Arbeitsrecht > Abschluss eines Ausbildungs- oder Arbeitsvertrages
direkt zu
Zunächst
freuen
wir
uns
für
Sie,
wenn
Sie
einen
Ausbildungsplatz
oder
eine
Arbeitsstelle
gefunden
haben!
Ihr
Arbeitsvertrag
ist
die
Basis
Ihres
Arbeitsverhältnisses.
Unterschreiben
Sie
also
nicht
vorschnell!
Auch,
wenn
Ihnen
vielleicht
gewisse
Punkte
im
Vertrag
jetzt
unwichtig
erscheinen
oder
Sie über die Freude, den Vertrag in den Händen zu halten, schnell zum Kugelschreiber greifen.
Atmen
Sie
nochmals
ruhig
durch.
Nehmen
Sie
den
Vertrag
mit
nach
Hause.
Lesen
Sie
ihn
in
Ruhe
durch.
Sind
Ihnen
Punkte
unklar,
besprechen
Sie
diese
mit
Ihrem
zukünftigem
Arbeitgeber.
Bleibt
ein
ungutes
Gefühl,
nehmen
Sie
die
Beratung
eines
Anwalts
in
Anspruch.
Ich
berechne
für
eine
Beratung
100
€
brutto.
Das
kann
gut
investiertes
Geld
sein
und
Sie
können
meine
Rechnung
steuerlich absetzen.
Bedenken
Sie,
dass
Ihre
berufliche
Tätigkeit
Ihre
Existenz
sichert
und
Sie
damit
einen
Teil
Ihres
Lebens
gestalten.
Unterschreiben
Sie
erst,
wenn
Sie
für
jeden
Punkt
eine
zufriedenstellende
Erklärung oder Einigung erhalten haben.
Ein
Arbeitsvertrag
kann
mündlich
oder
schriftlich
zustande
kommen,
wobei
die
mündliche
Form
kaum
noch
üblich
ist
und
die
Schriftform
im
Falle
eines
Streits
Sicherheit
über
die
Rechte
und
Pflichten gibt.
Allgemein
gilt,
dass
sich
der
Arbeitnehmer
verpflichtet,
nach
Weisung
und
Leitung
des
Arbeitgebers
seine Arbeitsleitung zu erbringen.
Der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.
Der
Arbeitgeber
ist
verpflichtet,
bis
spätestens
vier
Wochen
nach
Beginn
des
vereinbarten
Arbeitsverhältnisses Ihnen die wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen schriftlich niederzulegen.
Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig
- überwiegend in
Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen,
Bremen, Mecklenburg-Vorpommern,
aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.
Bitte beachten Sie:
Die Informationen dieser Seiten stellen keine
Rechtsberatung dar und sind ohne Gewähr.
Man muss arbeiten,
wenn nicht aus Lust
an der Arbeit,
dann aus Verzweiflung,
denn,
wenn man es recht bedenkt,
ist die Arbeit doch schließlich
weniger langweilig
als das Vergnügen.
Das Vergnügen verbraucht uns.
Die Arbeit kräftigt uns.
Wähle.
Charles Baudelaire
Wesentliche Arbeitsvertragsbedingungen sind:
(gemäß 2 NachwG)
Name und Anschrift der Vertragsparteien
Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die voraussehbare Dauer
der Arbeitsort - falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig
sein soll, ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt
werden kann
eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer
zu leistenden Tätigkeit
die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge,
der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen, sowie andere Bestandteile des
Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit
die vereinbarte Arbeitszeit
die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
die Kündigungsfristen des Arbeitsverhältnisses
ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge,
Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.
Der Arbeitsvertrag ist befristet?
Von
befristeten
Arbeitsverträgen
spricht
man,
wenn
das
Arbeitsverhältnis
zeitlich
begrenzt
ist
und
mit Ablauf eines festgelegten Zeitpunktes endet, ohne dass es einer "Extra-Kündigung" bedarf.
Der
Arbeitgeber
hat
den
Vorteil,
dass
er
sich
nicht
mit
einer
Kündigung
und
deren
"Unsicherheit"
hinsichtlich
ihrer
Wirksamkeit
herumschlagen
muss.
Man
ist
den
Arbeitnehmer
ohne
Probleme
schneller los.
Vor
diesem
Hintergrund
hat
der
Gesetzgeber
das
Teilzeit-
und
Befristungsgesetz
und
damit
Beschränkungen für den Abschluß befristeter Arbeitsverträge geschaffen.
Arbeitgeber dürfen nur aus bestimmten Gründen befristete Arbeitsverträge abschließen
Eine Befristung ist zulässig, wenn folgende sachliche Gründe vorliegen:
der betriebliche Bedarf besteht nur vorübergehend (Saisonarbeitsverhältnisse)
die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer zur Vertretung einer anderen Arbeitnehmerin
/eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird (z.B. Erziehungsurlaub, Mutterschaft,
Krankheit)
die
Befristung
im
Anschluss
an
eine
Ausbildung
oder
ein
Studium
erfolgt,
um
den
Übergang
in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern
die Befristung zur Probe erfolgt (maximal ein halbes Jahr zulässig)
die spezielle Ausrichtung der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt (Promotionsstelle)
in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen
(z.B. Altersgrenze, Wunsch des Arbeitnehmers)
die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer aus staatlichen oder kommunalen Haushalts-
mitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Zeit bestimmt sind
die Befristung der Arbeit auf einem gerichtlichen Vergleich beruht
Eine Befristung ist außerdem zulässig, wenn
die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer neu eingestellt wird. Dann ist eine Befristung
von bis zu zwei Jahren möglich. Hierzu darf sie/er nicht zuvor bei diesem Arbeitgeber
beschäftigt gewesen sein.
ein Unternehmen in den ersten vier Jahren Beschäftigungsverhältnisse eingeht
die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer über 52 Jahre alt ist
Beachten Sie bitte:
Ihr
Arbeitsvertrag
ist
unzulässig,
wenn
die
genannten
Gründe
nicht
gegeben
sind.
Ihr
Arbeitsvertrag
ist
aber
nicht
unwirksam.
Er
verwandelt
sich
in
einen
unbefristeten
Arbeitsvertrag,
welchen Ihr Arbeitgeber regulär kündigen müsste.
Wie können wir helfen?
Sofern
Sie
die
Befristung
Ihres
Arbeitsvertrages
für
unzulässig
halten,
müssen
Sie
bis
spätestens
drei Wochen vor Ablauf der Befristung Klage beim Arbeitsgericht erheben.
Sie
können
die
Klage
natürlich
auch
bereits
früher,
zu
Beginn
oder
während
des
Arbeitsverhältnisses
erheben,
doch
belastet
dies
sicher
die
Atmosphäre
und
macht
eine
freiwillige
und einvernehmliche Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis schwieriger.
Besser
ist
es
zunächst,
eine
überzeugende
Arbeit
zu
erbringen
und
parallel
das
Gespräch
mit
dem
Arbeitgeber zu suchen.
Haben Sie Zweifel, ob eine zulässige Befristung vorliegt, prüfen wir dies gern.
Auch beraten und vertreten wir Sie gern,
sollten Sie im Falle einer möglichen Unzulässigkeit gegen den Arbeitgeber vorgehen wollen.
Kanzlei am Winterhuder Markt
Rechtsanwälte Gutmann und Zander-Böhm GbR
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22299 Hamburg - Winterhude
Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder Markt
gegenüber der Haspa im Gewerbehof.
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von 13.00 bis 14.00 Uhr an allen Tagen.