Verkehrsunfallrecht > Grundsätzliches
direkt zu
Es gilt die einfache Formel
Als
Geschädigter/Geschädigte
sind
Sie
so
zu
stellen,
als
ob
der
Unfall
nie
stattgefunden
hätte.
Nicht besser, aber auch nicht schlechter.
Sie
haben
einen
Anspruch
gegen
den
Unfallgegner
sowie
gegen
die
Versicherung
des
Unfallgegners.
Nachfolgend
erhalten
Sie
einen
Überblick
über
Ihre
wichtigsten
Ansprüche
und
Möglichkeiten.
Tragen
Sie
keine
Mitschuld
am
Unfall,
können
die
Ansprüche
in
vollem
Umfang
geltend
gemacht
werden.
Wird
festgestellt,
dass
Sie
eine
Mitschuld
am
Unfall
trifft,
werden
Ihre
Ansprüche
anteilig
- und schlimmstenfalls bis auf Null - gekürzt.
Auf
die
Straße
müssen
wir
alle.
Es
hilft
nichts.
Und
ab
Haustür
sind
wir
dem
Straßenverkehr
ausgesetzt. Wie schnell ist man Opfer, Zeuge oder gar Verursacher eines Unfalls.
Die
eigene
Rolle
ist
dabei
manchmal
garnicht
so
leicht
festzustellen
-
behaupten
zumindest
gegnerische Versicherungen und der Unfallgegner.
Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig
- überwiegend in
Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen,
Bremen, Mecklenburg-Vorpommern,
aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.
In Zeiten von Handy und Smartphone
Jetzt
macht
die
Funktion
Foto
wirklich
Sinn,
denn
nichts
ist
so
beweiskräftig
wie
ein
Bild.
Aber
sehen
Sie
davon
ab,
andere
Unfallbeteiligte
zu
filmen.
Das
gehört
sich
nicht
und
im
übrigen
ist
Ihr
Filmmaterial nicht gerichtlich verwertbar.
Sie sind Opfer eines Verkehrsunfalls. Was ist zu tun?
Sind
Sie
in
einen
Unfall
verwickelt,
stürzen
100
Dinge
auf
Sie
ein.
Die
wichtigste
Pflicht
ist,
Menschen
zu
helfen,
die
verletzt
sind.
Ist
dies
nicht
der
Fall,
kann
man
schon
mal
aufatmen.
Doch der Satz "es ist ja nur Blech" hilft nicht wirklich weiter. Was ist also zu tun?
Sichern Sie die Unfallstelle - für sich und andere Verkehrsteilnehmer
Oberstes
Gebot
ist,
die
Unfallstelle
nicht
zur
Gefahrenquelle
für
andere
Verkehrsteilnehmer
zu
machen.
Das
bedeutet
jedoch
nicht,
dass
Sie
eventuelle
Beweismittel
dadurch
"vernichten",
dass
Sie
die
Position
der
verunfallten
Wagen
verändern.
Ist
dies
doch
zwingend
erforderlich,
machen
Sie eine Skizze oder Fotos.
Rufen Sie die Polizei.
Wer hat etwas gesehen?
Haben
andere
Menschen
den
Unfallhergang
beobachtet
und
können
mit
ihren
Aussagen
Ihre
Schildderungen
unterstützen,
sollten
Sie
versuchen,
sie
als
Zeugen
zu
gewinnen.
Suchen
Sie
das
Gespräch
mit
Ihnen!
Vielleicht
können
die
Zeugen
warten,
bis
die
Polizei
eintrifft.
Ist
dies
nicht
möglich,
notieren
Sie
Name
und
Adresse,
damit
sie
eventuell
später
angeschrieben
werden
können.
Bitte beachten Sie:
Die Informationen dieser Seiten stellen keine
Rechtsberatung dar und sind ohne Gewähr.
Schweigen ist Gold. Reden ist womöglich das Schuldanerkenntnis.
Rechnen
Sie
damit,
dass
Sie
und
alle
Beteiligten
mindestens
eine
der
drei
Möglichkeiten
in
Bezug
auf
den Unfallhergang für richtig halten und dabei selten einer Meinung sein werden.
Sie haben den Unfall verursacht
der Unfallgegner hat den Unfall verschuldet
eventuell haben Sie beide Schuld am Unfall
Auch
wenn
am
Unfallort
alles
klar
zu
sein
scheint
und
vielleicht
Ihr
Kind
vor
der
Kita
wartet
oder
Sie
zu spät zum Wochenmeeting kommen:
geben Sie nichts zu - vor niemandem
unterschreiben Sie nichts - bei niemandem
treffen Sie vor Ort keine Vereinbarungen - mit niemandem
Warum?
Denken Sie einfach daran, wann Sie sich das letzte Mal gedacht haben
"Da hätte ich mir auf die Lippe beißen sollen".
Genauso verhalten Sie sich jetzt.
Bleiben Sie ruhig, wenn das Wort "Mitschuld" fällt
Versicherungen
argumentieren
gern
mit
der
Betriebsgefahr
von
im
Straßenverkehr
befindlichen
Fahrzeugen.
Nach
deutscher
Rechtssprechung
sind
auch
parkende
und
stehende
Fahrzeige
eine
Betriebsgefahr. Schnell ist eine Mitschuld im Raume.
Verkehrsteilnehmer sind alle Menschen,
die sich im Straßenverkehr bewegen -
egal ob zu Fuss, mit dem Rad oder anderen Fortbewegungsmitteln
Hören
wir
das
Wort
"Autounfall"
denken
wir
meist
an
zwei
oder
mehrere
Autos,
die
unglückselig
aufeinandergetroffen
sind.
Dabei
ist
ein
Auto
nur
ein
Verkehrsteilnehmer,
für
viele
Menschen
aber
wohl
der
wichtigste
und
alleinige.
Nunja,
zumindest
der
Teilnehmer,
der
die
größten
und
gefährlichsten Schäden anrichten kann.
Laut
Straßenverkehrsordnung
(STVO)
sind
Verkehrsteilnehmer
Menschen,
die
sich
auf
Flächen
bewegen,
die
der
Allgemeinheit
zu
Verkehrszwecken
offenstehen
und
dabei
willentlich
oder
versehentlich auf auf das Verkehrsgeschehen Einfluß nehmen.
Also
sind
Fußgänger,
Radfahrer,
Rollstuhlfahrer,
Skater,
Motorradfahrer
etc.
ebenso
Teilnehmer
am
Straßenverkehr - mit denselben Pflichten aber auch Rechten.
Sind
Sie
also
Opfer
eines
Verkehrsunfalls
und
waren
zu
Fuß,
mit
dem
Rad
oder
dem
Rollstuhl
oder
mit
einem
Motorrad
etc.
unterwegs,
stehen
Ihnen
in
Bezug
auf
die
Sachschäden
und
Personenschäden dieselben Ansprüche zu wie Autofahrern.
Lesen
Sie
also
alle
Ausführungen
zu
Ansprüchen
und
Kosten,
von
denen
Sie
meinen,
dass
sie
für
Sie in Frage kommen und ersetzen Sie das Wort "PKW" durch Ihr Fortbewegungsmittel.
Waren Sie zu Fuß unterwegs, können Sie gleich in die Rubrik Personenschäden wechseln, bei
Sachschäden bleibt der Anspruch auf Ersatz von Kleidung, Accessoires (Wie teuer kann nochmal
eine Handtasche oder Sonnenbrille sein?) und Equipment (mein Smartphone! Du meine Güte!).
Wie können wir helfen?
Die
Abwicklung
eines
Verkehrsunfalls
kostet
(Arbeits-)
Zeit,
Nerven
-
und
Geld,
wenn
man
nicht
aufpasst.
Es
kann
also
durchaus
sinnvoll
sein,
einen
Anwalt
mit
der
Regulierung
Ihres
Versicherungsfalles
zu
beauftragen.
Kommen
noch
gesundheitliche
Schäden
am
eigenen
Leib
oder
nahen
Angehörigen
hinzu,
die
es
einem
unmöglich
machen,
nach
einem
Unfall
mit
voller
Kraft
für
sein Recht zu streiten, ist es doppelt ratsam, sich helfen zu lassen.
Folgend erhalten Sie erste Informationen und Fakten,
damit Sie sich einen ersten Überblick selbst verschaffen können.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Oder hätten Sie gewusst, dass Ihnen nach einem nicht verschuldeten Unfall mit
Personenschaden zum Beispiel Haushaltsführungskosten oder Erstattung von
Gehaltseinbußen zustehen?
Ich möchte einen Anwalt beauftragen. Wer trägt die Kosten?
Sind Sie Geschädigter und ohne Schuld am Unfall, zahlen Ihr Unfallgegner
und dessen Versicherung Ihre Anwaltskosten.
Tragen
Sie
eine
Mitschuld,
übernimmt
die
gegnerische
Versicherung
einen
Mithaftungs-anteil
und damit anteilig auch die Kosten für Ihren Anwalt.
Der Anteil wird nach dem jeweiligen Verschuldensanteil (30:70, 50:50 etc) berechnet.
Tragen
Sie
die
alleinige
Schuld,
ist
zu
prüfen,
ob
Sie
eine
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
haben,
die
die
Kosten
übernimmt.
Auch
kommt
die
Beantragung
von
Prozesskostenhilfe
oder
Beratungshilfe
in
Betracht,
wenn
Sie
die
Höhe
Ihres
Einkommens
die
Zahlung
der
anwaltlichen
Hilfe nicht zulässt.
Ist die Schuldfrage offen und nicht einwandfrei zu klären, empfiehlt sich, eine
Erstberatung bei einem Anwalt in Anspruch zu nehmen, um eventuelle eigene Vorteile
und Rechte nicht unwissentlich aus der Hand zu geben.
Die
Kosten
für
diese
Beratung
werden
bei
Beauftragung
auf
die
Anwaltskosten
angerechnet,
die
je
nach Ausgang, möglicherweise überhaupt nicht oder nur anteilig von Ihnen zu tragen sind.
Hier
sollten
Sie
abwägen,
wieviel
Sie
mit
oder
ohne
Anwalt
erreichen
können
und
das
Ergebnis
den
eventuellen Anwaltskosten gegenüberstellen.
Waffengleichheit und Augenhöhe
Gegnerische
Versicherungen
sind
darauf
spezialisiert,
Unfallschäden
zu
regulieren
-
und
haben
dabei
das
eigene
Wohl
im
Blick,
nicht
Ihres.
Dazu
haben
sie
Rechtsabteilungen
und
geschulte
Mitarbeiter.
Schöpfen Sie Ihre Möglichkeiten aus!
Beauftragen Sie einen Anwalt, der zügig, durchsetzungsstark und erfahren
Ihre Interessen vertritt.
Es wird Wagen geben,
die von keinem Tier
gezogen werden
und mit unglaublicher Gewalt
daherfahren.
Leonardo da Vinci
Kanzlei am Winterhuder Markt
Rechtsanwälte Gutmann und Zander-Böhm GbR
Alsterdorfer Straße 2a
22299 Hamburg - Winterhude
Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder Markt
gegenüber der Haspa im Gewerbehof.
Parkplätze finden Sie im Parkhaus im Winterhuder Forum.
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Fr
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von 13.00 bis 14.00 Uhr an allen Tagen.