GUTMANN ZANDER-BÖHM
Kanzlei am Winterhuder Markt-Telefonnummer

Service > Bürozeiten und Terminvereinbarung

Bürozeiten der Kanzlei

montags bis donnerstags 9.00 bis 17.00 Uhr freitags 9.00 bis 13.00 Uhr Bitte beachten Sie die Mittagspause von 13.00 bis 14.00 Uhr an allen Tagen. Telefon +49 (0)40 414 334 500 E-Mail kanzlei@bgzb.de

Wir richten uns nach Ihnen.

montags bis donnerstags 9.00 bis 21.00 Uhr

Sprechzeiten der Anwältinnen

Hier können Sie unabhängig von der Büro- und Tageszeit aktiv werden. Schreiben Sie uns eine E-Mail an kanzlei@bgzb.de. Bitte geben Sie hierin Ihre Telefonnummer an und wann Sie am besten zu erreichen sind. Wir melden uns zwecks Terminansprache.
Rufen Sie uns an: +49 (0)40 414 334 500. Rechts finden Sie unsere Bürozeiten.
Bitte beachten Sie: Der Termin zur Erstberatung kommt erst zustande, wenn er von der Kanzlei telefonisch oder per Mail bestätigt wurde. Die Erstberatung dient dazu, einander kennen zu lernen und Ihnen eine rechtliche Beratung zu geben. Es entsteht keine Verpflichtung zur weiteren Beauftragung.
Kosten einer Erstberatung Das Anwaltshonorar richtet sich nach den gesetzlichen Gebühren, die im Rechtsanwaltsvergü- tungsgesetz (RVG) geregelt sind. Dies deckelt für Verbraucher*innen die Kosten einer Erstberatung auf 190,00€ zuzüglich Auslagenpauschale i.H.v. 20,00 € und MwSt i.H.v. 19%, also 249,90 €. Anrechnung der Kosten bei Beauftragung Bei einer Beauftragung werden die Kosten der (Erst)Beratung auf das weitere Anwaltshonorar angerechnet und wandeln sich in einen Vorschuss um. Dies gilt, wenn es sich um dasselbe Anliegen handelt, weswegen die (Erst)Beratung in Anspruch genommen wurde und die Beauftragung binnen sechs Monaten nach der Beratung erfolgt. Vorschuss Wir bitten Sie stets einen Vorschuss von wenigstens 100,00€ zum ersten Termin mitzubringen. Können wir bereits bei Terminsvereinbarung den Umfang der Angelegenheit abschätzen, werden wir Sie zum Teil bereits bei Terminsvereinbarung bitten einen höheren Vorschuss mitzubringen. Sollten Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, klären wir die weitere Vorgehensweise im Gespräch. Weitere und detaillierte Informationen zu Kosten und Gebühren finden Sie hier » .
Kanzlei am Winterhuder Markt-Hamburg
Bei einer Erstberatung, aber auch bei folgenden Terminen, ist es Ihnen und uns wichtig, dass Zeit für Ihre Fragen und Raum für Überlegung bleibt. Gut, wenn diese Zeit nicht durch Suchen verloren geht oder wichtige Dinge nicht besprochen werden können, weil Sie gerade diese was man eigentlich noch fragen wollte. Daher kann die Checkliste zum download eine Hilfe sein.
Kanzlei am Winterhuder Markt-Video-Beratung
Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, persönlicher Kontakt von Angesicht zu Angesicht und das direkte Gespräch miteinander möchten wir als Menschen nicht missen. Gerade auch bei der Beratung und Betreuung Ihrer rechtlichen Anliegen sind Gespräche oft unerlässlich und ein unersetzliches Element der Kommunikation. Wir bieten einen Beratungstermine per Video als zusätzliches Mittel der Kommunikation an.
Wenn Sie zum ersten Mal zu uns kommen, sagen Sie uns kurz, welches Anliegen Sie zu uns führt und schildern Sie knapp in Ihren Worten, worum es geht. Haben Sie Unterlagen oder Bescheide, bringen Sie diese zum Termin mit. So können wir Ihren Beratungstermin in unserer Kanzlei optimal zusammen nutzen.
Kanzlei am Winterhuder Markt I Hamburg I Rechtsanwälte Gutman & Zander-Böhm Kanzlei am Winterhuder Markt Rechtsanwälte Gutmann und Zander-Böhm GbR Alsterdorfer Straße 2a 22299 Hamburg - Winterhude   Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder Markt  gegenüber der Haspa im Gewerbehof.  Parkplätze finden Sie im Parkhaus im Winterhuder Forum. Datenschutzerklärung Impressum Telefon	+49 (0)40 - 414 334 500  Fax		+49 (0)40 - 414 334 510 E-Mail	kanzlei@bgzb.de  Bürozeiten: Mo-Do	9.00 bis 17.00 Uhr Fr		9.00 bis 13.00 Uhr Bitte beachten Sie die Mittagspause  von 13.00 bis 14.00 Uhr an allen Tagen.
Kanzlei am Winterhuder Markt Rechtsanwälte Gutmann und Zander-Böhm GbR Alsterdorfer Straße 2a 22299 Hamburg - Winterhude Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder Markt gegenüber der Haspa im Gewerbehof. Parkplätze finden Sie im Parkhaus im Winterhuder Forum.
Kanzlei am Winterhuder Markt I Hamburg I Rechtsanwälte Gutman & Zander-Böhm
Telefon +49 (0)40 - 414 334 500 Fax +49 (0)40 - 414 334 510 E-Mail kanzlei@bgzb.de Bürozeiten: Mo-Do 9.00 bis 17.00 Uhr Fr 9.00 bis 13.00 Uhr Bitte beachten Sie die Mittagspause von 13.00 bis 14.00 Uhr an allen Tagen.
Kanzlei am Winterhuder Markt-Hamburg-Red Medical

Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung

Die Termine können persönlich, telefonisch

oder per Video-Telefonat stattfinden.

Ihr erster Termin bei in unserer Kanzlei

Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig - überwiegend in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und freuen uns auf das Gespräch.
Kanzlei am Winterhuder Markt Rechtsanwälte Gutmann und Zander-Böhm GbR Alsterdorfer Straße 2a 22299 Hamburg - Winterhude Telefon +49 (0)40 - 414 334 500 Fax +49 (0)40 - 414 334 510 E-Mail kanzlei@bgzb.de Bürozeiten: Mo-Do 9.00 bis 17.00 Uhr Fr 9.00 bis 13.00 Uhr Bitte beachten Sie die Mittagspause von 13.00 bis 14.00 Uhr an allen Tagen. Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder Markt gegenüber der Haspa im Gewerbehof. Parkplätze finden Sie im Parkhaus im Winterhuder Forum.
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Bitte beachten Sie: Der Termin zur Erstberatung kommt erst zustande, wenn er von der Kanzlei telefo- nisch oder per Mail bestätigt wurde. Die Erstberatung dient dazu, einander kennen zu lernen und Ihnen eine rechtliche Beratung zu geben. Es ensteht keine Verpflichtung zur weiteren Beauftragung.

Kosten einer Erstberatung

Das Anwaltshonorar richtet sich nach den gesetzlichen Gebühren, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt sind. Dies deckelt für Verbraucher*innen die Kosten einer Erstberatung auf 190,00€ zuzüglich Auslagenpauschale i.H.v. 20,00 € und MwSt i.H.v. 19%, also 249,90 €. Anrechnung der Kosten bei Beauftragung Bei einer Beauftragung werden die Kosten der (Erst)Beratung auf das weitere Anwaltshonorar angerechnet und wandeln sich in einen Vorschuss um. Dies gilt, wenn es sich um dasselbe Anliegen handelt, weswegen die (Erst)Beratung in Anspruch genommen wurde und die Beauftragung binnen sechs Monaten nach der Beratung erfolgt. Vorschuss Wir bitten Sie stets einen Vorschuss von wenigstens 100,00€ zum ersten Termin mitzubringen. Können wir bereits bei Terminsvereinbarung den Umfang der Angelegenheit abschätzen, werden wir Sie zum Teil bereits bei Terminsvereinbarung bitten einen höheren Vorschuss mitzubringen. Sollten Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, klären wir die weitere Vorgehensweise im Gespräch. Weitere und detaillierte Informationen zu Kosten und Gebühren finden Sie hier » .
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Bei einer Erstberatung, aber auch bei folgenden Terminen, ist es Ihnen und uns wichtig, dass Zeit für Ihre Fragen und Raum für Überlegung bleibt. Gut, wenn diese Zeit nicht durch Suchen verloren geht oder wichtige Dinge nicht besprochen werden können, weil Sie gerade diese was man eigentlich noch fragen wollte. Daher kann die Checkliste zum download eine Hilfe sein.
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Ihr erster Termin bei in unserer Kanzlei

Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig - überwiegend in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und freuen uns auf das Gespräch.