Kanzlei am Winterhuder Markt
GUTMANN   ZANDER-BÖHM
040 414 334 500
 Kanzlei am Winterhuder Markt Rechtsanwälte Gutmann und Zander & Böhm GbR Alsterdorfer Straße 2a 22299 Hamburg - Winterhude   Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder Markt gegenüber der Haspa im Gewerbehof.  Parkplätze finden Sie im Parkhaus im Winterhuder Forum. Telefon	+49 (0)40 - 414 334 500,  Fax		+49 (0)40 - 414 334 510 E-Mail	kanzlei@bgzb.de  Bürozeiten: Mo-Do	9.00 bis 18.00 Uhr, Fr		9.00 bis 16.00 Uhr Bitte beachten Sie die Mittagspause von 13.00 bis 14.00 Uhr  an allen Tagen. Datenschutzerklärung Impressum
Kanzlei am Winterhuder Markt
Kanzlei am Winterhuder Markt-Telefonnummer
Migrationsrecht  >  Arbeiten in Deutschland
Die   Ausländerbehörde   entscheidet   in   vielen   Fällen   mit   der   Erteilung   Ihres   Aufenthaltstitels gleichzeitig   über   eine   Arbeitserlaubnis.   Sie   benötigen   oft   ein   konkretes   Arbeitsangebot,   dies jedenfalls dann, wenn Sie aus dem Ausland wegen der Arbeit einreisen wollen. Es   wird   in   vielen   Fällen   geprüft,   ob   kein   Bundesbürger   oder   gleichgestellter   Ausländer   für   die gleiche Arbeit zur Verfügung steht. Hiervon gibt es für die sogenannten MINT Berufe Ausnahmen. Bei    Ärzten    sowie    Ingenieuren    der    Fachrichtung    Maschinen-    und    Fahrzeugbau    sowie    der Elektrotechnik wird keine Vorrangprüfung mehr durchgeführt. Wir empfehlen den "work permit-check"   in deutscher, englischer, französischer, spanischer Sprache.  
direkt zu
Arbeitserlaubnis für Selbständige sowie für Freiberufler und Künstler*innen Eine       Aufenthaltserlaubnis       zum       Zwecke       einer       selbständigen       Tätigkeit       erhalten Einzelunternehmer   und   aktive   Gesellschafter   einer   Personengesellschaft.   Auch   gesetzliche Vertreter       von       juristischen       Personen       (z.B.       GmbH,       Aktiengesellschaft)       erhalten Aufenthaltserlaubnisse   als   Selbständige,   wenn   sie   im   Rahmen   ihrer   Tätigkeit   ein   eigenes unternehmerisches Risiko tragen. Voraussetzungen     für     die     Erteilung     einer     Aufenthaltserlaubnis     zum     Zwecke     einer selbständigen Tätigkeit: wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis positive Auswirkungen auf die Wirtschaft durch die selbständige Tätigkeit Sicherung der Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage Sie    müssen    einen    vollständigen    Businessplan    bei    der    Ausländerbehörde    vorlegen.    Diese prüft   unter   Einbeziehung   fachkundiger   Stellen   und   ggf.   Beteiligung   der   Arbeitsagentur   Ihr Geschäftskonzept und dessen Plausibilität und Tragfähigkeit. Wird    eine    Aufenthaltserlaubnis    erteilt,    wird    nach    3    Jahren    nach    erneuter    Prüfung    der Tragfähigkeit      des      Unternehmens      eine      Niederlassungserlaubnis      erteilt.      Vorab      sind möglicherweise      Bankbürgschaften      oder      Eigenkapital      in      nicht      geringfügiger      Höhe nachzuweisen. Wie können wir helfen? Ihr   Antrag   sollte   gut   vorbereitet   sein.   Es   geht   um   Ihre   private   und   berufliche   Zukunft.   Es geht um die Frage, wie und wo Sie Ihr Leben in nächsten Jahren leben werden. Wir      beraten      Existenzgründer*innen,      Selbständige      und      Freiberufler*innen      sowie Künstler*innen   aus   Deutschand   und   aus   dem   Ausland.   Viele   Fragen   sind   uns   vertaut   und das Lesen eines Businessplans und die Auseinandersetzung damit machen uns Freude. Frau    Zander-Böhm    ist    zusätzlich    Fachanwältin    für    Sozialrecht,    sodass    wir    auch    alle sozialrechtlichen Fragen beantworten können. Auch Künstler*innen beraten wir gern bei Fragen zur Künstlersozialkasse.
die     aktuelle     Gesetzeslage     und     neuen     Gesetze kennen, sowie
lange und gut mit Behörden zusammenarbeiten.
Arbeitserlaubnis Angestellte, Fachanwalt Migration, Hamburg Arbeitserlaubnis Akademiker, Fachanwalt Migration, Hamburg Arbeitserlaubnis Selbständige, Fachanwalt Migration, Hamburg Arbeitserlaubnis, Fachanwalt Migration, Hamburg
Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig - überwiegend in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.
Dolmetscher*innen Gerichtliche Dolmetscher*innen >> zur Datenbank
Arbeitserlaubnis für Angestellte
Absolvent*innen deutscher Hochschulen Absolvent*innen deutscher Auslandsschulen Wenn   Sie   an   einer   deutschen   Hochschule   erfolgreich   ein   Studium   abgeschlossen   haben, können   Sie   Ihren   bisherigen   Aufenthaltstitel   um   18   Monate   verlängern   lassen,   um   einen Arbeitsplatz    zu    suchen.    Haben    Sie    einen    Arbeitsplatz    gefunden,    können    Sie    mit    dem entsprechendem      Nachweis      einen      Antrag      auf      Aufenthaltserlaubnis      stellen.      Die Bundesagentur   prüft   bei   Absolventen   deutscher   Hochschulen   nicht,   ob   dem   Arbeitsmarkt Arbeitnehmer*innen zur Verfügung stehen, die bevorrechtigt sein könnten. Absolvent*innen   deutscher   Auslandsschulen   erhalten   ebenfalls   ohne   Vorrangpüfung   eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit, wenn sie einen anerkannten Hochschulabschluss haben - siehe Link 1) sie    einem    dem    deutschen    Hochschulabschluss    vergleichbaren    Hochschulabschluss haben - siehe Link 2) sie in Deutschland eine in Deutschland erworbene qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf haben. Die   Zentralstelle   für   ausländisches   Bildungswesen   (ZAB)   bietet   eine   Online-Datenbank.   Hier können    Sie    abfragen,    ob    Ihr    Abschluss    in    Deutschland    anerkannt    ist.    Finden    Sie    in    der Datenbank keine befriedigende Lösung, hilft Ihnen die Zentralstelle weiter. Link 1) zur ZAB: https://www.kmk.org/themen/anerkennung-auslaendischer-abschluesse.html Link 2)zur Online-Datenbank: http://anabin.kmk.org/
Erfahrung, Fachwissen und Überzeugung
Wir       arbeiten       seit       15       Jahren       im       Bereich Migrationsrecht und sind erfolgreich, weil wir
Bitte beachten Sie: Die Informationen dieser Seiten stellen keine Rechtsberatung dar und sind ohne Gewähr.
Kanzlei am Winterhuder Markt-E-Mail Arbeitserlaubnis Selbständige, Fachanwalt Migration, Hamburg Arbeitserlaubnis Künstler, Fachanwalt Migration, Hamburg Arbeitserlaubnis Freiberufler, Fachanwalt Migration, Hamburg
Kanzlei am Winterhuder Markt
GUTMANN   ZANDER-BÖHM
040 414 334 500
Kanzlei am Winterhuder Markt
Kanzlei am Winterhuder Markt-Telefonnummer
Migrationsrecht  >  Arbeiten in Deutschland
Die   Ausländerbehörde   entscheidet   in   vielen   Fällen   mit   der   Erteilung   Ihres Aufenthaltstitels   gleichzeitig   über   eine   Arbeitserlaubnis.   Sie   benötigen   oft ein    konkretes    Arbeitsangebot,    dies    jedenfalls    dann,    wenn    Sie    aus    dem Ausland wegen der Arbeit einreisen wollen. Es   wird   in   vielen   Fällen   geprüft,   ob   kein   Bundesbürger   oder   gleichgestellter Ausländer für die gleiche Arbeit zur Verfügung steht. Hiervon gibt es für die sogenannten MINT Berufe Ausnahmen. Bei      Ärzten      sowie      Ingenieuren      der      Fachrichtung      Maschinen-      und Fahrzeugbau    sowie    der    Elektrotechnik    wird    keine    Vorrangprüfung    mehr durchgeführt. Wir empfehlen den "work permit-check"   in deutscher, englischer, französischer, spanischer Sprache.  
direkt zu
Arbeitserlaubnis für Selbständige sowie für Freiberufler und Künstler*innen Eine     Aufenthaltserlaubnis     zum     Zwecke     einer     selbständigen     Tätigkeit erhalten        Einzelunternehmer        und        aktive        Gesellschafter        einer Personengesellschaft.   Auch   gesetzliche   Vertreter   von   juristischen   Personen (z.B.      GmbH,      Aktiengesellschaft)      erhalten      Aufenthaltserlaubnisse      als Selbständige,      wenn      sie      im      Rahmen      ihrer      Tätigkeit      ein      eigenes unternehmerisches Risiko tragen. Voraussetzungen   für   die   Erteilung   einer   Aufenthaltserlaubnis   zum   Zwecke einer selbständigen Tätigkeit: wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis positive Auswirkungen auf die Wirtschaft durch die selbständige Tätigkeit Sicherung der Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage Sie    müssen    einen    vollständigen    Businessplan    bei    der    Ausländerbehörde vorlegen.    Diese    prüft    unter    Einbeziehung    fachkundiger    Stellen    und    ggf. Beteiligung      der      Arbeitsagentur      Ihr      Geschäftskonzept      und      dessen Plausibilität und Tragfähigkeit. Wird   eine   Aufenthaltserlaubnis   erteilt,   wird   nach   3   Jahren   nach   erneuter Prüfung   der   Tragfähigkeit   des   Unternehmens   eine   Niederlassungserlaubnis erteilt.   Vorab   sind   möglicherweise   Bankbürgschaften   oder   Eigenkapital   in nicht geringfügiger Höhe nachzuweisen.
Arbeitserlaubnis Angestellte, Fachanwalt Migration, Hamburg Arbeitserlaubnis Akademiker, Fachanwalt Migration, Hamburg Arbeitserlaubnis Selbständige, Fachanwalt Migration, Hamburg Arbeitserlaubnis, Fachanwalt Migration, Hamburg
Arbeitserlaubnis für Angestellte
Absolvent*innen deutscher Hochschulen Absolvent*innen deutscher Auslandsschulen Wenn     Sie     an     einer     deutschen     Hochschule     erfolgreich     ein     Studium abgeschlossen   haben,   können   Sie   Ihren   bisherigen   Aufenthaltstitel   um   18 Monate   verlängern   lassen,   um   einen   Arbeitsplatz   zu   suchen.   Haben   Sie einen     Arbeitsplatz     gefunden,     können     Sie     mit     dem     entsprechendem Nachweis   einen   Antrag   auf   Aufenthaltserlaubnis   stellen.   Die   Bundesagentur prüft   bei   Absolventen   deutscher   Hochschulen   nicht,   ob   dem   Arbeitsmarkt Arbeitnehmer*innen zur Verfügung stehen, die bevorrechtigt sein könnten. Absolvent*innen     deutscher     Auslandsschulen     erhalten     ebenfalls     ohne Vorrangpüfung   eine   Aufenthaltserlaubnis   zum   Zwecke   der   Erwerbstätigkeit, wenn sie einen anerkannten Hochschulabschluss haben - siehe Link 1) sie     einem     dem     deutschen     Hochschulabschluss     vergleichbaren Hochschulabschluss haben - siehe Link 2) sie in Deutschland eine in Deutschland erworbene qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf haben. Die   Zentralstelle   für   ausländisches   Bildungswesen   (ZAB)   bietet   eine   Online- Datenbank.    Hier    können    Sie    abfragen,    ob    Ihr    Abschluss    in    Deutschland anerkannt   ist.   Finden   Sie   in   der   Datenbank   keine   befriedigende   Lösung,   hilft Ihnen die Zentralstelle weiter. Link 1) zur ZAB: https://www.kmk.org/themen/anerkennung-auslaendischer- abschluesse.html Link 2)zur Online-Datenbank: http://anabin.kmk.org/
Kanzlei am Winterhuder Markt-E-Mail
Wie können wir helfen? Ihr   Antrag   sollte   gut   vorbereitet   sein. Es   geht   um   Ihre   private   und   berufliche Zukunft.   Es   geht   um   die   Frage,   wie   und wo    Sie    Ihr    Leben    in    nächsten    Jahren leben werden. Wir     beraten     Existenzgründer*innen, Selbständige     und     Freiberufler*innen sowie   Künstler*innen   aus   Deutschand und    aus    dem    Ausland.    Viele    Fragen sind   uns   vertaut   und   das   Lesen   eines Businessplans                  und                  die Auseinandersetzung      damit      machen uns Freude. Frau       Zander-Böhm       ist       zusätzlich Fachanwältin    für    Sozialrecht,    sodass wir   auch   alle   sozialrechtlichen   Fragen beantworten können. Auch   Künstler*innen   beraten   wir   gern bei Fragen zur Künstlersozialkasse.
Wir arbeiten seit 15 Jahren im Bereich Migrationsrecht und sind erfolgreich, weil
wir    die    aktuelle    Gesetzeslage und die neuen Gesetze kennen
sowie, lange und gut mit den Behörden zusammenarbeiten.
Fachanwalt Sozialrecht Hamburg Fachanwaltskanzlei Hamburg Sozialrecht Fachanwalt Sozialrecht Hamburg
Dolmetscher*innen Gerichtliche Dolmetscher*innen >> zur Datenbank
Bitte beachten Sie: Die Informationen dieser Seiten stellen keine Rechtsberatung dar und sind ohne Gewähr.
Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig - überwiegend in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bemen, Mecklenburg-Vorpommern, aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.