GUTMANN ZANDER-BÖHM
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Verkehrsunfallrecht > Folgekosten

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Abschlepp- und Bergungskosten

Kosten der Abmeldung, Ummeldung, Neuanmeldung

Die Abschlepp- und Bergungskosten sind in dem angefallenen Umfang zu ersetzen. Kosten für Ab-, Um- und Neuanmeldung, einschließlich der Kosten für Kennzeichen des verunfallten und neuen Fahrzeugs, sind zu ersetzen.
Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig - überwiegend in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bemen, Mecklenburg-Vorpommern, aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.

Auslagenpauschale - Kostenpauschale

Pauschal können Sie 25 ohne Nachweis für Telefon, Fahrt zum Anwalt etc. geltend machen. Sind nachweisbar höhere Kosten entstanden, sind diese ebenfalls erstattungsfähig.

Standkosten - Finanzierungskosten - Entsorgung - Tankfüllung

Hier geht es um Zwischenlösungen, die Sie wählen müssen, um "fahrbereit zu sein" oder um Entscheidungen treffen zu können. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss die Kosten ersetzen, die Sie z.B. durch einen Kredit haben oder damit Sie schnell zu einem Mietwagen kommen oder, wenn der Unfallwagen bis zur endgültigen Reparatur oder Verwertung kostenpflichtig untergebracht wurde / werden musste.

Sachverständigenkosten - Gutachterkosten

Vorweg: Sie können einen Sachverständigen frei auswählen. Und Sie sollten einen eigenen KFZ-Sachverständigen beauftragen, auch, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung bereits einen Gutachter beauftragt hat. Die Kosten Ihres Sachverständigen trägt die gegnerische Versicherung.

Ansprüche auf Mietwagen oder Nutzungsausfall - Taxifahrten

Sie haben Anspruch auf einen Mietwagen, wenn Sie das Kfz regelmäßig nutzen und für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung tatsächlich das Kfz nutzen wollten. Nutzen Sie das Kfz nur unregelmäßig, sind nur wenige Kilometer an Fahrleistung ersichtlich, kann die Nutzung eines Taxis im verhältnismäßigem Umfang verlangt werden. Nutzungsausfall im Form von Geld kann geltend gemacht werden, wenn Sie das KFZ privat regelmäßig nutzen und für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung tatsächlich das Kfz nutzen auch wollten, jedoch auf einen Mietwagen verzichten. Pro Tag werden, je nach Fahrzeugklasse des Unfallwagens, zwischen 25 € und 95 € erstattet. Achten Sie bei der Auswahl des Mietwagens darauf, dass Sie eine Klasse unter Ihrem Kfz wählen. Warum? Weil Ihre ersparten Aufwendungen für Abnutzung und Unterhalt angerechnet werden. Und achten Sie darauf, mehrere Angebote von Mietwagenfirmen einzuholen, damit ein angemessener Tarif, der dann auch von der gegnerischen Versicherung gezahlt wird, vorliegt.
Bitte beachten Sie: Die Informationen dieser Seiten stellen keine Rechtsberatung dar und sind ohne Gewähr.
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Der Deutsche fährt nicht wie andere Menschen. Er fährt, um Recht zu behalten. Kurt Tucholsky
Kanzlei am Winterhuder Markt Rechtsanwälte Gutmann und Zander-Böhm GbR Alsterdorfer Straße 2a 22299 Hamburg - Winterhude   Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder Markt  gegenüber der Haspa im Gewerbehof.  Parkplätze finden Sie im Parkhaus im Winterhuder Forum. Datenschutzerklärung Impressum Telefon	+49 (0)40 - 414 334 500  Fax		+49 (0)40 - 414 334 510 E-Mail	kanzlei@bgzb.de  Bürozeiten: Mo-Do	9.00 bis 17.00 Uhr Fr		9.00 bis 13.00 Uhr Bitte beachten Sie die Mittagspause  von 13.00 bis 14.00 Uhr an allen Tagen.
Kanzlei am Winterhuder Markt Rechtsanwälte Gutmann und Zander-Böhm GbR Alsterdorfer Straße 2a 22299 Hamburg - Winterhude Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder Markt gegenüber der Haspa im Gewerbehof. Parkplätze finden Sie im Parkhaus im Winterhuder Forum.
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Kosten der Abmeldung, Ummeldung, Neuanmeldung

Die Abschlepp- und Bergungskosten sind in dem angefallenen Umfang zu ersetzen. Kosten für Ab-, Um- und Neuanmeldung, einschließlich der Kosten für Kennzeichen des verunfallten und neuen Fahrzeugs, sind zu ersetzen.

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