Kanzlei am Winterhuder Markt
GUTMANN   ZANDER-BÖHM
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 Kanzlei am Winterhuder Markt Rechtsanwälte Gutmann und Zander & Böhm GbR Alsterdorfer Straße 2a 22299 Hamburg - Winterhude   Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder Markt gegenüber der Haspa im Gewerbehof.  Parkplätze finden Sie im Parkhaus im Winterhuder Forum. Telefon	+49 (0)40 - 414 334 500,  Fax		+49 (0)40 - 414 334 510 E-Mail	kanzlei@bgzb.de  Bürozeiten: Mo-Do	9.00 bis 18.00 Uhr, Fr		9.00 bis 16.00 Uhr Bitte beachten Sie die Mittagspause von 13.00 bis 14.00 Uhr  an allen Tagen. Datenschutzerklärung Impressum
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Migrationsrecht  >  Leben in Deutschland
Eine Aufenthaltserlaubnis ist befristet und der erste Schritt für das Leben und Arbeiten in Deutschland. Eine Niederlassungserlaubnis ist unbefristet. Mit   ihr   können   Sie   unselbständig,   also   als   Arbeitnehmer,   selbständig   oder   als   Freiberufler arbeiten.   Um   eine   Niederlassungserlaubnis   zu   erhalten,   müssen   Sie   im   Regelfall   zuvor   im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein. Wenn   nach   der   Erteilung   der   Niederlassungserlaubnis   Voraussetzungen   wegfallen,   die   dazu geführt    haben,    dass    Sie    die    Niederlassungserlaubnis    erhalten    haben,    verlieren    Sie    die Erlaubnis   nicht   wieder.   Das   heißt   z.   B.,   auch   wenn   Sie   arbeitslos   werden,   verlieren   Sie   nicht Ihre Niederlassungserlaubnis.  
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Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis Die   Aufenthaltserlaubnis   ist   ein   befristeter   Aufenthaltstitel   nach   deutschem   Aufenthalts- recht und beträgt mindestens 6 Monate. Sie kann verlängert werden. Voraussetzungen: Ausbildung Erwerbstätigkeit völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe familiäre Gründe für ehemalige Deutsche und langfristig Aufenthaltsberechtigte der EU
Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis nach drei Jahren Die wichtigsten Voraussetzungen: mindestens dreijähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis eine familiäre Lebensgemeinschaft mit einer deutschen Bundesbürgerin/ einem deutschen Bundesbürger besteht es besteht kein Ausweisungsgrund (Straffreiheit) die Antragstellerin/der Antragsteller kann sich in deutscher Sprache verständigen
Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis nach fünf Jahren Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis nach fünf Jahren Die wichtigsten Voraussetzungen: mindestens fünfjähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis Nachweis über die eigene Sicherung des Lebensunterhalts ausreichender Wohnraum Straffreiheit für Arbeitnehmer: Erlaubnis zur Beschäftigung es müssen mindestens 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt worden sein Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse Deutschlands Weitere, anderweitige Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis erfolgreiche Selbständigkeit hochqualifizierter Status, siehe Blue-Card völkerrechtliche, humanitäre, politische Gründe bei familiären Gemeinschaften mit Deutschen ehemalige Deutsche, sofern eine Wiedereinbürgerung nicht möglich ist Wie können wir helfen? Die   Erteilung   einer   Aufenthaltserlaubnis   ist   für   Sie   oft   der   erste   Schritt,   um   in   Deutschland ein Leben aufzubauen. Das muss gut vorbereitet sein. Wir kümmern uns um die Vorbereitung der Dokumente die Kommunikation mit den zuständigen Behörden die Beantragung bei der zuständigen Behörde Dabei sind wir für Sie erreichbar und nehmens uns Zeit für Sie. >> nützliche Links und Adressen
die     aktuelle     Gesetzeslage     und     neuen     Gesetze kennen, sowie
lange und gut mit Behörden zusammenarbeiten.
Anwalt Nachzug Ehegatten Hamburg Anwalt Einbürgerung Hamburg Anwalt Einbürgerung Hamburg Anwalt Daueraufenthalt, Hamburg Aufenthaltserlaubnis,Niederlassungserlaubnis, Anwalt, Hamburg
Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig - überwiegend in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.
Dolmetscher*innen Gerichtliche Dolmetscher*innen >> zur Datenbank
Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis
Daueraufenthalt - EG Nicht-EU-Bürger,    die    sich    bereits    fünf    Jahre    mit    einem    Aufenthaltstitel    in    Deutschland aufhalten, können eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG beantragen. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG hat den Status eines unbefristeten Aufenthaltstitels. Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthalt-EG? Beide    Aufenthaltstitel    sind    unbefristet.    Wenn    Sie    jedoch    aus    beruflichen    oder    privaten Gründen   öfter   aus   Deutschland   für   längere   Zeit   ausreisen,   kann   die   Niederlassungserlaubnis erlöschen. Mit der Daueraufenthalt-EG ist Ihre Mobilität größer.
Ehegattennachzug Hier   geht   es   um   die   Frage,   unter   welchen   Voraussetzungen   ein   Migratin/eine   Migrant+in   ein Visum   oder   eine   Aufenthaltserlaubnis   erhalten   kann,   um   eine   eheliche   Lebensgemeinschaft in Deutschland zu führen. Wenn Ihre Frau oder Ihr Mann noch im Heimatland sind: Es    wird    ein    Visum    zur    Einreise    nach    Deutschland    benötigt.    Das    Visum    wird    von    der deutschem   Auslandsvertretung   im   Heimatland   bzw.   dem   aktuellen   Aufenthaltsstaat   Ihrer Frau/Ihres Mannes gestellt. Wenn   Ihre   Frau   oder   Ihr   Mann   schon   in   Deutschland   sind   und   eine   Aufenthaltserlaubnis haben       möchten:       Die       Aufenthaltserlaubnis       wird       von       der       jeweils       zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland erteilt. Die    Voraussetzungen    für    einen    Nachzug,    der    sie    als    Ehepaar    dauerhaft    in    Deutschland zusammen   leben   lässt,   sind   kompliziert   und   bei   jedem   Paar   anders.   Unter   anderem   wird   in vielen Fällen ein Sprachnachweis benötigt. Anders    verhält    es    sich,    wenn    die    Person,    zu    der    nachgezogen    werden    soll,    deutscher Staatsangehöriger ist oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit hat. Auch    bei    der    Frage    des    Nachweises    des    Lebensunterhalts    und    einer    angemessenen Wohnung   in   Deutschland   gibt   es   vielfältige   Unterschiede,   die   man   vor   Antragstellung   wissen sollte. Alle    Faktoren    spielen    eine    Rolle:    Wie    lang    sind    Sie    schon    in    Deutschland?    -    Welchen Aufenthaltstitel    haben    Sie?    -    Welche    Nationalitäten    haben    sie    beide?    -    Wie    sieht    das laufenden    Einkommen    aus?    -    Was    für    Wohnraum    steht    zur    Verfügung?    -    Hat    der nachzugswillige Ehegatte Deutsch gelernt und kann er dies nachweisen? ... und vieles mehr.   Wie können wir helfen? Wir kümmern uns um die Prüfung der Dokumente und Aufenthaltstitel die vorbereitung der Dokumente die Kommunikation mit den zuständigen Behörden die Beantragung bei der zuständigen Behörde Dabei sind wir für Sie erreichbar und nehmen uns Zeit für Sie. Weitere Informationen http://www.bamf.de/DE/Migration/EhepartnerFamilie/ehepartnerfamilie-node.html
Aufenthaltserlaubnis für Kinder  aufgrund ihrer Geburt in Deutschland Die      Ausländerbehörde      muss      einem      in      Deutschland      geborendem      Kind      eine Aufenthaltserlaubnis   erteilen,   wenn   zum   Zeitpunkt   der   Geburt   beide   Elternteile   oder   der allein personensorgeberechtigte Elternteil folgende Aufenthaltstitel besitzen: Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG Es   sollte   sofort   nach   der   Geburt   ein   Antrag   auf   Aufenthaltserlaubnis   des   Kindes   gestellt werden, damit sichergestellt ist, dass die Ausländerbehörde tätig wird. Sind   die   Eltern   des   Kindes   zum   Zeitpunkt   der   Geburt   nicht   verheiratet   und   es   soll   eine Vaterschaft   anerkannt   werden,   ist   es   wichtig,   dies   zum   richtigen   Zeitpunkt   zu   tun.   Je nachdem,   welchen   Aufenthaltstitel   der   Vater   hat,   kann   es   besser   sein,   die   Geburt   des Kindes abzuwarten. Hat   nur   ein   Elternteil   die   o.g.   Aufenthaltstitel   und   nicht   das   alleinige   Personensorgerecht hat,   kann   die   Ausländerbehörde   eine   Aufenthaltserlaubnis   erteilen.   Es   sollte   sofort   nach der    Geburt    ein    Antrag    auf    Aufenthaltserlaubnis    des    Kindes    gestellt    werden,    damit sichergestellt ist, dass die Ausländerbehörde tätig wird.
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch die Geburt Bevor    einem    in    Deutschland    geborenen    Kind    eine    Aufenthaltserlaubnis    erteilt    wird,    ist immer vorrangig zu prüfen, ob das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat. Hat    die    Mutter    die    deutsche    Staatsangehörigkeit    zum    Zeitpunkt    der    Geburt,    ist    das unproblematisch.      Es      gibt      auch      andere      Fälle,      in      denen      Kinder      die      deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erhalten, auch Kinder ausländischer Eltern. Diese sind im Einzelfall zu püfen.
Einbürgerung Eine   Einbürgerung   muss   beantragt   werden,   ab   dem   16.   Lebensjahr   können   Ausländer   den Antrag   selbst   stellen.   Bei   Ausländern,   die   jünger   als   16   Jahre   sind,   müssen   die   Eltern   oder   die gesetzlichen Vertreter den Antrag stellen. Ehegatten   sowie   eingetragene   Lebenspartner   sollen   bereits   nach   drei   Jahren   Aufenthalt   in Deutschland   mit   eingebürgert   werden,   wenn   die   Ehe   zwei   Jahre   in   Deutschland   bestanden hat.    Wenn    Kinder    mit-eingebürgert    werden    sollen,    gibt    es    Erleichterungen    bei    den Voraussetzungen. Die   Antragsformulare   gibt   es   bei   den   Einbürgerungsbehörden.   Die   Behörde   berät   Sie,   welche Unterlagen Sie benötigen. Die   Voraussetzungen   für   eine   Einbürgerung   lesen   Sie   hier.   Doch   gibt   es   Ausnahmen   und Spielräume.   Sollte   eine   Einbürgerung   abgelehnt   werden,   kann   sie   oft   doch   möglich   sein. Dann berate ich Sie gern. Wesentliche Voraussetzungen für eine Einbürgerung acht Jahre ununterbrochener und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, EU-Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis für besondere Zwecke oder freizügigkeitsberechtigter EU/EWR-Staaten Bekenntnis zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland keine verfassungsfeindlichen Betätigungen Sicherung des Lebensunterhalts kein Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII Straflosigkeit ausreichende Deutschkenntnisse bestandener Einbürgerungstest Abgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft, Ausnahmen sind möglich >> nützliche Links und Adressen
Ausweisung  und Abschiebung Beides   sind   Maßnahmen,   die   Sie   und   Ihre   Angehörigen   vor   Probleme   stellen   und   Ihre Lebenssituation unmittelbar bedrohen. Es    ist    möglich    gegen    eine    Ausweisung    oder    Abschiebung    vorzugehen.    Doch    ist    die Vertretung    Ihres    Anliegens    durch    einen    Anwalt    gegenüber    der    Ausländerbehörde    fast immer notwendig. Faktoren   wie   die   Schwere   der   Straftat,   welchen   Status   Sie   und   Ihre   Familienangehörigen haben,   ob   es   Kinder   gibt,   Ihr   Verhalten   über   Ihre   gesamte   Zeit   in   Deutschland,   wie   alt waren   Sie,   als   Sie   eingereist   sind   wichtig   und   je   nach   Sachlage   können   Sie   dazuführen,   dass Sie in Deutschland bleiben können. Wie können wir helfen? Machen   Sie   schnell   einen   Termin   und   bringen   Sie   alle   Unterlagen   mit,   die   helfen   können, die Ausweisung oder Abschiebung abzuwehren. Alles weitere besprechen wir.
Nützliche  Links und Adressen zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis/Niederlassungserlaubnis Zentrale Ausländerbehörde Hamburg https://www.hamburg.de/auslaenderbehoerde/ Informationen zur Aufenthaltserlaubnis/Hamburg https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/info/aufenthaltserlaubnis/ Informationen zur Niederlassungserlaubnis/Hamburg https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11388031/ Übersicht Ausländerbehörden Schleswig-Holstein https://www.schleswig- holstein.de/DE/Fachinhalte/Z/zuwanderung/auslaenderbehoerden.html Übersicht Ausländerbehörden Niedersachsen http://www.mi.niedersachsen.de/themen/auslaenderangelegenheiten/auslaender_und_asyl recht/auslaenderbehoerden-in-niedersachsen-62975.html Migrationsamt Bremen https://www.service.bremen.de/dl__migrationsamt_100086-100086 Beratung in Mecklenburg-Vorpommern http://willkommeninmv.de/ zur Einbürgerung Allgemeine Informationen http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/einbuergerung.html http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Einbuergerung/einbuergerung-node.html Einbürgerung Hamburg https://einbuergerung.hamburg.de/ Einbürgerung Schleswig-Holstein https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/E/einbuergerung.html Einbürgerung Niedersachsen h t w r / r g g t / r g s t a t sangehoerigkeit/einbuergerung-62612.html Einbürgerung Bremen https://www.bremen.de/einbuergerung Beratung in Mecklenburg-Vorpommern https://www.service.m- v.de/?pstGroupId=9574041&pstCatId=106458147&r=kategorie&customer=dlp
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Wir       arbeiten       seit       15       Jahren       im       Bereich Migrationsrecht und sind erfolgreich, weil wir
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Migrationsrecht  >  Leben in Deutschland
Eine Aufenthaltserlaubnis ist befristet und der erste Schritt für das Leben und Arbeiten in Deutschland. Eine Niederlassungserlaubnis ist unbefristet. Mit   ihr   können   Sie   unselbständig,   also   als   Arbeitnehmer,   selbständig   oder als    Freiberufler    arbeiten.    Um    eine    Niederlassungserlaubnis    zu    erhalten, müssen Sie im Regelfall zuvor im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein. Wenn    nach    der    Erteilung    der    Niederlassungserlaubnis    Voraussetzungen wegfallen,   die   dazu   geführt   haben,   dass   Sie   die   Niederlassungserlaubnis erhalten   haben,   verlieren   Sie   die   Erlaubnis   nicht   wieder.   Das   heißt   z.   B., auch       wenn       Sie       arbeitslos       werden,       verlieren       Sie       nicht       Ihre Niederlassungserlaubnis.  
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Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis Die   Aufenthaltserlaubnis   ist   ein   befristeter   Aufenthaltstitel   nach   deutschem Aufenthalts-recht   und   beträgt   mindestens   6   Monate.   Sie   kann   verlängert werden. Voraussetzungen: Ausbildung Erwerbstätigkeit völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe familiäre Gründe für ehemalige Deutsche und langfristig Aufenthaltsberechtigte der EU
Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis nach drei Jahren Die wichtigsten Voraussetzungen: mindestens dreijähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis eine familiäre Lebensgemeinschaft mit einer deutschen Bundesbürgerin/einem deutschen Bundesbürger besteht es besteht kein Ausweisungsgrund (Straffreiheit) die Antragstellerin/der Antragsteller kann sich in deutscher Sprache verständigen
Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis nach fünf Jahren Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis nach fünf Jahren Die wichtigsten Voraussetzungen: mindestens fünfjähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis Nachweis über die eigene Sicherung des Lebensunterhalts ausreichender Wohnraum Straffreiheit für Arbeitnehmer: Erlaubnis zur Beschäftigung es müssen mindestens 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt worden sein Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse Deutschlands Weitere, anderweitige Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis erfolgreiche Selbständigkeit hochqualifizierter Status, siehe Blue-Card völkerrechtliche, humanitäre, politische Gründe bei familiären Gemeinschaften mit Deutschen ehemalige Deutsche, sofern eine Wiedereinbürgerung nicht möglich ist
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Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis
Daueraufenthalt - EG Nicht-EU-Bürger,   die   sich   bereits   fünf   Jahre   mit   einem   Aufenthaltstitel   in Deutschland    aufhalten,    können    eine    Erlaubnis    zum    Daueraufenthalt-EG beantragen. Die   Erlaubnis   zum   Daueraufenthalt-EG   hat   den   Status   eines   unbefristeten Aufenthaltstitels. Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthalt-EG? Beide   Aufenthaltstitel   sind   unbefristet.   Wenn   Sie   jedoch   aus   beruflichen oder   privaten   Gründen   öfter   aus   Deutschland   für   längere   Zeit   ausreisen, kann   die   Niederlassungserlaubnis   erlöschen.   Mit   der   Daueraufenthalt-EG ist Ihre Mobilität größer.
Ehegattennachzug Hier     geht     es     um     die     Frage,     unter     welchen     Voraussetzungen     ein Migratin/eine     Migrant+in     ein     Visum     oder     eine     Aufenthaltserlaubnis erhalten   kann,   um   eine   eheliche   Lebensgemeinschaft   in   Deutschland   zu führen. Wenn Ihre Frau oder Ihr Mann noch im Heimatland sind: Es   wird   ein   Visum   zur   Einreise   nach   Deutschland   benötigt.   Das   Visum   wird von   der   deutschem   Auslandsvertretung   im   Heimatland   bzw.   dem   aktuellen Aufenthaltsstaat Ihrer Frau/Ihres Mannes gestellt. Wenn    Ihre    Frau    oder    Ihr    Mann    schon    in    Deutschland    sind    und    eine Aufenthaltserlaubnis    haben    möchten:    Die    Aufenthaltserlaubnis    wird    von der jeweils zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland erteilt. Die   Voraussetzungen   für   einen   Nachzug,   der   sie   als   Ehepaar   dauerhaft   in Deutschland   zusammen   leben   lässt,   sind   kompliziert   und   bei   jedem   Paar anders. Unter anderem wird in vielen Fällen ein Sprachnachweis benötigt. Anders   verhält   es   sich,   wenn   die   Person,   zu   der   nachgezogen   werden   soll, deutscher   Staatsangehöriger   ist   oder   eine   andere   EU-Staatsangehörigkeit hat. Auch    bei    der    Frage    des    Nachweises    des    Lebensunterhalts    und    einer angemessenen   Wohnung   in   Deutschland   gibt   es   vielfältige   Unterschiede, die man vor Antragstellung wissen sollte. Alle   Faktoren   spielen   eine   Rolle:   Wie   lang   sind   Sie   schon   in   Deutschland?   - Welchen    Aufenthaltstitel    haben    Sie?    -    Welche    Nationalitäten    haben    sie beide?   -   Wie   sieht   das   laufenden   Einkommen   aus?   -   Was   für   Wohnraum steht   zur   Verfügung?   -   Hat   der   nachzugswillige   Ehegatte   Deutsch   gelernt und kann er dies nachweisen? ... und vieles mehr.   Wie können wir helfen? Wir kümmern uns um die Prüfung der Dokumente und Aufenthaltstitel die vorbereitung der Dokumente die Kommunikation mit den zuständigen Behörden die Beantragung bei der zuständigen Behörde Dabei sind wir für Sie erreichbar und nehmen uns Zeit für Sie. Weitere Informationen http://www.bamf.de/DE/Migration/EhepartnerFamilie/ehepartnerfamilie- node.html
Aufenthaltserlaubnis für Kinder aufgrund ihrer Geburt in Deutschland Die   Ausländerbehörde   muss   einem   in   Deutschland   geborendem   Kind   eine Aufenthaltserlaubnis    erteilen,    wenn    zum    Zeitpunkt    der    Geburt    beide Elternteile    oder    der    allein    personensorgeberechtigte    Elternteil    folgende Aufenthaltstitel besitzen: Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG Es   sollte   sofort   nach   der   Geburt   ein   Antrag   auf   Aufenthaltserlaubnis   des Kindes   gestellt   werden,   damit   sichergestellt   ist,   dass   die   Ausländerbehörde tätig wird. Sind   die   Eltern   des   Kindes   zum   Zeitpunkt   der   Geburt   nicht   verheiratet   und es   soll   eine   Vaterschaft   anerkannt   werden,   ist   es   wichtig,   dies   zum   richtigen Zeitpunkt   zu   tun.   Je   nachdem,   welchen   Aufenthaltstitel   der   Vater   hat,   kann es besser sein, die Geburt des Kindes abzuwarten. Hat    nur    ein    Elternteil    die    o.g.    Aufenthaltstitel    und    nicht    das    alleinige Personensorgerecht         hat,         kann         die         Ausländerbehörde         eine Aufenthaltserlaubnis   erteilen.   Es   sollte   sofort   nach   der   Geburt   ein   Antrag auf   Aufenthaltserlaubnis   des   Kindes   gestellt   werden,   damit   sichergestellt ist, dass die Ausländerbehörde tätig wird.
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch die Geburt Bevor    einem    in    Deutschland    geborenen    Kind    eine    Aufenthaltserlaubnis erteilt    wird,    ist    immer    vorrangig    zu    prüfen,    ob    das    Kind    die    deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat. Hat    die    Mutter    die    deutsche    Staatsangehörigkeit    zum    Zeitpunkt    der Geburt,   ist   das   unproblematisch.   Es   gibt   auch   andere   Fälle,   in   denen   Kinder die    deutsche    Staatsangehörigkeit    durch    Geburt    erhalten,    auch    Kinder ausländischer Eltern. Diese sind im Einzelfall zu püfen.
Einbürgerung Eine   Einbürgerung   muss   beantragt   werden,   ab   dem   16.   Lebensjahr   können Ausländer   den   Antrag   selbst   stellen.   Bei   Ausländern,   die   jünger   als   16   Jahre sind, müssen die Eltern oder die gesetzlichen Vertreter den Antrag stellen. Ehegatten    sowie    eingetragene    Lebenspartner    sollen    bereits    nach    drei Jahren   Aufenthalt   in   Deutschland   mit   eingebürgert   werden,   wenn   die   Ehe zwei   Jahre   in   Deutschland   bestanden   hat.   Wenn   Kinder   mit-eingebürgert werden sollen, gibt es Erleichterungen bei den Voraussetzungen. Die   Antragsformulare   gibt   es   bei   den   Einbürgerungsbehörden.   Die   Behörde berät Sie, welche Unterlagen Sie benötigen. Die   Voraussetzungen   für   eine   Einbürgerung   lesen   Sie   hier.   Doch   gibt   es Ausnahmen   und   Spielräume.   Sollte   eine   Einbürgerung   abgelehnt   werden, kann sie oft doch möglich sein. Dann berate ich Sie gern. Wesentliche Voraussetzungen für eine Einbürgerung acht Jahre ununterbrochener und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, EU-Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis für besondere Zwecke oder freizügigkeitsberechtigter EU/EWR-Staaten Bekenntnis zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland keine verfassungsfeindlichen Betätigungen Sicherung des Lebensunterhalts kein Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII Straflosigkeit ausreichende Deutschkenntnisse bestandener Einbürgerungstest Abgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft, Ausnahmen sind möglich >> nützliche Links und Adressen
Ausweisung  und Abschiebung Beides    sind    Maßnahmen,    die    Sie    und    Ihre    Angehörigen    vor    Probleme stellen und Ihre Lebenssituation unmittelbar bedrohen. Es   ist   möglich   gegen   eine   Ausweisung   oder   Abschiebung   vorzugehen.   Doch ist    die    Vertretung    Ihres    Anliegens    durch    einen    Anwalt    gegenüber    der Ausländerbehörde fast immer notwendig. Faktoren    wie    die    Schwere    der    Straftat,    welchen    Status    Sie    und    Ihre Familienangehörigen    haben,    ob    es    Kinder    gibt,    Ihr    Verhalten    über    Ihre gesamte    Zeit    in    Deutschland,    wie    alt    waren    Sie,    als    Sie    eingereist    sind wichtig     und     je     nach     Sachlage     können     Sie     dazuführen,     dass     Sie     in Deutschland bleiben können. Wie können wir helfen? Machen   Sie   schnell   einen   Termin   und   bringen   Sie   alle   Unterlagen   mit,   die helfen    können,    die    Ausweisung    oder    Abschiebung    abzuwehren.    Alles weitere besprechen wir.
Nützliche  Links und Adressen zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis/Niederlassungserlaubnis Zentrale Ausländerbehörde Hamburg https://www.hamburg.de/auslaenderbehoerde/ Informationen zur Aufenthaltserlaubnis/Hamburg h t p w r r n r n f / f n u bnis/ Informationen zur Niederlassungserlaubnis/Hamburg https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11388031/ Übersicht Ausländerbehörden Schleswig-Holstein https://www.schleswig- holstein.de/DE/Fachinhalte/Z/zuwanderung/auslaenderbehoerden.html Übersicht Ausländerbehörden Niedersachsen http://www.mi.niedersachsen.de/themen/auslaenderangelegenheiten/ausl aender_und_asylrecht/auslaenderbehoerden-in-niedersachsen-62975.html Migrationsamt Bremen https://www.service.bremen.de/dl__migrationsamt_100086-100086 Beratung in Mecklenburg-Vorpommern http://willkommeninmv.de/ zur Einbürgerung Allgemeine Informationen http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/einbuergerung.html w f - node.html Einbürgerung Hamburg https://einbuergerung.hamburg.de/ Einbürgerung Schleswig-Holstein https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/E/einbuergerung.html Einbürgerung Niedersachsen h t w r / r g g t / b uergerung_staatsangehoerigkeit/einbuergerung-62612.html Einbürgerung Bremen https://www.bremen.de/einbuergerung Beratung in Mecklenburg-Vorpommern https://www.service.m- v.de/?pstGroupId=9574041&pstCatId=106458147&r=kategorie&customer= dlp
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