GUTMANN ZANDER-BÖHM
040 414 334 500
Kanzlei am Winterhuder Markt
Migrationsrecht > Studieren in Deutschland
Staatsangehörige
folgender Länder benötigen
kein
Visum
für die Aufnahme eines Studiums in Deutschland:
EU,
EWR,
sowie
Schweiz,
Australien,
Japan,
Kanada,
Israel,
Neuseeland,
USA,
Honduras,
Monaco und San Marino.
Staatsangehörige
aus
anderen
Ländern
kommen
und
ein
Studium
in
Deutschland
aufnehmen wollen, benötigen Sie ein Studenten-Visum.
direkt zu
Folgende
Möglichkeiten gibt es:
das Studienbewerbervisum
Es
gilt
für
drei
Monate
und
ist
gültig,
wenn
noch
keine
Zulassung
zu
einer
Hochschule
vorliegt.
Nach
erfolgter
Zulassung
muss
dieses
Visum
umgehend
beim
Ausländeramt
in
eine
Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken umgewandelt werden.
das Visum zu Studienzwecken
Es
gilt
für
ein
Jahr.
Sie
benötigen
den
Zulassungsbescheid
der
deutschen
Hochschule
oder
eines Studienkollegs und einen Nachweis, dass der Aufenthalt finanziell abgesichert ist.
für Au-Pairs gilt:
Das
Au-Pair-Visum
kann
nach
einem
Jahr
in
Deutschland
in
ein
Visum
für
studienvorbereitende
Sprachkurse
umgewandelt
werden,
wenn
die
Voraussetzungen
für
ein
Universitätsstudium erfüllt sind.
Wichtiger Hinweis
Es
ist
nicht
möglich,
ein
Touristenvisum
oder
Sprachkursvisum
später
in
ein
Studentenvisum
umzuwandeln. Achten Sie darauf, in Ihrem Heimatland ein Studentenvisum zu beantragen.
Empfohlene
Links:
Übersicht über Länder und eventuelle Visumspflicht
sowie weitere, nützliche Infotmationen:
https://www.study-in.de/de/
Visabestimmungen:
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2
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arbeiten/606474
http://www.bluecard-eu.de/blaue-karte-eu-deutschland/anspruch.html
die
aktuelle
Gesetzeslage
und
neuen
Gesetze
kennen, sowie
lange und gut mit Behörden zusammenarbeiten.
Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig
- überwiegend in
Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen,
Bremen, Mecklenburg-Vorpommern,
aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.
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arbeiten
seit
15
Jahren
im
Bereich
Migrationsrecht und sind erfolgreich, weil wir
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