Kanzlei am Winterhuder Markt
GUTMANN   ZANDER-BÖHM
040 414 334 500
 Kanzlei am Winterhuder Markt Rechtsanwälte Gutmann und Zander & Böhm GbR Alsterdorfer Straße 2a 22299 Hamburg - Winterhude   Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder Markt gegenüber der Haspa im Gewerbehof.  Parkplätze finden Sie im Parkhaus im Winterhuder Forum. Telefon	+49 (0)40 - 414 334 500,  Fax		+49 (0)40 - 414 334 510 E-Mail	kanzlei@bgzb.de  Bürozeiten: Mo-Do	9.00 bis 18.00 Uhr, Fr		9.00 bis 16.00 Uhr Bitte beachten Sie die Mittagspause von 13.00 bis 14.00 Uhr  an allen Tagen. Datenschutzerklärung Impressum
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Migrationsrecht  >  Studieren in Deutschland
Staatsangehörige  folgender Länder benötigen kein  Visum für die Aufnahme eines Studiums in Deutschland: EU,    EWR,    sowie    Schweiz,    Australien,    Japan,    Kanada,    Israel,    Neuseeland,    USA,    Honduras, Monaco und San Marino. Staatsangehörige     aus     anderen     Ländern     kommen     und     ein     Studium     in     Deutschland aufnehmen wollen, benötigen Sie ein Studenten-Visum.    
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Folgende  Möglichkeiten gibt es: das Studienbewerbervisum Es    gilt    für    drei    Monate    und    ist    gültig,    wenn    noch    keine    Zulassung    zu    einer    Hochschule vorliegt.   Nach   erfolgter   Zulassung   muss   dieses   Visum   umgehend   beim   Ausländeramt   in   eine Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken umgewandelt werden.   das Visum zu Studienzwecken Es   gilt   für   ein   Jahr.   Sie   benötigen   den   Zulassungsbescheid   der   deutschen   Hochschule   oder eines Studienkollegs und einen Nachweis, dass der Aufenthalt finanziell abgesichert ist. für Au-Pairs gilt: Das      Au-Pair-Visum      kann      nach      einem      Jahr      in      Deutschland      in      ein      Visum      für studienvorbereitende   Sprachkurse   umgewandelt   werden,   wenn   die   Voraussetzungen   für   ein Universitätsstudium erfüllt sind. Wichtiger Hinweis Es   ist   nicht   möglich,   ein   Touristenvisum   oder   Sprachkursvisum   später   in   ein   Studentenvisum umzuwandeln. Achten Sie darauf, in Ihrem Heimatland ein Studentenvisum zu beantragen. Empfohlene  Links: Übersicht über Länder und eventuelle Visumspflicht  sowie weitere, nützliche Infotmationen: https://www.study-in.de/de/ Visabestimmungen:   w - arbeiten/606474 http://www.bluecard-eu.de/blaue-karte-eu-deutschland/anspruch.html
die     aktuelle     Gesetzeslage     und     neuen     Gesetze kennen, sowie
lange und gut mit Behörden zusammenarbeiten.
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Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig - überwiegend in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.
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Wir       arbeiten       seit       15       Jahren       im       Bereich Migrationsrecht und sind erfolgreich, weil wir
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