweise Sinn und Zweck hat. Eine Erstberatung erfolgt ausschließlich mündlich. Eine anwaltliche Beratung erfolgt, wenn in einer Erstberatung Fragen nicht geklärt werden können, Unterlagen gesichtet werden müssen oder Sie eine schriftliche Zusammenfassung wünschen. So handhaben wir das Im Rahmen der (Erst)Beratung schildern Sie uns, warum Sie eine anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen möchten. Wir hören Ihnen zu. Es ist uns wichtig, Ihre gesamte Situation zu verstehen, um Sie umfassend beraten zu können. Aus diesem Grund verzichten wir auf eine zeitliche Beschränkung. Unsere Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass eine Erstberatung in der Regel nicht länger als 90 Minuten dauert, da in dieser Zeit alle Antworten und Informationen gegeben sind. Und Sie als Mandant*in nun in der Lage sind, zu überlegen wie Sie vorgehen möchten. Kommen Sie mit einer Ehescheidung oder als Mensch mit einer Behinderung wegen Eingliederungs- hilfe oder als Migrant wegen Fragen zur Einbürgerung zu uns, möchten wir viel von Ihnen wissen, um uns ein Bild von Ihrer Situation und den mög-lichen rechtlichen Schritten machen zu können. Wir halten dabei mit unserer Kompetenz nicht hinter dem Berg und speisen Sie nicht mit allgemeinen Äußerungen ab. Sie erhalten mündlich transparent und verständlich eine Prognose hinsichtlich Aufwand und Erfolg Ihrer Ange- legenheit, was einen ersten Überblick über die zu erwartenden Kosten umfasst. Im Rahmen einer Erstberatung ergibt sich gelegentlich die Situation, dass ohne Sichtung ergänzender Unterlagen, ohne Nachschlagen aktueller Rechtsprechung und Literatur, ohne Ergänzung des Sachverhaltes eine über die Erstberatung hinausgehende Beratung schriftlich oder in einem zweiten Termin erforderlich und von Ihnen auch gewünscht ist. Dann handelt es sich um eine anwaltliche Beratung. Eine rechtliche Auseinandersetzung will gut überlegt sein. Wir lassen Sie daher nach dem Gespräch auch wieder gehen und schieben nicht sofort eine Vollmacht über den Tisch. Erhalten wir von Ihnen eine Beauftragung, freuen wir uns - und legen los.

Die weiteren Kosten

Es gibt zwei parallel laufende Kostenstränge:

Die Kosten für den Anwalt und die für das Gericht.

Die Kosten für die Inanspruchnahme anwaltlicher Leistungen richten sich, sofern wir nichts anderes vereinbart haben, nach dem Rechtsanwaltsver- gütungsgesetz (RVG). Bundesweit gelten damit einheitliche Honorare für Rechtsanwälte, unsere Bezahlung ist im Regelfall gesetzlich festgelegt. Die Höhe der Honorare richtet sich in vielen Fällen nach dem sogenannten Streit- oder Gegenstandswert und dem Aufwand des Mandats. Hier setzt der Gesetzgeber einen Rahmen. Bei geringen Streitwerten fallen daher geringe Kosten an. Bei hohen Streitwerten entstehen hohe Kosten. In einigen Rechtgebieten, in denen es einen Gegenstands- bzw. Streitwert nicht gibt wie zum Beispiel häufig im Sozialrecht, setzt der Gesetzgeber sogenannte Betragsrahmengebühren an und weist eine Mittelgebühr aus, die bei durchschnittlichem Umfang und durchschnittlicher Schwierigkeit der Verfahren anfällt. Gewinnen wir Ihren Prozess oder Ihr Verfahren, haben Sie in vielen Fällen gegen Ihren Gegner einen Anspruch auf Erstattung unsere Anwaltskosten sowie der Gerichts- gebühren. Um diesen Erstattungsanspruch kümmern wir uns für Sie. Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, entstehen oft Gerichtsgebühren, die nach dem Gerichtskostengesetz berechnet werden. Auch hier werden die Gebühren nach dem Streitwert berechnet.
Kanzlei am Winterhuder Markt I Hamburg I Rechtsanwälte Gutman & Zander-Böhm Kosten-Patientenverfügung-Hamburg
Hier können Sie die alle zu erwartenden Kosten und Gebühren berechnen: Anwaltskosten und Gerichtsgebühren.
Nennen Sie einen Streitwert und setzen Sie die Häkchen in den Kästchen, die für Sie zutreffend sind. Prozesskostenrechner >>
Haben Sie ein Anliegen im Bereich Sozial- und Behindertenrecht, finden Sie Informationen zu den Kosten hier.
Bei einer Erstberatung, aber auch bei folgenden Terminen, ist es Ihnen und uns wichtig, dass Zeit für Ihre Fragen und Raum für Überlegung bleibt. Gut, wenn diese Zeit nicht durch Suchen verloren geht oder wichtige Dinge nicht besprochen werden können, weil Sie gerade diese was man eigentlich noch fragen wollte. Daher kann folgende Checkliste eine Hilfe sein. PDF-Lesen-Download-Drucken

Kosten

Das Anwaltshonorar richtet sich nach den gesetzlichen Gebühren, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt sind. Dies deckelt für Verbraucher*innen die Kosten einer Erstberatung auf 190,00€ zuzüglich Auslagen- pauschale i.H.v. 20,00 € und MwSt i.H.v. 19%, also 249,90 €. Genügt eine Erstberatung nicht und kommt es zu einer un- ter den oben genannten Umständen skizzierten Beratung, kostet diese für Verbraucher*innen 250,00€ zzgl. Ausla- genpauschale i.H.v. 20,00 und 19% MwSt i.H.v. 19%, also 321,30€, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
So handhaben wir das Grundsätzlich rechnen wir auf der Basis der gesetzlichen Gebühren ab. Ist absehbar, dass eine Beratung den Rahmen der gesetzlichen Gebühren sprengt, werden wir mit Ihnen eine Honorarvereinbarung treffen. Erweist sich eine (Erst)Beratung als unterdurchschnittlich aufwendig, machen wir von unserem Ermessen Gebrauch und rechnen eine Gebühr ab, die unter den gesetzlichen Gebühren liegt. Wir bitten um Verständnis, dass sich dies bei der Vereinbarung des (Erst)Beratungstermins nicht beurteilen lässt, sondern sich regelmäßig erst im Termin selbst herausstellt.

Anrechnung der Kosten bei Beauftragung

Bei einer Beauftragung werden die Kosten der (Erst)Beratung auf das weitere Anwaltshonorar ange- rechnet und wandeln sich in einen Vorschuss um. Dies gilt, wenn es sich um dasselbe Anliegen handelt, weswegen die (Erst)Beratung in Anspruch genommen wurde und die Beauftragung binnen sechs Monaten nach der Beratung erfolgt.
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Vorschuss

Wir bitten Sie stets zum ersten Termin einen Vorschuss von wenigstens 100,00€ mitzubringen. Können wir bereits bei Terminsvereinbarung den Umfang der Angele- genheit abschätzen, werden wir Sie zum Teil bereits bei Terminsvereinbarung bitten einen höheren Vorschuss mitzubringen.

Vergütung nach Honorarvereinbarung

Für Institutionen, Unternehmen, Einrichtungen,

Kliniken etc.

Unsere Rechtsgebiete sowie unsere persönliche Arbeitsweise ermöglichen und bieten Schnittstellen, insbesondere bei den Rechtsgebieten Sozialrecht, Behindertenrecht, Migrationsrecht und Familienrecht. Wir mögen das. Daher freuen wir uns auf Ihre Fragestellung und unterbreiten Ihnen gern ein individuelles Angebot.

Für Mandanten

Die Alternative zur Bezahlung nach gesetzlichen Gebühren ist die Vereinbarung eines Honorars. Mandant und Anwalt können ein Stundenhonorar oder eine pauschale Summe für Vertretung festlegen. Dies gilt nicht bei der Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren. Hier dürfen die Anwälte aus berufsrechtlichen Gründen nicht unterhalb der gesetzlichen Gebühren abrechnen. So handhaben wir das: Liegt Ihrer Angelegenheit ein hoher Streitwert zugrunde, kann dieser nach den gesetzlichen Gebühren, ein hohes Anwaltshonorar verursachen. Nun kann es aber sein, dass Ihre Angelegenheit mit wenig Aufwand bearbeitet werden kann. In diesem Fall steht die Arbeit des Anwalts und die Höhe seiner Vergütung in einem Mißverhältnis zu Ihren Ungunsten. Hier ist es für Sie besser, ein Stundenhonorar oder eine Pauschale zu vereinbaren. Anders herum kann es aber auch sein, dass der Streitwert sehr niedrig ist, wenn gleich es für Sie um Viel gehen kann. Wenn es beispielsweise um den Ring Ihrer Großmutter geht, der Ihnen viel bedeutet, weil Ihre Großmutter eine wichtige Person in Ihrem Leben war. Oder Sie im Rahmen Ihrer Ehescheidung ein Hausratsverfahren anstrengen möchten, der reelle Wert der Gegenstände, also der Streitwert, nicht den Aufwand abdecken, die der Anwalt damit hat, Ihr Lieblings-Geschirr für Sie zu erstreiten. Hier muss der Anwalt eine Honorarvereinbarung mit Ihnen ins Auge fassen, um eine angemessene Vergütung seiner Arbeit zu erhalten. Wie also vorgehen? Sobald Sie von uns, eine erste Antwort auf die o.g. Fragen erhalten haben, können wir die gesetzlichen Anwaltsge- bühren und eine mögliche Honorvereinbarung gegen- überstellen. Unsere Kosten sind transparent und für Sie nachvollziehbar. Wir besprechen gemeinsam, was für alle Beteiligten die beste Lösung ist. Sollte sich im Verfahren, im Rechtsstreit eine neue Situation ergeben, die eine Angleichung der Abrechung erfordert - zu Ihren Gunsten oder manchmal vielleicht auch um unsere Kosten zu decken - sagen wir das offen.
Beratervertrag-Fachanwalt-Hamburg-Sozialrecht

Beratungsvertrag

Ein Beratungsvertrag ist sinnvoll, wenn Sie regelmäßig laufende, außergerichtliche Angelegenheiten zu erledigen haben. Das können Vertragsüberprüfungen, arbeitsrechtliche Schreiben oder die Beschafffung von Arbeitserlaubnissen sein. Auf Ihren Wunsch unterbreiten wir Ihnen gern ein individuelles Angebot. Bei Interesse an der Durchführung von außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfahren oder der Übernahme Ihres Forderungsmanagements wenden Sie sich bitte direkt an Rechtsanwältin Zander-Böhm .
Kosten-Anwalt-Hamburg-Verkehrsunfall

Die Anwaltskosten im Sozialrecht

und Behindertenrecht

Anders als bei zivilrechtlichen Fällen richten sich die Gebühren hier oft nicht nach dem Streitwert der Angelegenheit oder des Verfahrens. Das Rechtsanwalts- vergütungsgesetz gibt hier eine Abrechung nach den Betragsrahmengebühren vor. Bei außergerichtlicher Tätigkeit spricht man von der Geschäftsgebühr, bei gerichtlicher Tätigkeit von Verfahrens- gebühr, erreichen die Parteien eine Einigung, fällt eine Einigungsgebühr an. Im Durchschnitt kostet Sie die Vertretung in einem Widerspruchsverfahren ca. 450,00 und die Vertretung in einem sozialgerichtlichen Verfahren in der I. Instanz ca. 800,00, wenn die Betragsrahmengebühren einschlägig sind. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie gegenüber einer Behörde Leistungen durchsetzen möchten. Gewinnen wir Ihren Prozess oder Ihr Verfahren, haben Sie gegen Ihren Gegner einen Anspruch auf Erstattung unserer Anwaltskosten sowie der Gerichtsgebühren, sofern diese angefallen sind. Wenn Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, leiten wir den Antrag gern für Sie kostenlos an das Gericht weiter. Manchmal können Sie Kosten sparen, wenn Sie zunächst allein das Antragsverfahren durchführen und dann mit dem ablehnenden Bescheid zu uns kommen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, lesen Sie bitte den Punkt " Sie haben eine Rechtsschutzversicherung " (folgender Abschnitt).

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?

Haben Sie bereits eine Deckungszusage für das rechtliche Anliegen, mit dem Sie zu uns kommen, rechnen wir direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Bringen Sie dann bitte die Schadennummer Ihrer Rechtsschutzversicherung gleich mit. Klärt sich im Rahmen des Erstgesprächs die genaue Formulierung Ihres rechtlichen Anliegens, stellen wir gern für Sie als Serviceleistung die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutz-versicherung. Sollte Ihre Versicherung Nachfragen und Klärungsbedarf in erheblichem Umfang haben, bitten wir Sie, dies selbst in die Hand zu nehmen oder uns hierfür einen gesonderten, kostenpflichtigen Auftrag zu erteilen, falls sie möchten, dass wir tätig werden. Im Allgemeinen zahlt die Versicherung die gesetzlichen Anwaltsgebühren (der Anwalt ist frei wählbar), Zeugengelder und Gutachten, die Gerichtskosten sowie die Kosten des Gegners, soweit Sie als Versicherungsnehmer diese übernehmen müssen. Selbstbehalt, die Höhe der Deckungssumme etc. sind bei jedem Anbieter unterschiedlich. Wenn Sie Inhaber einer Rechtsschutzversicherung sind, kommt Ihre Versicherung im Regelfall für die Kosten im Rahmen einer anwaltlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung auf. Bitte bedenken Sie vorab: Ist das Rechtsgebiet, in welchem Sie ein Anliegen haben, in der Police genannt? Ist die Versicherung gültig? Sind also Beiträge bezahlt, eventuelle Sperrzeiten vorbei? Und trat der Versicherungsfall wenigstens drei Monate vor Beginn Ihrer Rechtsschutzversicherung ein oder haben Sie nahtlos den Versicherungsanbieter gewechselt? Damit Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung die versicherte Leistung in Anspruch nehmen können, muss der Versicherungsfall eingetreten sein. Dies bedeutet, eine Einstands-verpflichtung der Rechtsschutzversicherung ist in der Regel nur dann gegeben, wenn jemand gegen Rechtsvorschriften oder Gesetze zu Ihren Lasten verstößt. Der Gedanke "ich habe eine Rechtsschutzversicherung, dann frage ich doch einmal einen Anwalt zu meinem Problem" muss nicht zwingend zur Folge haben, dass Ihre Versicherung die Anwaltskosten übernimmt. Anderseits kann es sein, dass Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Erstberatung trägt, auch wenn es um Streitigkeiten geht, die normalerweise nicht von Versicherungen abgedeckt werden (zu nennen sind hier
Wir raten: Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Rechtsschutz- versicherung, ob Ihr Anliegen durch die Versicherung gedeckt ist. Um sicher zu sein, dass bei Ihrem Anliegen, eine Einstandsverpflichtung Ihrer Rechtsschutzversicherung besteht, nehmen Sie vorab Kontakt mit Ihrer Versicherung auf. Dort berät Sie die Schadensabteilung Ihrer Rechtsschutzversicherung telefonisch. Lassen Sie sich eine Deckungszusage geben und kommen Sie damit zum Beratungstermin in unsere Kanzlei. Den weiteren Kontakt mit Ihrer Versicherung halten wir gern, wenn es um die Weiterleitung von Unterlagen hierzu geht. Im Sozialrecht gilt im Regelfall folgende Besonderheit: Im Sozialrecht war der Versicherungsfall in der Vergangenheit meist erst gegeben, wenn Klage beim Sozialgericht eingereicht wurde und diese Aussicht auf Erfolg hatte. Bei Antrags- und Widerspruchsverfahren mussten die Betroffenen oft selbst in die Bresche springen und die Kosten tragen. Hier tritt gerade eine Veränderung bei vielen Anbietern von Rechtsschutzversicherungen ein, sodass nun häufig Erstberatungen und die Kosten für die Widerspruchsverfahren versichert sind. Wir raten: Setzen Sie sich doch schon mal mit Ihrer Rechtsschutz- versicherung in Verbindung und fragen Sie, ob die Kosten des Widerspruchsverfahrens oder einer Beratung gedeckt sind und lassen Sie sich dazu am besten bereits eine Schadennummer geben, die Sie dann zum Beratungstermin mitbringen.

Kosten für eine Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medzinischen Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe Sie ab einem bestimmten Zeitpunkt, nämlich im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit, zulassen oder untersagen wollen. Sie können das einfach wie ein Testament festlegen oder eine andere Person mit der Wahrnehmung Ihres Willens beauftragen. Alle Fragen sind im wahrsten Sinne des Wortes existenziell. Haben Sie sich zur Anfertigung einer Patientenverfügung entschlossen, ist das auf jeden Fall schon mal der halbe Weg. Für den Rest des Weges stehen wir Ihnen gern zur Verfügung, damit Ihr Wille klar, verständlich und juristisch durchsetzbar festgehalten wird. Für die Beratung nehmen wir uns Zeit, auch für Ihre Denkpausen. Sie können davon ausgehen, dass die Anfertigung einer Patientenverfügung zwischen 300 und 600 plus MwSt. liegen. Falls es Ihre Situation erfordert, kommen wir gern zu Ihnen nach Hause. Sofern Sie gleichfalls den Entwurf einer Vorsorgevollmacht wünschen, was wir in einigen Fällen dringend empfehlen, erhöhen sich die Kosten entsprechend des zeitlichen Aufwandes. Die Höhe der Kosten besprechen wir ausführlich und verbindlich beim ersten Gespräch.
Kosten-Vorsorgevollmacht-Hamburg

Sie sind Geschädigter/Geschädigte eines

Verkehrsunfalls?

Wenn Sie Geschädigter eines Verkehrsunfalls sind, dann bekommen Sie Ihren Schaden von der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners ersetzt. Die Schadensersatzpflicht der Haftpflichtversicherung erstreckt sich dabei grundsätzlich auch auf Ihre Anwaltskosten soweit Ihre Schadenersatzsansprüche gerechtfertigt sind.

Sind Anwaltskosten steuerlich absetzbar?

In einigen Fällen können Sie Anwaltskosten steuerlich geltend machen. Etwa bei arbeitsrechtlichen Auseinander- setzungen oder im Ehescheidungsverfahren. Sie finden entsprechenden Hinweise bei den jeweiligen Rechts- gebieten.
Kosten-Anwalt-Vorsorgevollmacht-Hamburg Kosten-Anwalt-Hamburg-Ausländerrecht

Prozesskostenhilfe – der gerichtliche Bereich

Prozesskostenhilfe (Abkürzung PKH) erhalten diejeinigen Personen, die aufgrund ihres Einkommens nicht in der Lage sind, Anwaltskosten und Gerichtskosten zu zahlen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Person selbst ein juristisches Anliegen hat, mit dem sie einen Anwalt oder das Gericht aufsucht oder sich gegenüber einer gegnerischen Partei juristisch vertreten lassen muss. Eine vorbeugende juristische Beratung oder eine außergerichtliche Anwaltstätigkeit ist durch die Prozesskostenhilfe nicht abgedeckt. Wie der Name schon sagt, ist die Hilfe für Verfahren vor Gericht geschaffen worden. Anwalts und Gerichtskosten in diesem Rahmen können durch einen Antrag auf Prozesskostenhilfe vom Staat übernommen werden. In diesem Antrag muss der Antragsteller seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen. Das Gericht prüft neben der Bedürftigkeit auch die Erfolgsaussichten des zu führenden Prozesses. Die Prozesskostenhilfe wird nur bei hinreichender Erfolgsaussicht gewährt, ist diese nur teilweise oder überhaupt nicht gewährleistet, wird die Hilfe auch nur teilweise oder gar nicht bewilligt. Sollten Sie trotz zunächst gewährter Prozesskostenhilfe einen Prozess verlieren, haben Sie trotzdem die Kosten der Gegenseite zu tragen, denn diese Kosten sind nicht über die Prozesskostenhilfe abgedeckt. Prozesskostenhilfe im Familienrecht und der freiwilligen Gerichtsbarkeit In diesen beiden Rechtsgebieten gibt es keine Prozesse, sondern Verfahren. Daher heisst die Prozesskostenhilfe hier Verfahrenskostenhilfe. Die Voraussetzungen und Vorgehensweise sind identisch mit dem Vorgehen beim Antragsverfahren der Prozesskostenhilfe.
Laden Sie im Downloadbereich die Excel-Tabelle auf Ihren Rechner und geben Sie Ihre persönlichen Angaben ein. Die Tabelle berechnet, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben könnten. Prozesskostenhilferechner >>

Prozesskostenhilfe (PKH)

So handhaben wir das: Wenn wir in unserer Erstberatung über Ihre Ange- legenheit sprechen, fragen wir standardmäßig, ob eine Beantragung von Prozesskostenhilfe PKH) bei Ihnen geprüft werden sollte. Falsche Scheu ist hier nicht nötig. Der Staat bietet diese Hilfe an, um eine Gleichheit im Rechtsschutz für seine Bürger sicher zu stellen. Das Stellen und Begründen des PKH-Antrag im Rahmen Ihres Mandats löst dann Gebühren aus, wenn der Prozesskostenhilfeantrag abgewiesen wird. Näheres erklären wir gern im Gespräch.