GUTMANN ZANDER-BÖHM
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Kanzlei am Winterhuder Markt
Migrationsrecht > Leben in Deutschland
Eine Aufenthaltserlaubnis ist befristet
und der erste Schritt für das Leben und Arbeiten in
Deutschland.
Eine Niederlassungserlaubnis ist unbefristet.
Mit
ihr
können
Sie
unselbständig,
also
als
Arbeitnehmer,
selbständig
oder
als
Freiberufler
arbeiten.
Um
eine
Niederlassungserlaubnis
zu
erhalten,
müssen Sie im Regelfall zuvor im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein.
Wenn
nach
der
Erteilung
der
Niederlassungserlaubnis
Voraussetzungen
wegfallen,
die
dazu
geführt
haben,
dass
Sie
die
Niederlassungserlaubnis
erhalten
haben,
verlieren
Sie
die
Erlaubnis
nicht
wieder.
Das
heißt
z.
B.,
auch
wenn
Sie
arbeitslos
werden,
verlieren
Sie
nicht
Ihre
Niederlassungserlaubnis.
direkt zu
Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis
Die
Aufenthaltserlaubnis
ist
ein
befristeter
Aufenthaltstitel
nach
deutschem
Aufenthalts-recht
und
beträgt
mindestens
6
Monate.
Sie
kann
verlängert
werden.
Voraussetzungen:
Ausbildung
Erwerbstätigkeit
völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
familiäre Gründe
für ehemalige Deutsche
und langfristig Aufenthaltsberechtigte der EU
Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis
nach drei Jahren
Die wichtigsten Voraussetzungen:
mindestens dreijähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
eine familiäre Lebensgemeinschaft mit einer deutschen
Bundesbürgerin/einem deutschen Bundesbürger besteht
es besteht kein Ausweisungsgrund (Straffreiheit)
die Antragstellerin/der Antragsteller kann sich
in deutscher Sprache verständigen
Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis
nach fünf Jahren
Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis nach fünf Jahren
Die wichtigsten Voraussetzungen:
mindestens fünfjähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
Nachweis über die eigene Sicherung des Lebensunterhalts
ausreichender Wohnraum
Straffreiheit
für Arbeitnehmer: Erlaubnis zur Beschäftigung
es müssen mindestens 60 Monate Beiträge
zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt worden sein
Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
und der Lebensverhältnisse Deutschlands
Weitere, anderweitige Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis
erfolgreiche Selbständigkeit
hochqualifizierter Status, siehe Blue-Card
völkerrechtliche, humanitäre, politische Gründe
bei familiären Gemeinschaften mit Deutschen
ehemalige Deutsche, sofern eine Wiedereinbürgerung
nicht möglich ist
Aufenthaltserlaubnis
und
Niederlassungserlaubnis
Daueraufenthalt -
EG
Nicht-EU-Bürger,
die
sich
bereits
fünf
Jahre
mit
einem
Aufenthaltstitel
in
Deutschland
aufhalten,
können
eine
Erlaubnis
zum
Daueraufenthalt-EG
beantragen.
Die
Erlaubnis
zum
Daueraufenthalt-EG
hat
den
Status
eines
unbefristeten
Aufenthaltstitels.
Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthalt-EG?
Beide
Aufenthaltstitel
sind
unbefristet.
Wenn
Sie
jedoch
aus
beruflichen
oder
privaten
Gründen
öfter
aus
Deutschland
für
längere
Zeit
ausreisen,
kann
die
Niederlassungserlaubnis
erlöschen.
Mit
der
Daueraufenthalt-EG
ist Ihre Mobilität größer.
Ehegattennachzug
Hier
geht
es
um
die
Frage,
unter
welchen
Voraussetzungen
ein
Migratin/eine
Migrant+in
ein
Visum
oder
eine
Aufenthaltserlaubnis
erhalten
kann,
um
eine
eheliche
Lebensgemeinschaft
in
Deutschland
zu
führen.
Wenn Ihre Frau oder Ihr Mann noch im Heimatland sind:
Es
wird
ein
Visum
zur
Einreise
nach
Deutschland
benötigt.
Das
Visum
wird
von
der
deutschem
Auslandsvertretung
im
Heimatland
bzw.
dem
aktuellen
Aufenthaltsstaat Ihrer Frau/Ihres Mannes gestellt.
Wenn
Ihre
Frau
oder
Ihr
Mann
schon
in
Deutschland
sind
und
eine
Aufenthaltserlaubnis
haben
möchten:
Die
Aufenthaltserlaubnis
wird
von
der jeweils zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland erteilt.
Die
Voraussetzungen
für
einen
Nachzug,
der
sie
als
Ehepaar
dauerhaft
in
Deutschland
zusammen
leben
lässt,
sind
kompliziert
und
bei
jedem
Paar
anders. Unter anderem wird in vielen Fällen ein Sprachnachweis benötigt.
Anders
verhält
es
sich,
wenn
die
Person,
zu
der
nachgezogen
werden
soll,
deutscher
Staatsangehöriger
ist
oder
eine
andere
EU-Staatsangehörigkeit
hat.
Auch
bei
der
Frage
des
Nachweises
des
Lebensunterhalts
und
einer
angemessenen
Wohnung
in
Deutschland
gibt
es
vielfältige
Unterschiede,
die man vor Antragstellung wissen sollte.
Alle
Faktoren
spielen
eine
Rolle:
Wie
lang
sind
Sie
schon
in
Deutschland?
-
Welchen
Aufenthaltstitel
haben
Sie?
-
Welche
Nationalitäten
haben
sie
beide?
-
Wie
sieht
das
laufenden
Einkommen
aus?
-
Was
für
Wohnraum
steht
zur
Verfügung?
-
Hat
der
nachzugswillige
Ehegatte
Deutsch
gelernt
und kann er dies nachweisen? ... und vieles mehr.
Wie können wir helfen?
Wir kümmern uns um
die Prüfung der Dokumente und Aufenthaltstitel
die vorbereitung der Dokumente
die Kommunikation mit den zuständigen Behörden
die Beantragung bei der zuständigen Behörde
Dabei sind wir für Sie erreichbar und nehmen uns Zeit für Sie.
Weitere Informationen
http://www.bamf.de/DE/Migration/EhepartnerFamilie/ehepartnerfamilie-
node.html
Aufenthaltserlaubnis für
Kinder
aufgrund ihrer Geburt in Deutschland
Die
Ausländerbehörde
muss
einem
in
Deutschland
geborendem
Kind
eine
Aufenthaltserlaubnis
erteilen,
wenn
zum
Zeitpunkt
der
Geburt
beide
Elternteile
oder
der
allein
personensorgeberechtigte
Elternteil
folgende
Aufenthaltstitel besitzen:
Aufenthaltserlaubnis
oder Niederlassungserlaubnis
oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
Es
sollte
sofort
nach
der
Geburt
ein
Antrag
auf
Aufenthaltserlaubnis
des
Kindes
gestellt
werden,
damit
sichergestellt
ist,
dass
die
Ausländerbehörde
tätig wird.
Sind
die
Eltern
des
Kindes
zum
Zeitpunkt
der
Geburt
nicht
verheiratet
und
es
soll
eine
Vaterschaft
anerkannt
werden,
ist
es
wichtig,
dies
zum
richtigen
Zeitpunkt
zu
tun.
Je
nachdem,
welchen
Aufenthaltstitel
der
Vater
hat,
kann
es besser sein, die Geburt des Kindes abzuwarten.
Hat
nur
ein
Elternteil
die
o.g.
Aufenthaltstitel
und
nicht
das
alleinige
Personensorgerecht
hat,
kann
die
Ausländerbehörde
eine
Aufenthaltserlaubnis
erteilen.
Es
sollte
sofort
nach
der
Geburt
ein
Antrag
auf
Aufenthaltserlaubnis
des
Kindes
gestellt
werden,
damit
sichergestellt
ist, dass die Ausländerbehörde tätig wird.
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
durch die
Geburt
Bevor
einem
in
Deutschland
geborenen
Kind
eine
Aufenthaltserlaubnis
erteilt
wird,
ist
immer
vorrangig
zu
prüfen,
ob
das
Kind
die
deutsche
Staatsangehörigkeit erworben hat.
Hat
die
Mutter
die
deutsche
Staatsangehörigkeit
zum
Zeitpunkt
der
Geburt,
ist
das
unproblematisch.
Es
gibt
auch
andere
Fälle,
in
denen
Kinder
die
deutsche
Staatsangehörigkeit
durch
Geburt
erhalten,
auch
Kinder
ausländischer Eltern.
Diese sind im Einzelfall zu püfen.
Einbürgerung
Eine
Einbürgerung
muss
beantragt
werden,
ab
dem
16.
Lebensjahr
können
Ausländer
den
Antrag
selbst
stellen.
Bei
Ausländern,
die
jünger
als
16
Jahre
sind, müssen die Eltern oder die gesetzlichen Vertreter den Antrag stellen.
Ehegatten
sowie
eingetragene
Lebenspartner
sollen
bereits
nach
drei
Jahren
Aufenthalt
in
Deutschland
mit
eingebürgert
werden,
wenn
die
Ehe
zwei
Jahre
in
Deutschland
bestanden
hat.
Wenn
Kinder
mit-eingebürgert
werden sollen, gibt es Erleichterungen bei den Voraussetzungen.
Die
Antragsformulare
gibt
es
bei
den
Einbürgerungsbehörden.
Die
Behörde
berät Sie, welche Unterlagen Sie benötigen.
Die
Voraussetzungen
für
eine
Einbürgerung
lesen
Sie
hier.
Doch
gibt
es
Ausnahmen
und
Spielräume.
Sollte
eine
Einbürgerung
abgelehnt
werden,
kann sie oft doch möglich sein. Dann berate ich Sie gern.
Wesentliche Voraussetzungen für eine Einbürgerung
acht Jahre ununterbrochener und rechtmäßiger Aufenthalt
in Deutschland
Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, EU-Niederlassungserlaubnis oder
Aufenthaltserlaubnis für besondere Zwecke oder
freizügigkeitsberechtigter EU/EWR-Staaten
Bekenntnis zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
keine verfassungsfeindlichen Betätigungen
Sicherung des Lebensunterhalts
kein Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII
Straflosigkeit
ausreichende Deutschkenntnisse
bestandener Einbürgerungstest
Abgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft, Ausnahmen sind möglich
>> nützliche Links und Adressen
Ausweisung
und Abschiebung
Beides
sind
Maßnahmen,
die
Sie
und
Ihre
Angehörigen
vor
Probleme
stellen und Ihre Lebenssituation unmittelbar bedrohen.
Es
ist
möglich
gegen
eine
Ausweisung
oder
Abschiebung
vorzugehen.
Doch
ist
die
Vertretung
Ihres
Anliegens
durch
einen
Anwalt
gegenüber
der
Ausländerbehörde fast immer notwendig.
Faktoren
wie
die
Schwere
der
Straftat,
welchen
Status
Sie
und
Ihre
Familienangehörigen
haben,
ob
es
Kinder
gibt,
Ihr
Verhalten
über
Ihre
gesamte
Zeit
in
Deutschland,
wie
alt
waren
Sie,
als
Sie
eingereist
sind
wichtig
und
je
nach
Sachlage
können
Sie
dazuführen,
dass
Sie
in
Deutschland bleiben können.
Wie können wir helfen?
Machen
Sie
schnell
einen
Termin
und
bringen
Sie
alle
Unterlagen
mit,
die
helfen
können,
die
Ausweisung
oder
Abschiebung
abzuwehren.
Alles
weitere besprechen wir.
Wie können wir helfen?
Die
Erteilung
einer
Aufenthaltserlaubnis
ist
für
Sie
oft
der
erste
Schritt,
um
in
Deutschland
ein
Leben
aufzubauen.
Das
muss gut vorbereitet sein.
Wir kümmern uns um
die Vorbereitung der Dokumente
die Kommunikation mit den zuständigen
Behörden
die Beantragung bei der zuständigen
Behörde
Dabei
sind
wir
für
Sie
erreichbar
und
nehmens uns Zeit für Sie.
>> nützliche Links und Adressen
Wir arbeiten seit 15 Jahren im
Bereich Migrationsrecht und
sind erfolgreich, weil
wir
die
aktuelle
Gesetzeslage
und die neuen Gesetze kennen
sowie, lange und gut mit den
Behörden zusammenarbeiten.
Dolmetscher*innen
Gerichtliche Dolmetscher*innen
>> zur Datenbank
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- überwiegend in
Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen,
Bemen, Mecklenburg-Vorpommern,
aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.