GUTMANN ZANDER-BÖHM
Kanzlei am Winterhuder Markt-Telefonnummer
Verkehrsunfallrecht > Grundsätzliches

direkt zu

Es gilt die einfache Formel

Als Geschädigter/Geschädigte sind Sie so zu stellen, als ob der Unfall nie stattgefunden hätte. Nicht besser, aber auch nicht schlechter. Sie haben einen Anspruch gegen den Unfallgegner sowie gegen die Versicherung des Unfallgegners. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über Ihre wichtigsten Ansprüche und Möglichkeiten. Tragen Sie keine Mitschuld am Unfall, können die Ansprüche in vollem Umfang geltend gemacht werden. Wird festgestellt, dass Sie eine Mitschuld am Unfall trifft, werden Ihre Ansprüche anteilig - und schlimmstenfalls bis auf Null - gekürzt. Auf die Straße müssen wir alle. Es hilft nichts. Und ab Haustür sind wir dem Straßenverkehr ausgesetzt. Wie schnell ist man Opfer, Zeuge oder gar Verursacher eines Unfalls. Die eigene Rolle ist dabei manchmal garnicht so leicht festzustellen - behaupten zumindest gegnerische Versicherungen und der Unfallgegner.
Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig - überwiegend in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.

In Zeiten von Handy und Smartphone

Jetzt macht die Funktion Foto wirklich Sinn, denn nichts ist so beweiskräftig wie ein Bild. Aber sehen Sie davon ab, andere Unfallbeteiligte zu filmen. Das gehört sich nicht und im übrigen ist Ihr Filmmaterial nicht gerichtlich verwertbar.

Sie sind Opfer eines Verkehrsunfalls. Was ist zu tun?

Sind Sie in einen Unfall verwickelt, stürzen 100 Dinge auf Sie ein. Die wichtigste Pflicht ist, Menschen zu helfen, die verletzt sind. Ist dies nicht der Fall, kann man schon mal aufatmen. Doch der Satz "es ist ja nur Blech" hilft nicht wirklich weiter. Was ist also zu tun?

Sichern Sie die Unfallstelle - für sich und andere Verkehrsteilnehmer

Oberstes Gebot ist, die Unfallstelle nicht zur Gefahrenquelle für andere Verkehrsteilnehmer zu machen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie eventuelle Beweismittel dadurch "vernichten", dass Sie die Position der verunfallten Wagen verändern. Ist dies doch zwingend erforderlich, machen Sie eine Skizze oder Fotos. Rufen Sie die Polizei.

Wer hat etwas gesehen?

Haben andere Menschen den Unfallhergang beobachtet und können mit ihren Aussagen Ihre Schildderungen unterstützen, sollten Sie versuchen, sie als Zeugen zu gewinnen. Suchen Sie das Gespräch mit Ihnen! Vielleicht können die Zeugen warten, bis die Polizei eintrifft. Ist dies nicht möglich, notieren Sie Name und Adresse, damit sie eventuell später angeschrieben werden können.
Bitte beachten Sie: Die Informationen dieser Seiten stellen keine Rechtsberatung dar und sind ohne Gewähr.
Verkehrsunfallrecht I Sachschaden I Hamburg I Kanzlei am Winterhuder Markt Verkehrsunfallrecht I Hamburg I Kanzlei am Winterhuder Markt Verkehrsunfallrecht I Folgekosten-Gutachter I Hamburg I Kanzlei am Winterhuder Markt Verkehrsunfallrecht I Personenschaden I Hamburg I Kanzlei am Winterhuder Markt

Schweigen ist Gold. Reden ist womöglich das Schuldanerkenntnis.

Rechnen Sie damit, dass Sie und alle Beteiligten mindestens eine der drei Möglichkeiten in Bezug auf den Unfallhergang für richtig halten und dabei selten einer Meinung sein werden. Sie haben den Unfall verursacht der Unfallgegner hat den Unfall verschuldet eventuell haben Sie beide Schuld am Unfall Auch wenn am Unfallort alles klar zu sein scheint und vielleicht Ihr Kind vor der Kita wartet oder Sie zu spät zum Wochenmeeting kommen: geben Sie nichts zu - vor niemandem unterschreiben Sie nichts - bei niemandem treffen Sie vor Ort keine Vereinbarungen - mit niemandem

Warum?

Denken Sie einfach daran, wann Sie sich das letzte Mal gedacht haben "Da hätte ich mir auf die Lippe beißen sollen". Genauso verhalten Sie sich jetzt.

Bleiben Sie ruhig, wenn das Wort "Mitschuld" fällt

Versicherungen argumentieren gern mit der Betriebsgefahr von im Straßenverkehr befindlichen Fahrzeugen. Nach deutscher Rechtssprechung sind auch parkende und stehende Fahrzeige eine Betriebsgefahr. Schnell ist eine Mitschuld im Raume.

Verkehrsteilnehmer sind alle Menschen,

die sich im Straßenverkehr bewegen -

egal ob zu Fuss, mit dem Rad oder anderen Fortbewegungsmitteln

Hören wir das Wort "Autounfall" denken wir meist an zwei oder mehrere Autos, die unglückselig aufeinandergetroffen sind. Dabei ist ein Auto nur ein Verkehrsteilnehmer, für viele Menschen aber wohl der wichtigste und alleinige. Nunja, zumindest der Teilnehmer, der die größten und gefährlichsten Schäden anrichten kann. Laut Straßenverkehrsordnung (STVO) sind Verkehrsteilnehmer Menschen, die sich auf Flächen bewegen, die der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offenstehen und dabei willentlich oder versehentlich auf auf das Verkehrsgeschehen Einfluß nehmen. Also sind Fußgänger, Radfahrer, Rollstuhlfahrer, Skater, Motorradfahrer etc. ebenso Teilnehmer am Straßenverkehr - mit denselben Pflichten aber auch Rechten. Sind Sie also Opfer eines Verkehrsunfalls und waren zu Fuß, mit dem Rad oder dem Rollstuhl oder mit einem Motorrad etc. unterwegs, stehen Ihnen in Bezug auf die Sachschäden und Personenschäden dieselben Ansprüche zu wie Autofahrern. Lesen Sie also alle Ausführungen zu Ansprüchen und Kosten, von denen Sie meinen, dass sie für Sie in Frage kommen und ersetzen Sie das Wort "PKW" durch Ihr Fortbewegungsmittel. Waren Sie zu Fuß unterwegs, können Sie gleich in die Rubrik Personenschäden wechseln, bei Sachschäden bleibt der Anspruch auf Ersatz von Kleidung, Accessoires (Wie teuer kann nochmal eine Handtasche oder Sonnenbrille sein?) und Equipment (mein Smartphone! Du meine Güte!).

Wie können wir helfen?

Die Abwicklung eines Verkehrsunfalls kostet (Arbeits-) Zeit, Nerven - und Geld, wenn man nicht aufpasst. Es kann also durchaus sinnvoll sein, einen Anwalt mit der Regulierung Ihres Versicherungsfalles zu beauftragen. Kommen noch gesundheitliche Schäden am eigenen Leib oder nahen Angehörigen hinzu, die es einem unmöglich machen, nach einem Unfall mit voller Kraft für sein Recht zu streiten, ist es doppelt ratsam, sich helfen zu lassen. Folgend erhalten Sie erste Informationen und Fakten, damit Sie sich einen ersten Überblick selbst verschaffen können. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Oder hätten Sie gewusst, dass Ihnen nach einem nicht verschuldeten Unfall mit Personenschaden zum Beispiel Haushaltsführungskosten oder Erstattung von Gehaltseinbußen zustehen?

Ich möchte einen Anwalt beauftragen. Wer trägt die Kosten?

Sind Sie Geschädigter und ohne Schuld am Unfall, zahlen Ihr Unfallgegner und dessen Versicherung Ihre Anwaltskosten. Tragen Sie eine Mitschuld, übernimmt die gegnerische Versicherung einen Mithaftungs-anteil und damit anteilig auch die Kosten für Ihren Anwalt. Der Anteil wird nach dem jeweiligen Verschuldensanteil (30:70, 50:50 etc) berechnet. Tragen Sie die alleinige Schuld, ist zu prüfen, ob Sie eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung haben, die die Kosten übernimmt. Auch kommt die Beantragung von Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe in Betracht, wenn Sie die Höhe Ihres Einkommens die Zahlung der anwaltlichen Hilfe nicht zulässt. Ist die Schuldfrage offen und nicht einwandfrei zu klären, empfiehlt sich, eine Erstberatung bei einem Anwalt in Anspruch zu nehmen, um eventuelle eigene Vorteile und Rechte nicht unwissentlich aus der Hand zu geben. Die Kosten für diese Beratung werden bei Beauftragung auf die Anwaltskosten angerechnet, die je nach Ausgang, möglicherweise überhaupt nicht oder nur anteilig von Ihnen zu tragen sind. Hier sollten Sie abwägen, wieviel Sie mit oder ohne Anwalt erreichen können und das Ergebnis den eventuellen Anwaltskosten gegenüberstellen.

Waffengleichheit und Augenhöhe

Gegnerische Versicherungen sind darauf spezialisiert, Unfallschäden zu regulieren - und haben dabei das eigene Wohl im Blick, nicht Ihres. Dazu haben sie Rechtsabteilungen und geschulte Mitarbeiter.

Schöpfen Sie Ihre Möglichkeiten aus!

Beauftragen Sie einen Anwalt, der zügig, durchsetzungsstark und erfahren Ihre Interessen vertritt.
Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren. Leonardo da Vinci
Kanzlei am Winterhuder Markt Rechtsanwälte Gutmann und Zander-Böhm GbR Alsterdorfer Straße 2a 22299 Hamburg - Winterhude   Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder Markt  gegenüber der Haspa im Gewerbehof.  Parkplätze finden Sie im Parkhaus im Winterhuder Forum. Datenschutzerklärung Impressum Telefon	+49 (0)40 - 414 334 500  Fax		+49 (0)40 - 414 334 510 E-Mail	kanzlei@bgzb.de  Bürozeiten: Mo-Do	9.00 bis 17.00 Uhr Fr		9.00 bis 13.00 Uhr Bitte beachten Sie die Mittagspause  von 13.00 bis 14.00 Uhr an allen Tagen.
Kanzlei am Winterhuder Markt Rechtsanwälte Gutmann und Zander-Böhm GbR Alsterdorfer Straße 2a 22299 Hamburg - Winterhude Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder Markt gegenüber der Haspa im Gewerbehof. Parkplätze finden Sie im Parkhaus im Winterhuder Forum.
Kanzlei am Winterhuder Markt I Hamburg I Rechtsanwälte Gutman & Zander-Böhm
Telefon +49 (0)40 - 414 334 500 Fax +49 (0)40 - 414 334 510 E-Mail kanzlei@bgzb.de Bürozeiten: Mo-Do 9.00 bis 17.00 Uhr Fr 9.00 bis 13.00 Uhr Bitte beachten Sie die Mittagspause von 13.00 bis 14.00 Uhr an allen Tagen.
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In Zeiten von Handy und Smartphone

Jetzt macht die Funktion Foto wirklich Sinn, denn nichts ist so beweiskräftig wie ein Bild. Aber sehen Sie davon ab, andere Unfallbeteiligte zu filmen. Das gehört sich nicht und im übrigen ist Ihr Filmmaterial nicht gerichtlich verwertbar.

Sie sind Opfer eines Verkehrsunfalls. Was ist zu tun?

Sind Sie in einen Unfall verwickelt, stürzen 100 Dinge auf Sie ein. Die wichtigste Pflicht ist, Menschen zu helfen, die verletzt sind. Ist dies nicht der Fall, kann man schon mal aufatmen. Doch der Satz "es ist ja nur Blech" hilft nicht wirklich weiter. Was ist also zu tun?

Wer hat etwas gesehen?

Haben andere Menschen den Unfallhergang beobachtet und können mit ihren Aussagen Ihre Schildderungen unterstützen, sollten Sie versuchen, sie als Zeugen zu gewinnen. Suchen Sie das Gespräch mit Ihnen! Vielleicht können die Zeugen warten, bis die Polizei eintrifft. Ist dies nicht möglich, notieren Sie Name und Adresse, damit sie eventuell später angeschrieben werden können.
Verkehrsunfallrecht-Anwalt-Hamburg-Winterhude Verkehrsunfallrecht I Hamburg I Kanzlei am Winterhuder Markt Verkehrsunfallrecht-Anwalt-Hamburg-Winterhude Verkehrsunfallrecht-Anwalt-Hamburg-Winterhude

Schweigen ist Gold.

Reden ist womöglich das Schuldanerkenntnis.

Rechnen Sie damit, dass Sie und alle Beteiligten mindestens eine der drei Möglichkeiten in Bezug auf den Unfallhergang für richtig halten und dabei selten einer Meinung sein werden. Sie haben den Unfall verursacht der Unfallgegner hat den Unfall verschuldet eventuell haben Sie beide Schuld am Unfall Auch wenn am Unfallort alles klar zu sein scheint und vielleicht Ihr Kind vor der Kita wartet oder Sie zu spät zum Wochenmeeting kommen: geben Sie nichts zu - vor niemandem unterschreiben Sie nichts - bei niemandem treffen Sie vor Ort keine Vereinbarungen - mit niemandem

Warum?

Denken Sie einfach daran, wann Sie sich das letzte Mal gedacht haben "Da hätte ich mir auf die Lippe beißen sollen". Genauso verhalten Sie sich jetzt.

Bleiben Sie ruhig, wenn das Wort "Mitschuld" fällt

Versicherungen argumentieren gern mit der Betriebsgefahr von im Straßenverkehr befindlichen Fahrzeugen. Nach deutscher Rechtssprechung sind auch parkende und stehende Fahrzeige eine Betriebsgefahr. Schnell ist eine Mitschuld im Raume.

Verkehrsteilnehmer sind alle Menschen,

die sich im Straßenverkehr bewegen -

egal ob zu Fuss,

mit dem Rad oder anderen Fortbewegungsmitteln

Hören wir das Wort "Autounfall" denken wir meist an zwei oder mehrere Autos, die unglückselig aufeinandergetroffen sind. Dabei ist ein Auto nur ein Verkehrsteilnehmer, für viele Menschen aber wohl der wichtigste und alleinige. Nunja, zumindest der Teilnehmer, der die größten und gefährlichsten Schäden anrichten kann. Laut Straßenverkehrsordnung (STVO) sind Verkehrs- teilnehmer Menschen, die sich auf Flächen bewegen, die der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offenstehen und dabei willentlich oder versehentlich auf auf das Verkehrsgeschehen Einfluß nehmen. Also sind Fußgänger, Radfahrer, Rollstuhlfahrer, Skater, Motorradfahrer etc. ebenso Teilnehmer am Straßenverkehr - mit denselben Pflichten aber auch Rechten. Sind Sie also Opfer eines Verkehrsunfalls und waren zu Fuß, mit dem Rad oder dem Rollstuhl oder mit einem Motorrad etc. unterwegs, stehen Ihnen in Bezug auf die Sachschäden und Personenschäden dieselben Ansprüche zu wie Autofahrern. Lesen Sie also alle Ausführungen zu Ansprüchen und Kosten, von denen Sie meinen, dass sie für Sie in Frage kommen und ersetzen Sie das Wort "PKW" durch Ihr Fortbewegungsmittel. Waren Sie zu Fuß unterwegs, können Sie gleich in die Rubrik Personenschäden wechseln, bei Sachschäden bleibt der Anspruch auf Ersatz von Kleidung, Accessoires (Wie teuer kann nochmal eine Handtasche oder Sonnenbrille sein?) und Equipment (mein Smartphone! Du meine Güte!).

Wie können wir helfen?

Die Abwicklung eines Verkehrsunfalls kostet (Arbeits-) Zeit, Nerven - und Geld, wenn man nicht aufpasst. Es kann also durchaus sinnvoll sein, einen Anwalt mit der Regulierung Ihres Versicherungsfalles zu beauftragen. Kommen noch gesundheitliche Schäden am eigenen Leib oder nahen Angehörigen hinzu, die es einem unmöglich machen, nach einem Unfall mit voller Kraft für sein Recht zu streiten, ist es doppelt ratsam, sich helfen zu lassen. Folgend erhalten Sie erste Informationen und Fakten, damit Sie sich einen ersten Überblick selbst verschaffen können. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Oder hätten Sie gewusst, dass Ihnen nach einem nicht verschuldeten Unfall mit Personenschaden zum Beispiel Haushaltsführungskosten oder Erstattung von Gehaltseinbußen zustehen?

Sichern Sie die Unfallstelle -

für sich und andere Verkehrsteilnehmer

Oberstes Gebot ist, die Unfallstelle nicht zur Gefahrenquelle für andere Verkehrsteilnehmer zu machen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie eventuelle Beweismittel dadurch "vernichten", dass Sie die Position der verunfallten Wagen verändern. Ist dies doch zwingend erforderlich, machen Sie eine Skizze oder Fotos. Rufen Sie die Polizei.
Kanzlei am Winterhuder Markt
Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren. Leonardo da Vinci

Ich möchte einen Anwalt beauftragen.

Wer trägt die Kosten?

Sind Sie Geschädigter und ohne Schuld am Unfall, zahlen Ihr Unfallgegner und dessen Versicherung Ihre Anwaltskosten. Tragen Sie eine Mitschuld, übernimmt die gegnerische Versicherung einen Mithaftungsanteil und damit anteilig auch die Kosten für Ihren Anwalt. Der Anteil wird nach dem jeweiligen Ver- schuldensanteil (30:70, 50:50 etc) berechnet. Tragen Sie die alleinige Schuld, ist zu prüfen, ob Sie eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung haben, die die Kosten übernimmt. Auch kommt die Beantragung von Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe in Betracht, wenn Sie die Höhe Ihres Einkommens die Zahlung der anwaltlichen Hilfe nicht zulässt. Ist die Schuldfrage offen und nicht einwandfrei zu klären, empfiehlt sich, eine Erstberatung bei einem Anwalt in Anspruch zu nehmen, um eventuelle eigene Vorteile und Rechte nicht unwissentlich aus der Hand zu geben. Die Kosten für diese Beratung werden bei Beauftragung auf die Anwaltskosten angerechnet, die je nach Ausgang, möglicherweise überhaupt nicht oder nur anteilig von Ihnen zu tragen sind. Hier sollten Sie abwägen, wieviel Sie mit oder ohne Anwalt erreichen können und das Ergebnis den eventuellen Anwaltskosten gegenüberstellen.

Waffengleichheit und Augenhöhe

Gegnerische Versicherungen sind darauf spezialisiert, Unfallschäden zu regulieren - und haben dabei das eigene Wohl im Blick, nicht Ihres. Dazu haben sie Rechtsabteilungen und geschulte Mitarbeiter.

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