GUTMANN ZANDER-BÖHM
040 414 334 500
Kanzlei am Winterhuder Markt
Migrationsrecht > Blue Card
Die "Blue Card
Germany
" wird von der EU unter bestimmten Voraussetzungen ausgestellt.
Voraussetzung für einen Antrag:
deutscher Hochschulabschluss
ausländischer Hochschulabschluss, der anerkannt ist
ausländischer Hochschulabschluss, der einem deutschen vergleichbar ist
direkt zu
Wo
finde ich Informationen, ob mein Hochschulabschluss anerkannt ist?
Die
Zentralstelle
für
ausländisches
Bildungswesen
(ZAB)
bietet
eine
Online-Datenbank,
in
der
man abfragen kann, ob der ausländische Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist.
Die
Zentralstelle
für
ausländisches
Bildungswesen
(ZAB)
bietet
eine
weitere
Online-
Datenbank.
Hier
können
Sie
abfragen,
ob
Ihr
Abschluss
in
Deutschland
anerkannt
ist.
Finden
Sie in der Datenbank keine befriedigende Lösung, hilft Ihnen die Zentralstelle weiter.
Empfohlene Links:
ZAB:
http://www.kmk.org/zab/unsere-aufgaben.html
Online-Datenbank:
http://anabin.kmk.org/
die
aktuelle
Gesetzeslage
und
neuen
Gesetze
kennen, sowie
lange und gut mit Behörden zusammenarbeiten.
Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig
- überwiegend in
Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen,
Bremen, Mecklenburg-Vorpommern,
aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.
Dolmetscher*innen
Gerichtliche Dolmetscher*innen
>> zur Datenbank
Kann
ich als Inhaber*in einer Blue-Card
ein Daueraufenthaltsrecht erhalten?
Ja.
Bei Deutschkenntnisse nach Niveau B1 nach 21 Monaten.
Ohne Deutschkenntnisse nach Niveau B1 nach 33 Monaten.
Wie können wir helfen?
Wir kümmern uns um:
die Prüfung und Vorbereitung der Dokumente und Zeugnisse
die Abstimmung mit Ihrem zukünftigen Arbeitgeber
die Kommunikation mit den zuständigen Behörden
die Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis für Ihre Familie
Erfahrung, Fachwissen und Überzeugung
Wir
arbeiten
seit
15
Jahren
im
Bereich
Migrationsrecht und sind erfolgreich, weil wir
Wie
hoch
muss das Gehalt sein?
Das
Bruttojahresgehalt
muss
46.400
€
betragen.
Sind
Sie
Naturwissenschaftler,
Mathe-
matiker, Ingenieur, Arzt, IT-Fachkraft, genügen 36.192 € brutto Jahresgehalt.
Das
Brutto-Gehalt
umfasst
das
gesamte
Gehalt,
das
Sie
mit
Ihrem
Arbeitgeber
vereinbart
haben.
Also,
die
Summe,
die
in
Ihrem
Arbeitsvertrag
steht.
Von
diesem
Gehalt
werden
Steuern
und
Beiträge
für
die
Sozialversicherung
abgezogen.
Nach
dem
Abzug
spricht
man
von
dem Netto-Gehalt.
Für welche
Dauer
wird eine Blue-Card erteilt?
Die Blaue Karte EU wird auf maximal vier Jahre befristet.
Wenn
das
Arbeitsverhältnis
kürzer
als
vier
Jahre
ist,
wird
die
Blaue
Karte
für
die
Dauer
des
Arbeitsvertrags plus drei Monate erteilt.
Was
ist mit Familienangehörigen?
Familienangehörige
können
Sie
(den
Inhaber
der
Blue-Card)
begleiten.
Sie
erhalten
ebenfalls
eine Aufenthaltserlaubnis.
Es
ist
kein
Nachweis
von
Deutschkenntnissen
erforderlich.
Ihre
Familienangehörigen
können
ebenfalls sofort in Deutschland arbeiten
Empfohlene
Links
Verein für soziales Leben e.V.
- deutsch, englisch, französisch, spanisch
http://www.bluecard-eu.de/blaue-karte-eu-deutschland/
Netzwerk
Blaue
Karte,
EU
-
deutsch,
englisch,
französisch,
spanisch,
italienisch,
tükisch,
russisch, portugiesisch
http://www.apply.eu/de/
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
http://www.bamf.de/SharedDocs/FAQ/DE/Blaue-Karte/002-geltungsbereich.html
Hamburg-Service
https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11387944/
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