Verkehrsunfallrecht > Folgekosten
direkt zu
Abschlepp- und Bergungskosten
Kosten der Abmeldung, Ummeldung, Neuanmeldung
Die Abschlepp- und Bergungskosten sind in dem angefallenen Umfang zu ersetzen.
Kosten
für
Ab-,
Um-
und
Neuanmeldung,
einschließlich
der
Kosten
für
Kennzeichen
des
verunfallten und neuen Fahrzeugs, sind zu ersetzen.
Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig
- überwiegend in
Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen,
Bemen, Mecklenburg-Vorpommern,
aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.
Auslagenpauschale - Kostenpauschale
Pauschal
können
Sie
25
€
ohne
Nachweis
für
Telefon,
Fahrt
zum
Anwalt
etc.
geltend
machen.
Sind
nachweisbar höhere Kosten entstanden, sind diese ebenfalls erstattungsfähig.
Standkosten - Finanzierungskosten - Entsorgung - Tankfüllung
Hier
geht
es
um
Zwischenlösungen,
die
Sie
wählen
müssen,
um
"fahrbereit
zu
sein"
oder
um
Entscheidungen treffen zu können.
Die
gegnerische
Haftpflichtversicherung
muss
die
Kosten
ersetzen,
die
Sie
z.B.
durch
einen
Kredit
haben
oder
damit
Sie
schnell
zu
einem
Mietwagen
kommen
oder,
wenn
der
Unfallwagen
bis
zur
endgültigen Reparatur oder Verwertung kostenpflichtig untergebracht wurde / werden musste.
Sachverständigenkosten - Gutachterkosten
Vorweg: Sie können einen Sachverständigen frei auswählen.
Und
Sie
sollten
einen
eigenen
KFZ-Sachverständigen
beauftragen,
auch,
wenn
die
gegnerische
Haftpflichtversicherung bereits einen Gutachter beauftragt hat.
Die Kosten Ihres Sachverständigen trägt die gegnerische Versicherung.
Ansprüche auf Mietwagen oder Nutzungsausfall - Taxifahrten
Sie
haben
Anspruch
auf
einen
Mietwagen,
wenn
Sie
das
Kfz
regelmäßig
nutzen
und
für
die
Dauer
der Reparatur oder Wiederbeschaffung tatsächlich das Kfz nutzen wollten.
Nutzen
Sie
das
Kfz
nur
unregelmäßig,
sind
nur
wenige
Kilometer
an
Fahrleistung
ersichtlich,
kann
die Nutzung eines Taxis im verhältnismäßigem Umfang verlangt werden.
Nutzungsausfall
im
Form
von
Geld
kann
geltend
gemacht
werden,
wenn
Sie
das
KFZ
privat
regelmäßig
nutzen
und
für
die
Dauer
der
Reparatur
oder
Wiederbeschaffung
tatsächlich
das
Kfz
nutzen auch wollten, jedoch auf einen Mietwagen verzichten.
Pro Tag werden, je nach Fahrzeugklasse des Unfallwagens, zwischen 25 € und 95 € erstattet.
Achten Sie bei der Auswahl des Mietwagens darauf,
dass Sie eine Klasse unter Ihrem Kfz wählen.
Warum?
Weil Ihre ersparten Aufwendungen für Abnutzung und Unterhalt angerechnet werden.
Und achten Sie darauf, mehrere Angebote von Mietwagenfirmen einzuholen,
damit ein angemessener Tarif, der dann auch von der gegnerischen Versicherung
gezahlt wird, vorliegt.
Bitte beachten Sie:
Die Informationen dieser Seiten stellen keine
Rechtsberatung dar und sind ohne Gewähr.
Der Deutsche fährt
nicht wie andere Menschen.
Er fährt,
um Recht zu behalten.
Kurt Tucholsky
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