Kanzlei am Winterhuder Markt
GUTMANN   ZANDER-BÖHM
040 414 334 500
 Kanzlei am Winterhuder Markt Rechtsanwälte Gutmann und Zander & Böhm GbR Alsterdorfer Straße 2a 22299 Hamburg - Winterhude   Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder Markt gegenüber der Haspa im Gewerbehof.  Parkplätze finden Sie im Parkhaus im Winterhuder Forum. Telefon	+49 (0)40 - 414 334 500,  Fax		+49 (0)40 - 414 334 510 E-Mail	kanzlei@bgzb.de  Bürozeiten: Mo-Do	9.00 bis 18.00 Uhr, Fr		9.00 bis 16.00 Uhr Bitte beachten Sie die Mittagspause von 13.00 bis 14.00 Uhr  an allen Tagen. Datenschutzerklärung Impressum
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Migrationsrecht  >  Blue Card
Die "Blue Card Germany " wird von der EU unter bestimmten Voraussetzungen ausgestellt. Voraussetzung für einen Antrag: deutscher Hochschulabschluss ausländischer Hochschulabschluss, der anerkannt ist ausländischer Hochschulabschluss, der einem deutschen vergleichbar ist  
direkt zu
Wo  finde ich Informationen, ob mein Hochschulabschluss anerkannt ist? Die   Zentralstelle   für   ausländisches   Bildungswesen   (ZAB)   bietet   eine   Online-Datenbank,   in   der man abfragen kann, ob der ausländische Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist. Die    Zentralstelle    für    ausländisches    Bildungswesen    (ZAB)    bietet    eine    weitere    Online- Datenbank.   Hier   können   Sie   abfragen,   ob   Ihr   Abschluss   in   Deutschland   anerkannt   ist.   Finden Sie in der Datenbank keine befriedigende Lösung, hilft Ihnen die Zentralstelle weiter. Empfohlene Links: ZAB: http://www.kmk.org/zab/unsere-aufgaben.html Online-Datenbank: http://anabin.kmk.org/
die     aktuelle     Gesetzeslage     und     neuen     Gesetze kennen, sowie
lange und gut mit Behörden zusammenarbeiten.
Blue Card,Dauer,Fachanwalt Migration, Hamburg Blue Card, Informationen Fachanwalt Migration, Hamburg Blue Card, Familienangehörige, Fachanwalt Migration, Hamburg Blue Card, Gehalt,Fachanwalt Migration, Hamburg Blue Card, Constanze Zander-Böhm, Fachanwalt Migration, Hamburg
Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig - überwiegend in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.
Dolmetscher*innen Gerichtliche Dolmetscher*innen >> zur Datenbank
Kann  ich als Inhaber*in einer Blue-Card ein Daueraufenthaltsrecht erhalten? Ja. Bei Deutschkenntnisse nach Niveau B1 nach 21 Monaten. Ohne Deutschkenntnisse nach Niveau B1 nach 33 Monaten. Wie können wir helfen? Wir kümmern uns um: die Prüfung und Vorbereitung der Dokumente und Zeugnisse die Abstimmung mit Ihrem zukünftigen Arbeitgeber die Kommunikation mit den zuständigen Behörden die Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis für Ihre Familie
Erfahrung, Fachwissen und Überzeugung
Wir       arbeiten       seit       15       Jahren       im       Bereich Migrationsrecht und sind erfolgreich, weil wir
Wie hoch  muss das Gehalt sein? Das    Bruttojahresgehalt    muss    46.400    €    betragen.    Sind    Sie    Naturwissenschaftler,    Mathe- matiker, Ingenieur, Arzt, IT-Fachkraft, genügen 36.192 € brutto Jahresgehalt. Das   Brutto-Gehalt   umfasst   das   gesamte   Gehalt,   das   Sie   mit   Ihrem   Arbeitgeber   vereinbart haben.    Also,    die    Summe,    die    in    Ihrem    Arbeitsvertrag    steht.    Von    diesem    Gehalt    werden Steuern   und   Beiträge   für   die   Sozialversicherung   abgezogen.   Nach   dem   Abzug   spricht   man   von dem Netto-Gehalt.
Für welche  Dauer  wird eine Blue-Card erteilt? Die Blaue Karte EU wird auf maximal vier Jahre befristet. Wenn   das   Arbeitsverhältnis   kürzer   als   vier   Jahre   ist,   wird   die   Blaue   Karte   für   die   Dauer   des Arbeitsvertrags plus drei Monate erteilt.
Was  ist mit Familienangehörigen? Familienangehörige   können   Sie   (den   Inhaber   der   Blue-Card)   begleiten.   Sie   erhalten   ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis. Es   ist   kein   Nachweis   von   Deutschkenntnissen   erforderlich.   Ihre   Familienangehörigen   können ebenfalls sofort in Deutschland arbeiten
Empfohlene Links Verein für soziales Leben e.V.  - deutsch, englisch, französisch, spanisch http://www.bluecard-eu.de/blaue-karte-eu-deutschland/ Netzwerk    Blaue    Karte,    EU     -    deutsch,    englisch,    französisch,    spanisch,    italienisch,    tükisch, russisch, portugiesisch http://www.apply.eu/de/ Bundesamt für Migration und Flüchtlinge   http://www.bamf.de/SharedDocs/FAQ/DE/Blaue-Karte/002-geltungsbereich.html Hamburg-Service https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11387944/
Bitte beachten Sie: Die Informationen dieser Seiten stellen keine Rechtsberatung dar und sind ohne Gewähr.
Kanzlei am Winterhuder Markt-E-Mail Blue Card, Constanze Zander-Böhm, Fachanwalt Migration, Hamburg Blue Card, Constanze Zander-Böhm, Fachanwalt Migration, Hamburg Blue Card, Fachanwalt Migration, Hamburg
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Die "Blue Card Germany" wird von der EU unter bestimmten Voraussetzungen ausgestellt. Voraussetzung für einen Antrag: deutscher Hochschulabschluss ausländischer Hochschulabschluss, der anerkannt ist ausländischer Hochschulabschluss, der einem deutschen vergleichbar ist  
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Wo  finde ich Informationen, ob mein Hochschulabschluss anerkannt ist? Die   Zentralstelle   für   ausländisches   Bildungswesen   (ZAB)   bietet   eine   Online- Datenbank,      in      der      man      abfragen      kann,      ob      der      ausländische Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist. Die   Zentralstelle   für   ausländisches   Bildungswesen   (ZAB)   bietet   eine   weitere Online-Datenbank.     Hier     können     Sie     abfragen,     ob     Ihr     Abschluss     in Deutschland      anerkannt      ist.      Finden      Sie      in      der      Datenbank      keine befriedigende Lösung, hilft Ihnen die Zentralstelle weiter. Empfohlene Links: ZAB: http://www.kmk.org/zab/unsere-aufgaben.html Online-Datenbank: http://anabin.kmk.org/
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Kann  ich als Inhaber*in einer Blue-Card ein Daueraufenthaltsrecht erhalten? Ja. Bei Deutschkenntnisse nach Niveau B1 nach 21 Monaten. Ohne Deutschkenntnisse nach Niveau B1 nach 33 Monaten. Wie können wir helfen? Wir kümmern uns um: die Prüfung und Vorbereitung der Dokumente und Zeugnisse die Abstimmung mit Ihrem zukünftigen Arbeitgeber die Kommunikation mit den zuständigen Behörden die Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis für Ihre Familie
Wie hoch  muss das Gehalt sein? Das        Bruttojahresgehalt        muss        46.400        €        betragen.        Sind        Sie Naturwissenschaftler,   Mathe-matiker,   Ingenieur,   Arzt,   IT-Fachkraft,   genügen 36.192 € brutto Jahresgehalt. Das     Brutto-Gehalt     umfasst     das     gesamte     Gehalt,     das     Sie     mit     Ihrem Arbeitgeber   vereinbart   haben.   Also,   die   Summe,   die   in   Ihrem   Arbeitsvertrag steht.     Von     diesem     Gehalt     werden     Steuern     und     Beiträge     für     die Sozialversicherung    abgezogen.    Nach    dem    Abzug    spricht    man    von    dem Netto-Gehalt.
Für welche  Dauer  wird eine Blue-Card erteilt? Die Blaue Karte EU wird auf maximal vier Jahre befristet. Wenn   das   Arbeitsverhältnis   kürzer   als   vier   Jahre   ist,   wird   die   Blaue   Karte   für die Dauer des Arbeitsvertrags plus drei Monate erteilt.
Was  ist mit Familienangehörigen? Familienangehörige können Sie (den Inhaber der Blue-Card) begleiten. Sie erhalten ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis. Es ist kein Nachweis von Deutschkenntnissen erforderlich. Ihre Familienangehörigen können ebenfalls sofort in Deutschland arbeiten
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